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    Mieter zahlt Strom nicht: Welche Haftung hat der Vermieter?

    18.10.2025 754 mal gelesen 5 Kommentare
    • Der Vermieter ist grundsätzlich nicht für die Stromkosten verantwortlich, wenn der Mieter diese vertraglich übernommen hat.
    • Bei Nichtzahlung des Stroms kann der Vermieter den Mieter auffordern, die ausstehenden Beträge zu begleichen.
    • Im schlimmsten Fall kann eine Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen, wenn der Mieter wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

    Eigentümerhaftung bei Stromverbrauch mit eigenem Zähler

    Die Haftung des Eigentümers für den Stromverbrauch in einer Wohnung mit eigenem Stromzähler ist ein zentrales Thema für Vermieter. Ein entscheidendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. November 2019, Az. VIII ZR 165/18, hat hier klare Verhältnisse geschaffen. Laut diesem Urteil haftet der Vermieter nicht für die Stromkosten, wenn der Mieter einen eigenen Stromzähler hat und somit direkt einen Vertrag mit dem Energieversorger abschließt.

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    In einem konkreten Fall klagte ein Energieversorger gegen den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, weil der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen war. Im Mietvertrag war jedoch eindeutig festgelegt, dass der Mieter selbst für die Stromversorgung verantwortlich ist. Dies bedeutet, dass der Mieter die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Zähler hat und somit auch der Vertragspartner des Stromanbieters ist.

    Die wesentlichen Punkte dieser Rechtslage sind:

    • Vertragspartner des Versorgers: Der Vermieter ist nicht Vertragspartner des Stromanbieters, wenn der Mieter einen eigenen Zähler hat.
    • Direkte Verantwortung des Mieters: Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die Zahlung der Stromkosten, wodurch der Eigentümer von dieser Haftung entbunden wird.
    • Unabhängigkeit des Zählers: Es spielt keine Rolle, ob dem Energieversorger bekannt ist, wer den Zähler nutzt; entscheidend ist, dass der Mieter die Kontrolle über den Zähler hat.

    Für Vermieter bedeutet dies eine signifikante Entlastung, da sie nicht für Zahlungsausfälle des Mieters bei Stromkosten haften, solange diese über einen eigenen Zähler abgerechnet werden. Diese Klarheit in der Rechtslage ermöglicht es Vermietern, ihre finanziellen Risiken besser zu kalkulieren und sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Es ist jedoch ratsam, diese Regelungen im Mietvertrag klar und unmissverständlich zu formulieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

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    Urteil des BGH: Keine Haftung für Stromkosten

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. November 2019 ist ein wegweisendes Urteil für Vermieter, die in ihren Mietverträgen die Regelung zur Stromversorgung klar definieren möchten. In dem Fall, der zu diesem Urteil führte, stellte der BGH fest, dass Vermieter nicht für die Stromkosten haften, wenn der Mieter einen eigenen Stromzähler hat. Dies bedeutet, dass die Verantwortung für die Zahlung der Stromkosten vollständig auf den Mieter übergeht.

    Ein zentraler Aspekt dieser Entscheidung ist die Rolle des Mieters als Vertragspartner des Energieversorgers. Der BGH entschied, dass der Stromlieferungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Energieversorger zustande kommt, nicht zwischen dem Vermieter und dem Anbieter. Diese rechtliche Klarheit gibt Vermietern die Sicherheit, dass sie nicht für die finanziellen Verpflichtungen ihrer Mieter in Bezug auf den Stromverbrauch verantwortlich sind.

    Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben:

    • Vertragliche Verantwortung: Der Mieter ist derjenige, der den Strom aus dem Zähler entnimmt und somit auch derjenige, der die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Energieversorger übernimmt.
    • Unabhängigkeit des Vermieters: Da der Vermieter nicht Vertragspartner ist, wird er von möglichen finanziellen Forderungen des Stromanbieters entlastet.
    • Relevanz für Mietverträge: Vermieter sollten sicherstellen, dass im Mietvertrag eindeutig festgelegt ist, dass der Mieter für die Stromversorgung verantwortlich ist und einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger abschließt.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Urteil eine wichtige rechtliche Grundlage für Vermieter darstellt. Es bietet Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die Haftung für Stromkosten und unterstreicht die Bedeutung einer präzisen vertraglichen Regelung im Mietverhältnis. Vermieter können sich so auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, ohne sich um Zahlungsausfälle von Mietern in Bezug auf Stromkosten sorgen zu müssen.

    Pro- und Contra-Argumente zur Haftung des Vermieters bei nicht gezahltem Strom durch den Mieter

    Argument Pro Contra
    Haftung des Vermieters Vermieter haftet nicht, wenn Mieter eigenen Zähler hat. Vermieter könnte dennoch in Zahlungsverzug geraten, wenn Mieter nicht zahlt.
    Vertragspartner Mieter ist direkte Vertragspartei beim Energieversorger. Unzureichende Absprachen im Mietvertrag können zu Missverständnissen führen.
    Rechtliche Klarheit Urteil des BGH schafft klare Verhältnisse für Vermieter. Vermieter muss Mietvertrag sorgfältig formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Finanzielle Entlastung Vermieter ist von Zahlungsausfällen des Mieters entlastet. Vertrauen auf Zuverlässigkeit des Mieters kann riskant sein.
    Risiko minimieren Klare Regelungen im Mietvertrag helfen, rechtliche Risiken zu minimieren. Fehlende Kontrolle über Mieterverhalten kann zu finanziellen Problemen führen.

    Der Sachverhalt: Mieter und Stromanbieter

    Der Sachverhalt rund um Mieter und Stromanbieter ist für Vermieter von zentraler Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Haftung für nicht gezahlte Stromkosten. Wenn ein Mieter einen eigenen Stromzähler hat, wird die rechtliche Beziehung zwischen dem Mieter und dem Stromanbieter entscheidend. In diesem Kontext gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.

    Erstens, der Mieter ist nicht nur der Nutzer des Stroms, sondern auch derjenige, der die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Stromanbieter übernimmt. Dies bedeutet, dass der Mieter eigenständig einen Vertrag mit dem Energieversorger abschließt, der die Bedingungen für die Stromlieferung regelt. Diese Vertragsbeziehung ist unabhängig von den Verpflichtungen, die im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter bestehen.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rolle des Energieversorgers. Der Anbieter ist darauf angewiesen, dass der Mieter, als Vertragspartner, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Im Falle von Zahlungsausfällen hat der Energieversorger das Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ausstehende Beträge einzutreiben. Der Vermieter steht in diesem Szenario jedoch nicht im Fokus, da er nicht in die Vertragsbeziehung involviert ist.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beziehung zwischen Mietern und Stromanbietern klar definiert sind. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Stromkosten und ist direkt an den Energieversorger gebunden. Für Vermieter bedeutet dies, dass sie sich nicht um die Zahlungsausfälle ihrer Mieter bei Stromkosten kümmern müssen, solange diese über einen eigenen Zähler abgerechnet werden. Diese Trennung der Verantwortlichkeiten ist entscheidend für die Risikominimierung von Vermietern.


    Erfahrungen und Meinungen

    Ein häufiges Problem: Mieter zahlen ihre Stromrechnungen nicht. Nutzer berichten von Schwierigkeiten, wenn ein Mieter mit eigenem Zähler in der Wohnung nicht zahlt. Der Vermieter fragt sich oft, ob er für die Kosten haftet. Ein entscheidendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. November 2019 hat hier Klarheit geschaffen. Laut diesem Urteil haftet der Vermieter nicht, wenn der Mieter einen eigenen Stromzähler hat.

    Nutzer in Foren schildern, dass viele Vermieter über die rechtlichen Rahmenbedingungen unsicher sind. Ein Vermieter erklärt: „Ich dachte, ich müsste für die Schulden meines Mieters aufkommen. Nach dem BGH-Urteil bin ich erleichtert.“ Der Nutzer hat nun einen klaren Anhaltspunkt und weiß, dass die Verantwortung beim Mieter liegt.

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    Ein weiteres Beispiel aus einem Forum zeigt, wie komplex die Situation für Mieter sein kann. Ein Mieter in einer WG beschreibt, dass er für den Strom seiner Mitbewohner aufkommen muss, obwohl diese nicht zahlen. Er ist als Gesamtschuldner haftbar, da alle Mieter im Vertrag stehen. Diese Konstellation führt zu erheblichen finanziellen Belastungen. Der Nutzer fragt sich, ob er rechtliche Schritte einleiten kann, um die anderen Mieter zur Zahlung zu bewegen.

    Ein typisches Problem: Der Vermieter hat keine Möglichkeit, direkt mit dem Energieversorger zu verhandeln, wenn der Mieter einen eigenen Vertrag hat. Nutzer berichten, dass sie oft erst bei Mahnungen erfahren, dass ihre Mieter in Zahlungsverzug geraten sind. Ein Vermieter sagt: „Ich erhielt eine Abmahnung vom Energieversorger, obwohl ich nicht einmal mit ihm im Vertrag stehe.“

    Die Situation wird komplizierter, wenn mehrere Mieter in einer Wohnung leben. In einer Diskussion wird klar, dass Mieter oft nicht wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Ein Anwender erklärt: „Die rechtlichen Fallstricke sind schwer zu durchschauen. Ich habe das Gefühl, dass ich als Vermieter oft im Dunkeln tappe.“

    Die klare Rechtslage des BGH-Urteils wird von vielen als positiv empfunden. Ein Vermieter äußert: „Ich bin froh, dass ich nicht für die Schulden meiner Mieter geradestehen muss. Es entlastet mich finanziell.“

    In einem weiteren Forum wird jedoch auch die andere Seite beleuchtet. Ein Mieter berichtet von der Unsicherheit, die mit Stromschulden einhergeht. „Es ist frustrierend, dass ich für die Schulden anderer mitbezahlen muss, obwohl ich in der Wohnung nicht mehr wohne“, schildert er. Diese Erfahrungen zeigen, dass die Verantwortung zwischen Mietern und Vermietern oft unklar bleibt.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Haftung des Vermieters für Stromkosten eindeutig ist, wenn der Mieter einen eigenen Zähler hat. Dennoch bleibt die Kommunikation zwischen Vermietern und Mietern ein wichtiges Thema, um Missverständnisse zu vermeiden. Plattformen wie Mietrechtsiegen und Rödl bieten nützliche Informationen zur Klärung dieser Themen.


    Wichtige Fragen zur Haftung des Vermieters bei Stromkosten

    Haftet der Vermieter für die Stromkosten, wenn der Mieter einen eigenen Zähler hat?

    Nein, der Vermieter haftet nicht für die Stromkosten, wenn der Mieter einen eigenen Stromzähler hat und somit direkt einen Vertrag mit dem Energieversorger abschließt.

    Was sagt das Urteil des BGH zu diesem Thema?

    Das Urteil des BGH vom 27. November 2019 stellt klar, dass Vermieter nicht für die Zahlungsrückstände ihrer Mieter bei Stromkosten haften, solange der Mieter einen eigenen Zähler hat.

    Wie sollte der Mietvertrag formuliert sein?

    Im Mietvertrag sollte eindeutig festgelegt werden, dass der Mieter für die Stromversorgung verantwortlich ist und selbst einen Vertrag mit dem Energieversorger abschließt.

    Was passiert bei Zahlungsausfällen des Mieters?

    Bei Zahlungsausfällen des Mieters hat der Energieversorger das Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ausstehende Beträge einzutreiben. Der Vermieter ist in dieser Situation nicht involviert.

    Gibt es Unterschiede bei der Haftung für Gas- und Stromkosten?

    Ja, die Regelungen sind analog. Auch bei Gasverbrauch haftet der Vermieter nicht, wenn der Mieter einen eigenen Gaszähler hat und selbst einen Vertrag mit dem Gasversorger abschließt.

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    Ich find das echt interesant, aber ich denk auch das das nicht immer so klappt mit den mietern und deren zahlungen. Es kann ja auch mal vorkommen das ein mieter einfach nicht zahlt und der vermieter hat dann den stress. Vielleicht sollte man doch irgendwie eine Sicherheit in den vertrag miteinbauen, auch wenn da steht das der mieter verantwortlich ist. Was denkt ihr?
    Hey Leute, ich finde das Thema echt super spannend und das Urteil vom BGH ist wirklich wichtig für alle Vermieter. Aber ich kann mir echt gut vorstellen, dass viele Vermieter trotzdem ein mulmiges Gefühl haben, wenn es um die Mietzahlungen geht. Ich meine, klar, wenn der Mieter einen eigenen Zähler hat, dann ist er selbst verantwortlich, aber was, wenn der Mieter wirklich nicht zahlt? Geht der Vermieter dann nicht irgendwie leer aus oder muss hinterher noch irgendwie die Kosten für den Strom nachverfolgen?

    Ich denke, das mit den Verträgen ist total wichtig. Man sollte echt darauf achten, dass alles schriftlich festgehalten ist. Vielleicht könnte man sogar eine Kaution für die Stromkosten im Vertrag vorschlagen oder so? Irgendwas, was die Vermieter zusätzlich absichert. Ich kann mir vorstellen, dass das viele Vermieter beruhigen könnte.

    Und was ist mit den ganzen "schwarzen Schafen" unter den Mietern? Es gibt ja wirklich einige, die versuchen, sich aus allem rauszuwinden. Da bleibt nicht viel anderes übrig, als auf die Zuverlässigkeit der Mieter zu vertrauen. Das macht mir ein bisschen Sorgen, ehrlich gesagt. Vielleicht wäre es ja auch hilfreich, wenn man als Vermieter regelmäßige Updates vom Energieversorger bekommen könnte, um auf dem Laufenden zu bleiben, falls der Mieter in Rückstand gerät.

    Am Ende ist es immer wichtig, dass man sich gut informiert und auch mal Rücksprache mit anderen Vermietern hält. Ich bin gespannt, wie das Thema in der Zukunft behandelt wird!
    Ich find es auch wichtig das man die mündlich bindenden Absprachen im Mietvertrag ordentlich klärt, wie hier schon gesagt wurde. Aber wenn der Mieter dann immer noch nix zahlt, was macht man dann? Der Vermieter ist ja nicht schuld, aber muss am ende trotzdem die ganzen Probleme regeln. Vielleicht sollten da strenger Kontrollen sein oder so, um die Mieter zur Verantwortung zu bringen.
    Also ich finds echt spannend, wie das mit den Stromzählern so läuft. I mean, klar hat der Mieter die Verantwortung, aber was wenn der trotzdem nimmer zahlt? Hört man ja oft, dass die Mieter zu faul sind, ihre Rechnungen zu bezahlen. Und dann sitzt der arme Vermieter da, fragt sich, wie er an sein Geld kommt, weil der Mieter offenbart, "Ich zahle nicht!".

    Ich hab auch nemal gehört, das es richtig wichtig ist, dass alles bargeschützt ist im mietvertrag, damit man da später keine Probleme hat. Ich mein, wie kann das sein, dass der Vermieter hier nicht richtig absichert, wenn der Mieter nicht zahlt? Da müsste ja irgendwie mehr drin stehen als einfach nur "Mieter zahlt Strom". Vielleicht sollte es so was geben wie eine Art Sicherheitsbetrag für die Vermieter? Könnte doch auch helfen, oder? Das ist ja nur fair, schließlich wollen die Vermieter auch ihre Rechnungen begleichen, oder nicht?

    Ich musste auch lachen, weil ich mir vorstelle, wie der Mieter stolz mit einem dicken Zähler da steht und denkt, "Haha, ich bin jetzt der Boss über meinen Strom". Ich hoffe echt, da gibt's viele Leute die aufgestanden sind und sich den Vertrag mal durchgelesen haben, bevor sie beschlossen haben, irgendeinen Anbieter zu wählen.

    Und dann das mit dem Energieversorger, der hat ja auch kein Mitspracherecht, oder? Wenn der Mieter einfach nicht erwischt werden kann, wie das so oft passiert, dann steht der Versorger auch ziemlich dumm da, wenn sie kein Geld bekommen. Vielleicht müsste der auch was klüger machen und den Mieter nachfragen, bevor er die einfach so gelassen wird.

    Noch was: Ich hoffe, dass im Artikel nicht nur über die rechtlichen Sachen gesprochen wird, oder? Ich find's auch super wichtig, wie viele Vermieter und Mieter eigentlich nicht wissen, welche Verantwortung die jeweils haben und am Ende geht's für beide schief. Sollte man nicht mehr über solche Dinge informieren, damit alle Bescheid wissen?
    Ich finde es interessant, dass viele Vermieter sich um die Stromzahlung sorgen, obwohl das BGH-Urteil ziemlich klar ist. Das klappt natürlich nur, wenn alles im Mietvertrag steht. Wenn das nicht ordentlich geregelt ist, ist der Vermieter schnell in der Scheiße, auch wenn der Mieter einen eigenen Zähler hat. Man sollte echt darauf achten, dass solche Sachen von Anfang an klar sind, sonst gibt's nur Stress.

    Zusammenfassung des Artikels

    Ein Urteil des BGH besagt, dass Vermieter nicht für Stromkosten haften, wenn Mieter einen eigenen Zähler haben und somit direkt mit dem Energieversorger vertraglich verbunden sind. Dies entlastet Vermieter von finanziellen Risiken bei Zahlungsausfällen ihrer Mieter.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Überprüfen Sie den Mietvertrag: Stellen Sie sicher, dass im Mietvertrag eindeutig festgelegt ist, dass der Mieter für die Stromversorgung verantwortlich ist und einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger abschließt.
    2. Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Machen Sie sich mit dem Urteil des BGH vertraut, das besagt, dass Vermieter nicht für die Stromkosten haften, wenn der Mieter einen eigenen Zähler hat.
    3. Regelmäßige Kommunikation: Halten Sie den Kontakt zu Ihren Mietern, um sicherzustellen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
    4. Dokumentation von Vereinbarungen: Halten Sie alle Absprachen bezüglich der Stromversorgung schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.
    5. Risiken minimieren: Überlegen Sie, wie Sie im Mietvertrag Regelungen zur Haftung und Verantwortung für Nebenkosten klar und verständlich formulieren können, um rechtliche Risiken zu minimieren.

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