Im Mietrecht gilt eine Maßnahme nur dann als Modernisierung, wenn sie den Wohnwert oder die Energieeffizienz nachhaltig verbessert und über reine Instandhaltung hinausgeht; Vermieter müssen dabei zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere zur Ankündigung und möglichen Mieterhöhung....