Mietkaution leicht gemacht
Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

    Wie Mieter die Grundsteuer absetzen können: Ein Leitfaden

    30.04.2025 153 mal gelesen 3 Kommentare
    • Mieter können die Grundsteuer nur absetzen, wenn sie als Betriebskosten im Mietvertrag ausgewiesen ist.
    • Die Kosten müssen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung klar erkennbar sein.
    • Eine steuerliche Absetzung ist nur für beruflich genutzte Wohnflächen möglich.

    Einleitung: Warum Mietern die Grundsteuer nicht direkt absetzbar ist

    Die Grundsteuer ist eine feste Größe in den Nebenkosten vieler Mietverhältnisse. Doch was viele Mieter überrascht: Sie können diese Steuer nicht direkt in ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Grund dafür liegt in der rechtlichen Konstruktion. Die Grundsteuer wird vom Eigentümer der Immobilie an die Gemeinde gezahlt und anschließend über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Damit gilt sie aus steuerlicher Sicht nicht als direkt vom Mieter getragen.

    Werbung

    Das bedeutet jedoch nicht, dass Mieter keine Möglichkeiten haben, sich steuerlich zu entlasten. Indirekt können bestimmte Posten der Nebenkostenabrechnung, die mit der Grundsteuer zusammenhängen, abgesetzt werden. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen und die Betriebskostenabrechnung sorgfältig zu prüfen. Denn hier verstecken sich oft steuerlich relevante Ausgaben, die bares Geld sparen können.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Welche Nebenkosten steuerlich absetzbar sind

    Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein echter Geheimtipp, wenn es darum geht, die Steuerlast zu senken. Diese Posten finden sich oft in der Nebenkostenabrechnung und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Aber was zählt eigentlich dazu? Kurz gesagt: Alles, was mit der Pflege, Reinigung oder Instandhaltung des Wohnumfelds zu tun hat und von externen Dienstleistern ausgeführt wird.

    Zu den typischen haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    • Treppenhausreinigung
    • Gartenpflege wie Rasenmähen oder Heckenschnitt
    • Schneeräumdienst im Winter
    • Hausmeisterdienste, die nicht rein verwaltender Natur sind

    Wichtig ist, dass diese Kostenanteile klar aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen. Die Steuerersparnis beträgt 20 % der Arbeitskosten, wobei der maximale Abzugsbetrag bei 4.000 Euro pro Jahr liegt. Materialkosten oder andere Sachkosten sind hingegen nicht absetzbar.

    Ein entscheidender Punkt: Die Zahlungen müssen unbar erfolgen, also per Überweisung oder Lastschrift. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Es empfiehlt sich außerdem, die Betriebskostenabrechnung gut aufzubewahren, da sie als Nachweis dient. Alternativ kann der Vermieter eine Bescheinigung über die absetzbaren Kosten ausstellen, falls die Abrechnung nicht ausreichend detailliert ist.

    Pro- und Contra-Punkte zur steuerlichen Absetzbarkeit der Grundsteuer für Mieter

    Pro Contra
    Mieter können indirekte Kosten (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen) steuerlich geltend machen. Die Grundsteuer selbst ist nicht direkt absetzbar, da sie rechtlich vom Eigentümer getragen wird.
    Die Steuerersparnis beträgt 20 % der relevanten Arbeitskosten. Materialkosten oder Sachkosten sind nicht steuerlich absetzbar.
    Arbeiten wie Treppenhausreinigung oder Gartenpflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgerechnet werden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt – Zahlungen müssen unbar erfolgen.
    Bei beruflicher Nutzung der Wohnung (Homeoffice) können anteilig Nebenkosten verrechnet werden. Nutzung eines Arbeitszimmers ist nur absetzbar, wenn es als abgeschlossener Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
    Maximale Abzugshöhen (z. B. 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen) ermöglichen spürbare Steuerersparnisse. Relevante Nachweise (z. B. detaillierte Nebenkostenabrechnung) sind zwingend erforderlich, um Abzüge geltend zu machen.

    Handwerkerleistungen: Wie Reparaturen und Renovierungen Vorteile bieten können

    Handwerkerleistungen bieten Mietern eine weitere Möglichkeit, steuerlich zu profitieren. Hier geht es um Arbeiten, die direkt in der Wohnung oder am Gebäude durchgeführt werden und die der Instandhaltung oder Renovierung dienen. Dazu zählen beispielsweise Reparaturen an Heizungen, die Wartung von Fenstern oder Türen sowie kleinere Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Wänden.

    Das Finanzamt erkennt 20 % der Arbeitskosten an, wobei der maximale Abzugsbetrag bei 1.200 Euro pro Jahr liegt. Dabei ist es wichtig, dass die Kosten in der Nebenkostenabrechnung oder durch eine separate Bescheinigung des Vermieters klar ausgewiesen sind. Materialkosten oder andere Sachausgaben sind auch hier nicht absetzbar.

    Ein paar Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen:

    • Reparatur von Sanitäranlagen
    • Wartung der Heizungsanlage
    • Reparaturen an elektrischen Anlagen
    • Renovierungsarbeiten im Treppenhaus

    Wichtig: Auch hier gilt, dass die Zahlung unbar erfolgen muss. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Zudem sollte die Rechnung des Handwerkers oder die Nebenkostenabrechnung alle notwendigen Details enthalten, wie die Aufschlüsselung der Arbeitskosten. Fehlen diese Angaben, kann es schwierig werden, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

    Homeoffice: So lassen sich Nebenkosten bei beruflicher Nutzung absetzen

    Die Arbeit von zu Hause aus hat in den letzten Jahren stark zugenommen, und damit auch die Möglichkeit, Nebenkosten steuerlich abzusetzen. Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann anteilig die Kosten für Miete und Nebenkosten, einschließlich der umgelegten Grundsteuer, in der Steuererklärung geltend machen. Doch Vorsicht: Es gelten klare Regeln, die eingehalten werden müssen.

    Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht also nicht aus. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Mieter den Anteil der Nebenkosten absetzen, der auf die Fläche des Arbeitszimmers entfällt. Die Berechnung erfolgt anteilig nach der Wohnfläche:

    Arbeitszimmerfläche · Gesamtkosten der Wohnung / Gesamtwohnfläche = absetzbarer Betrag

    Ein Beispiel: Beträgt die Wohnfläche 100 m² und das Arbeitszimmer nimmt 10 m² ein, können 10 % der Nebenkosten, einschließlich der Grundsteuer, abgesetzt werden.

    Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die sogenannte Homeoffice-Pauschale zu nutzen. Diese beträgt 6 Euro pro Tag, maximal jedoch 1.260 Euro im Jahr, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Die Pauschale deckt jedoch keine Nebenkosten ab, sondern dient als pauschaler Abzug für die Arbeit von zu Hause.

    Wichtig ist, dass alle Nachweise, wie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und eine plausible Flächenberechnung, dem Finanzamt vorgelegt werden können. Ohne diese Unterlagen wird es schwierig, die Kosten durchzusetzen. Daher lohnt es sich, von Anfang an alles gut zu dokumentieren.

    Welche Nachweise Mieter für die Steuererklärung benötigen

    Damit das Finanzamt die steuerlichen Vorteile anerkennt, sind die richtigen Nachweise entscheidend. Ohne eine saubere Dokumentation kann es schnell passieren, dass Abzüge gestrichen werden. Doch welche Unterlagen sind wirklich notwendig, um haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder Kosten für das Homeoffice geltend zu machen?

    Hier eine Übersicht der wichtigsten Nachweise:

    • Betriebskostenabrechnung: Diese sollte die einzelnen Posten wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen klar aufschlüsseln. Besonders wichtig ist die Trennung von Arbeits- und Materialkosten.
    • Bescheinigung des Vermieters: Falls die Betriebskostenabrechnung nicht detailliert genug ist, kann der Vermieter eine separate Bescheinigung über die absetzbaren Kosten ausstellen.
    • Rechnungen von Dienstleistern: Für Handwerkerleistungen oder andere externe Arbeiten sind die Rechnungen mit genauer Aufschlüsselung der Arbeitskosten erforderlich.
    • Zahlungsnachweise: Überweisungsbelege oder Kontoauszüge, die die unbare Zahlung belegen, sind unerlässlich. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.
    • Flächenberechnung: Bei der Nutzung eines Arbeitszimmers ist eine nachvollziehbare Berechnung der Wohnfläche und des Arbeitszimmeranteils notwendig.

    Zusätzlich empfiehlt es sich, alle Unterlagen gut aufzubewahren, da das Finanzamt auch Jahre später noch Nachweise anfordern kann. Eine klare und strukturierte Dokumentation spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Chancen, dass die beantragten Abzüge problemlos anerkannt werden.

    Praxisbeispiel: Absetzen von Nebenkosten mit der Grundsteuer

    Um die steuerliche Absetzbarkeit von Nebenkosten, die auch die Grundsteuer umfassen, besser zu verstehen, schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Dieses zeigt, wie Mieter durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ihre Steuerlast senken können.

    Ausgangssituation: Herr Müller wohnt in einer Mietwohnung mit einer Wohnfläche von 80 m². In seiner jährlichen Nebenkostenabrechnung sind folgende Posten enthalten:

    • Grundsteuer: 400 Euro
    • Hausmeisterdienst (Reinigung und kleinere Reparaturen): 600 Euro
    • Gartenpflege: 300 Euro
    • Wartung der Heizungsanlage (Arbeitskosten): 200 Euro

    Herr Müller möchte nun die steuerlich absetzbaren Anteile berechnen.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen:
    Hausmeisterdienst (600 Euro) + Gartenpflege (300 Euro) = 900 Euro
    20 % von 900 Euro = 180 Euro steuerlich absetzbar
    Handwerkerleistungen:
    Wartung der Heizungsanlage (200 Euro Arbeitskosten)
    20 % von 200 Euro = 40 Euro steuerlich absetzbar

    Insgesamt kann Herr Müller also 180 Euro + 40 Euro = 220 Euro in seiner Steuererklärung geltend machen. Die Grundsteuer selbst ist nicht direkt absetzbar, aber sie wird durch die absetzbaren Nebenkosten indirekt berücksichtigt.

    Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und die relevanten Posten korrekt zu berechnen. Mit ein wenig Aufwand lassen sich so jedes Jahr spürbare Steuerersparnisse erzielen.

    Wichtige Tipps und häufige Fehler vermeiden

    Wer Nebenkosten mit der Grundsteuer in der Steuererklärung geltend machen möchte, sollte einige wichtige Punkte beachten, um das Beste herauszuholen und typische Fehler zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Tipps, die dir helfen, alles richtig zu machen:

    • Posten klar trennen: Achte darauf, dass die Nebenkostenabrechnung die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eindeutig ausweist. Fehlt diese Aufschlüsselung, kann das Finanzamt die Abzüge ablehnen.
    • Unbare Zahlungen sicherstellen: Nur Überweisungen oder Lastschriften werden anerkannt. Barzahlungen sind ein häufiger Fehler, der dazu führt, dass Kosten nicht absetzbar sind.
    • Nachweise vollständig einreichen: Fehlende Belege wie Rechnungen oder Vermieterbescheinigungen können dazu führen, dass das Finanzamt Nachfragen stellt oder die Abzüge komplett streicht.
    • Arbeitskosten im Blick behalten: Materialkosten oder andere Sachkosten sind nicht absetzbar. Prüfe daher genau, ob die Arbeitskosten in den Rechnungen separat ausgewiesen sind.
    • Homeoffice korrekt berechnen: Bei der Nutzung eines Arbeitszimmers ist es wichtig, die Fläche präzise zu berechnen und nur den anteiligen Anteil der Nebenkosten geltend zu machen. Eine ungenaue Angabe kann zu Problemen führen.
    • Fristen einhalten: Reiche deine Steuererklärung rechtzeitig ein, um Verzögerungen oder sogar Strafen zu vermeiden. Fehlende Unterlagen kannst du später nachreichen, aber die Abgabefrist sollte nicht verpasst werden.

    Ein häufiger Fehler ist auch, die Betriebskostenabrechnung nicht gründlich zu prüfen. Oft verstecken sich hier absetzbare Posten, die übersehen werden. Es lohnt sich, die Abrechnung im Detail durchzugehen oder im Zweifel den Vermieter um Klärung zu bitten.

    Zusammengefasst: Genauigkeit und eine saubere Dokumentation sind das A und O. Wer diese Tipps beachtet, kann sicherstellen, dass er alle möglichen steuerlichen Vorteile nutzt und keine unnötigen Fehler macht.

    Fazit: Steuerliche Entlastung für Mieter nutzen

    Die Möglichkeit, Nebenkosten mit der Grundsteuer anteilig steuerlich abzusetzen, bietet Mietern eine willkommene Entlastung. Auch wenn die Grundsteuer selbst nicht direkt absetzbar ist, können haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Kosten für ein Homeoffice effektiv genutzt werden, um die Steuerlast zu senken. Der Schlüssel liegt darin, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen und alle relevanten Posten korrekt in der Steuererklärung anzugeben.

    Mit einer sorgfältigen Dokumentation und der Einhaltung der steuerlichen Vorgaben können Mieter jedes Jahr spürbare Beträge zurückholen. Besonders wichtig ist es, Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsbelege griffbereit zu haben, um auf mögliche Rückfragen des Finanzamts vorbereitet zu sein. So lassen sich Fehler vermeiden und die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen.

    Abschließend lässt sich sagen: Wer sich ein wenig Zeit nimmt, die Nebenkostenabrechnung im Detail zu analysieren, und die richtigen Posten geltend macht, kann von einer spürbaren finanziellen Entlastung profitieren. Steuerliche Optimierung ist kein Hexenwerk – es erfordert nur ein wenig Aufmerksamkeit und die Bereitschaft, sich mit den Details auseinanderzusetzen.


    FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit der Grundsteuer und Nebenkosten für Mieter

    Können Mieter die Grundsteuer direkt absetzen?

    Nein, Mieter können die Grundsteuer nicht direkt in ihrer Steuererklärung absetzen, da sie formal vom Vermieter an die Gemeinde gezahlt wird. Allerdings gibt es Möglichkeiten, über andere Posten der Nebenkosten steuerlich zu profitieren.

    Welche Nebenkosten können Mieter steuerlich geltend machen?

    Mieter können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege) und Handwerkerleistungen (z. B. Wartung der Heizungsanlage) absetzen. Entscheidend ist, dass diese Kosten klar in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen sind.

    Wie viel Steuerersparnis ist durch haushaltsnahe Dienstleistungen möglich?

    Für haushaltsnahe Dienstleistungen können 20 % der Arbeitskosten bis zu einem Maximum von 4.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Materialkosten sind jedoch nicht abziehbar.

    Welche Voraussetzungen gelten für die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen?

    Für Handwerkerleistungen können ebenfalls 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro jährlich, abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Arbeitskosten klar in der Abrechnung oder Rechnung ausgewiesen und die Zahlung unbar erfolgt, also per Überweisung oder Lastschrift.

    Kann ein Homeoffice steuerliche Vorteile bieten?

    Ja, bei einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer können anteilige Miet- und Nebenkosten abgesetzt werden. Alternativ bietet sich die Homeoffice-Pauschale an, die bei 6 Euro pro Tag liegt, maximal jedoch 1.260 Euro pro Jahr.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Ich finde es spannend, wie hier mehrfach betont wird, dass alles in der Nebenkostenabrechnung gut aufgeschlüsselt sein muss – aber was macht man, wenn der Vermieter das nicht ausführlich genug darstellt? Das war mein Problem letztes Jahr, und auf meine Nachfrage hat sich der Vermieter eher quer gestellt. Am Ende bin ich dann mit weniger Abzügen durchgekommen, als eigentlich möglich gewesen wäre. Hat jemand Erfahrungen, wie man in so einem Fall nachhaken kann, ohne gleich Stress zu verursachen?
    Also ich habs letztes jahr gemacht und dacht eig das man die grundsteuer so abziehn kann, aber ging nich. War so verwurend weil in mein Nebenkosten halt Grundsteuer steht und ich dacht Finanzamt nimmt das aber war dann nicht so. Blöd das der Vermiter auch nich richtig weiß wie mans aufschlüsselt, da blickt doch keener mehr durch, oder is das Absicht von dene?
    Also ich muss echt mal sagen das mit diese absetzen von grundsteuer is irgendwie alles bisschen komisch gemacht, weil ich dach bei der Steuer kann man alles wo man bezahlt hat rein tun, aber das trifft ja garnich zu, weils ja technisch eig der Vermieter an die Stadt gibt und nicht ich als Mieter selber. Find ich iwie nicht so logisch, ich mein bezahlen tu ichs ja trotzdem oder? Aber so wie hier steht zählt das dann nicht direkt für die Steuer sondern halt nur son paar Kosten wie fürn Garten oder für Hausmeister und das find ich schnell verwirrend, ich seh in meine Abrechnung nie so richtig was jetzt wieviel ist für service oder material oder was auch immer.

    Hab auch schon mal gefragt bei meine Vermietung ob die das extra nochma aufschlüsseln können aber dann heissts immer das steht doch alles drin, dabei stehen nur Zahlen und gar nix zu wem für was genau. Ich wusste auch garnicht das man mit Homeoffice jetzt auch Nebenkosten drauf machen kann, hab eh mein Laptop meistens aufn Küchentisch also zählt das nicht, aber wo isn da der Unterschied… Und das mit den Belegen, muss ich jetzt wirklich Kontoauszüge aufheben? Ich kann mich nichtmal erinner wieviel im letzten Jahr war und ob ich was bezahlt hab bar oder mit Überweisung weil die Nebenkosten ja eh von Miete abgebucht werden, is das dann auch so richtig?

    Ich glaub viele lassen einfach alles wie’s ist weil das sieht aus wie zu viel Papierkram. Und am ende wird man sowieso nur abgewimmelt, wenn man mal fragt weil das alles so streng ist und man garnicht mehr versteht was eigentlich absetzbar ist oder nicht. Mein Tipp wär einfach mal alles fotografieren und in ne Schublade stopfen und hoffen das man das nie wirklich zeigen muss. Oder kennt hier einer nen Trick das einfacher zu machen? Sonst macht das halt wieder keiner, is mir zu komplizirt ehrlich gesagt…

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Mieter können die Grundsteuer nicht direkt absetzen, jedoch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie anteilige Nebenkosten bei Homeoffice steuerlich geltend machen. Voraussetzung sind unbare Zahlungen, detaillierte Nachweise und klare Abgrenzung der Kosten in der Betriebskostenabrechnung.

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige
    Provisionsfrei vermieten und verkaufen
    Bei ohne-makler.net verkaufen Sie Ihre Immobilie persönlich betreut, professionell vermarktet und zum fairen Festpreis – ohne klassische Maklerprovision und Vertragsbindung.
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfe deine Betriebskostenabrechnung genau auf Posten wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, da diese steuerlich absetzbar sind. Beispiele sind Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Reparaturen.
    2. Stelle sicher, dass alle absetzbaren Kosten in der Abrechnung oder einer Bescheinigung deines Vermieters klar ausgewiesen sind. Besonders wichtig ist die Trennung von Arbeits- und Materialkosten.
    3. Beachte, dass nur unbare Zahlungen wie Überweisungen oder Lastschriften vom Finanzamt akzeptiert werden. Barzahlungen sind nicht absetzbar.
    4. Falls du ein Homeoffice nutzt, berechne den anteiligen Anteil der Nebenkosten (inkl. Grundsteuer) anhand der Fläche des Arbeitszimmers und halte die notwendigen Nachweise bereit.
    5. Sammle alle relevanten Belege wie Rechnungen, Zahlungsnachweise und Vermieterbescheinigungen, da diese als Nachweise für das Finanzamt dienen und bei Rückfragen benötigt werden.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      Deutsche Kautionskasse
    Online-Antrag
    Keine Mindestvertragslaufzeit
    Online Schufaprüfung
    Vertrauenswürdiger Bürgschaftsgeber
    Keine Mindestkautionssumme
    Hohe Kautionssummen möglich
      » ZUR WEBSEITE
    Counter