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    Mietvertrag-Checkliste

    Mietvertragsart auswählen

    Mietvertrag-Checkliste: Anleitung zur Nutzung

    Die Mietvertrag-Checkliste hilft Ihnen, einen passenden Mietvertrag (Untermiete, Hauptmiete oder Gewerbe) schnell und übersichtlich auf alle wichtigen Klauseln zu überprüfen. Mit diesem Tool behalten Sie beim Prüfen oder Vorbereiten eines Mietvertrags mühelos den Überblick.

    So funktioniert die Checkliste

    • 1. Mietvertragsart auswählen:
      • Wählen Sie Untermiete, Hauptmiete oder Gewerbe aus, indem Sie den passenden Radiobutton anklicken.
      • Ihre Auswahl kann per Mausklick oder über die Tastatur erfolgen.
    • 2. Relevante Klauseln werden angezeigt:
      • Nach Ihrer Auswahl erscheint automatisch eine auf die Mietform zugeschnittene Liste mit typischen, wichtigen Vertragsklauseln.
      • Beispiele: Befristung, Renovierungspflichten, Staffelmiete, Erlaubnis des Hauptvermieters, Kündigungsfristen.
    • 3. Klauseln prüfen und abhaken:
      • Arbeiten Sie die Liste Punkt für Punkt durch, um zu überprüfen, ob die aufgeführten Themen in Ihrem Vertrag enthalten und korrekt geregelt sind.
      • Jede einzelne Klausel lässt sich einfach per Klick auf das entsprechende Häkchen abhaken.
      • Zu jeder Klausel erhalten Sie kurze Hinweise und Angaben zur Bedeutung.
    • 4. Individuelle Orientierung:
      • Sie sehen genau, welche Punkte Sie bereits geprüft haben und welche noch offen sind.
      • Die Checkliste richtet sich immer nach der gewählten Mietvertragsart.

    Vorteile für Sie

    • Klarheit: Alle wichtigen Inhalte Ihres Mietvertrags auf einen Blick.
    • Schnelligkeit: Kein Blättern mehr in Mustervorlagen oder langen Artikeln – Sie erhalten sofort die individuell passenden Punkte.
    • Kontrolle: Sie riskieren nicht, wichtige Klauseln zu vergessen oder zu übersehen.

    Tipp

    Nutzen Sie diese Checkliste vor dem Unterschreiben eines Vertrags oder zur Vorbereitung Ihres eigenen Entwurfs. Die Übersicht gibt Ihnen Sicherheit und spart Zeit bei der Kommunikation mit Vermietern und Vertragspartnern.

    17.06.2025 102 mal gelesen 0 Kommentare

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