Mietkaution leicht gemacht
Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

    Wenn der Vermieter unerlaubt die Wohnung betritt: Rechte der Mieter

    11.07.2025 59 mal gelesen 2 Kommentare
    • Der Mieter hat das Recht auf Privatsphäre und darf den Zutritt ohne vorherige Ankündigung verweigern.
    • Ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter stellt eine Verletzung des Hausrechts dar.
    • Bei wiederholten Verstößen kann der Mieter eine Abmahnung aussprechen oder im Extremfall fristlos kündigen.

    Wann handelt es sich um ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter?

    Wann handelt es sich um ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter?

    Werbung

    Ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter liegt immer dann vor, wenn dieser ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters und ohne vorherige, rechtzeitige Ankündigung die Mieträume betritt. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Vermieter einen Schlüssel besitzt oder ob er die Wohnung nur kurz betritt – maßgeblich ist allein, dass das Hausrecht beim Mieter liegt und jede eigenmächtige Handlung einen Verstoß darstellt.

    • Keine akute Gefahr: Ist keine unmittelbare Gefahr für das Gebäude oder die Bewohner erkennbar (wie etwa ein Wasserrohrbruch oder Brand), darf der Vermieter nicht ohne weiteres Zutritt verlangen oder sich selbst Zugang verschaffen.
    • Keine schriftliche Terminvereinbarung: Ein spontanes oder überraschendes Auftauchen, selbst bei angeblich dringenden Anliegen, ist nicht zulässig, solange keine Notlage vorliegt und der Mieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
    • Keine vertragliche Sonderregelung: Auch wenn im Mietvertrag Klauseln stehen, die dem Vermieter ein jederzeitiges Betretungsrecht einräumen, sind diese nach aktueller Rechtsprechung in der Regel unwirksam.
    • Betreten durch Dritte im Auftrag des Vermieters: Beauftragt der Vermieter beispielsweise Handwerker oder Makler, ohne den Mieter vorher zu informieren und dessen Einverständnis einzuholen, gilt auch dies als unerlaubtes Betreten.

    Wichtig: Bereits das Betreten von Nebenräumen wie Keller, Dachboden oder einem mitvermieteten Garten ohne Absprache kann einen klaren Rechtsverstoß darstellen. Auch wenn der Vermieter „nur mal nach dem Rechten sehen“ möchte – ohne Absprache ist das nicht erlaubt. Ein kurzer Blick durch die Tür zählt ebenso, wie das vollständige Betreten der Wohnung. Selbst ein kurzes Verweilen im Hausflur der Mietwohnung ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.

    Welche Rechte haben Mieter bei unerlaubtem Betreten der Wohnung?

    Welche Rechte haben Mieter bei unerlaubtem Betreten der Wohnung?

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Wenn der Vermieter ohne rechtmäßigen Grund und ohne Zustimmung die Wohnung betritt, stehen Mietern verschiedene Schutzmechanismen zur Verfügung, um ihre Privatsphäre und ihr Eigentum zu verteidigen. Diese Rechte gehen über bloße Beschwerden hinaus und bieten konkrete Handlungsoptionen.

    • Unterlassungsanspruch: Mieter können den Vermieter schriftlich auffordern, das unerlaubte Betreten künftig zu unterlassen. Im Wiederholungsfall ist sogar eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht möglich.
    • Schadensersatzanspruch: Sollte durch das unbefugte Betreten ein materieller oder immaterieller Schaden entstehen, etwa ein beschädigter Gegenstand oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, können Mieter Ersatz verlangen. Die Beweislast liegt hier beim Mieter, daher empfiehlt sich eine genaue Dokumentation.
    • Beschwerde bei der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft: Gerade in größeren Wohnanlagen kann es sinnvoll sein, den Vorfall auch dort zu melden, um Druck auf den Vermieter auszuüben.
    • Anzeige wegen Hausfriedensbruch: Das Strafrecht schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Mieter können den Vermieter bei der Polizei anzeigen, wenn dieser ohne Erlaubnis eingedrungen ist. Ein solches Vorgehen sollte gut überlegt und möglichst mit Zeugen oder Beweisen untermauert werden.
    • Anspruch auf Mietminderung: Kommt es durch das Verhalten des Vermieters zu einer nachhaltigen Störung des Wohnfriedens, kann in Einzelfällen eine Mietminderung durchgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt wurde.

    Wichtig: Wer seine Rechte geltend machen will, sollte alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und möglichst Zeugen dokumentieren. Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht helfen, die beste Strategie zu wählen.

    Vor- und Nachteile rechtlicher Schritte bei unerlaubtem Wohnungszutritt durch den Vermieter

    Pro (Vorteile für Mieter) Contra (Nachteile/Risiken für Mieter)
    Durchsetzung des eigenen Hausrechts und Schutz der Privatsphäre Mögliche Verschlechterung des Verhältnisses zum Vermieter
    Recht auf Unterlassung oder einstweilige Verfügung durchsetzbar Rechtliche Schritte können mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein
    Anspruch auf Schadensersatz bei nachweisbarem Schaden Beweislast liegt beim Mieter – genaue Dokumentation nötig
    Möglichkeit der Mietminderung bei nachhaltiger Störung Risiko von Gegenmaßnahmen des Vermieters, z.B. Kündigung aus anderen Gründen
    Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann abschreckende Wirkung haben Strafanzeige sollte gut überlegt und möglichst mit Zeugen/untermauerten Beweisen erfolgen
    Unterstützung durch Mietervereine und Anwälte möglich Gerichtliche Auseinandersetzungen können langwierig sein

    Ankündigungspflicht und Ausnahmen: Wann darf der Vermieter in die Wohnung?

    Ankündigungspflicht und Ausnahmen: Wann darf der Vermieter in die Wohnung?

    Der Vermieter muss den Zutritt zur Wohnung grundsätzlich rechtzeitig und nachvollziehbar ankündigen. Doch was bedeutet das konkret? Und gibt es Situationen, in denen diese Pflicht entfällt?

    • Konkreter Anlass erforderlich: Ohne einen sachlichen Grund – etwa eine geplante Reparatur, die Ablesung von Zählern oder eine Wohnungsabnahme – ist ein Zutrittswunsch des Vermieters nicht zulässig. „Nur mal schauen“ reicht nicht aus.
    • Form und Frist der Ankündigung: Die Mitteilung sollte schriftlich oder zumindest nachweisbar erfolgen. In der Praxis sind mindestens drei Werktage Vorlauf üblich, bei umfangreichen Maßnahmen wie Modernisierungen oft deutlich mehr. Bei Routineangelegenheiten kann auch eine kürzere Frist (mindestens 24 Stunden) akzeptabel sein, wenn der Mieter zustimmt.
    • Angemessene Uhrzeit: Der Vermieter darf nur zu sozialverträglichen Zeiten erscheinen. Termine am späten Abend, an Sonn- oder Feiertagen sind tabu, es sei denn, der Mieter ist ausdrücklich einverstanden.
    • Ausnahmen von der Ankündigungspflicht: Bei Gefahr im Verzug – etwa bei plötzlichem Wasseraustritt, Gasgeruch oder Feuer – darf der Vermieter sofort handeln, um Schaden abzuwenden. In solchen Fällen ist keine Ankündigung erforderlich.
    • Vertretung durch Dritte: Soll eine andere Person (z.B. Handwerker, Makler) die Wohnung betreten, muss der Vermieter dies ebenfalls rechtzeitig mitteilen und den Grund sowie die Identität der Person offenlegen.
    • Einwilligung des Mieters: Selbst bei ordnungsgemäßer Ankündigung bleibt die Zustimmung des Mieters erforderlich. Ohne diese ist ein Betreten – abgesehen von Notfällen – nicht gestattet.

    Zusammengefasst: Ohne triftigen Grund, rechtzeitige und transparente Ankündigung sowie Einwilligung des Mieters ist der Zutritt zur Wohnung für den Vermieter tabu. Nur in echten Notlagen entfällt diese Pflicht vollständig.

    Welche rechtlichen Schritte können Mieter bei Verstößen des Vermieters einleiten?

    Welche rechtlichen Schritte können Mieter bei Verstößen des Vermieters einleiten?

    Wird das Betretungsrecht durch den Vermieter verletzt, stehen Mietern gezielte rechtliche Mittel zur Verfügung, um sich effektiv zu wehren. Es geht dabei nicht nur um die Wahrung der Privatsphäre, sondern auch um die Durchsetzung des eigenen Hausrechts mit Nachdruck.

    • Einstweilige Verfügung: Bei wiederholten oder besonders gravierenden Vorfällen können Mieter beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese verpflichtet den Vermieter, das Betreten der Wohnung künftig zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Verfügung kann mit einem Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft geahndet werden.
    • Schadensersatzklage: Entsteht durch das Verhalten des Vermieters ein finanzieller oder immaterieller Schaden, kann der Mieter zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Hierzu zählen auch Kosten für die Wiederherstellung der Privatsphäre, beispielsweise für ein neues Schloss.
    • Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch: Der Mieter kann direkt bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob Anklage erhoben wird.
    • Mietminderung durchsetzen: Kommt es zu nachhaltigen Störungen des Wohnfriedens, kann der Mieter die Miete eigenständig mindern. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.
    • Dokumentation als Beweismittel: Für alle rechtlichen Schritte ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Fotos, Zeugen und schriftliche Aufzeichnungen helfen, die eigene Position zu stärken und vor Gericht glaubhaft zu machen.

    Hinweis: Es empfiehlt sich, vor gerichtlichen Schritten eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um Risiken und Erfolgsaussichten individuell abzuklären.

    Beispiel aus der Praxis: Fristlose Kündigung nach unerlaubtem Wohnungszutritt

    Beispiel aus der Praxis: Fristlose Kündigung nach unerlaubtem Wohnungszutritt

    Ein reales Fallbeispiel zeigt, wie konsequent Gerichte bei Verstößen gegen das Hausrecht urteilen. In einem Berliner Mehrfamilienhaus betrat der Vermieter während der Abwesenheit des Mieters die Wohnung, um nach eigenen Angaben „den Zustand zu kontrollieren“. Der Mieter entdeckte dies zufällig, weil persönliche Gegenstände verstellt waren und Nachbarn den Vermieter im Hausflur gesehen hatten.

    • Der Mieter dokumentierte die Veränderungen und suchte das Gespräch mit dem Vermieter, der den Zutritt zunächst abstritt.
    • Nach einer schriftlichen Aufforderung zur Unterlassung wiederholte sich der Vorfall wenige Wochen später. Der Mieter informierte daraufhin einen Anwalt und kündigte fristlos.
    • Das zuständige Landgericht entschied, dass das eigenmächtige Betreten einen schwerwiegenden Vertrauensbruch darstellt. Die fristlose Kündigung wurde als rechtmäßig anerkannt, obwohl der Vermieter argumentierte, es habe keine Schäden gegeben.
    • Besonders gewichtet wurde, dass der Mieter in seiner Privatsphäre nachhaltig beeinträchtigt wurde und das Vertrauensverhältnis irreparabel gestört war.

    Fazit aus diesem Praxisfall: Schon ein einmaliger, nicht genehmigter Zutritt kann ausreichen, um das Mietverhältnis fristlos zu beenden – sofern der Mieter die Vorfälle klar belegen kann. Die Gerichte legen Wert auf eine sorgfältige Dokumentation und eine nachvollziehbare Schilderung der Umstände.

    Hausrecht, Hausfriedensbruch und polizeiliche Hilfe: Was tun im Ernstfall?

    Hausrecht, Hausfriedensbruch und polizeiliche Hilfe: Was tun im Ernstfall?

    Kommt es tatsächlich zu einer akuten Situation, in der der Vermieter ohne rechtliche Grundlage in die Wohnung eindringt, sollten Mieter schnell und überlegt handeln. Hier zählt jede Minute, um die eigenen Rechte zu sichern und Beweise zu sichern.

    • Unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei: Wer den Vermieter auf frischer Tat ertappt, sollte nicht zögern, den Notruf zu wählen. Die Polizei nimmt den Vorfall auf, sichert Spuren und dokumentiert die Situation neutral. Das schafft eine belastbare Grundlage für weitere rechtliche Schritte.
    • Anzeige wegen Hausfriedensbruch: Das unerlaubte Betreten einer Wohnung erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§123 StGB). Die Anzeige kann direkt vor Ort oder später bei der Polizeidienststelle erfolgen. Die Polizei prüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
    • Hausrecht aktiv durchsetzen: Mieter sind berechtigt, den Vermieter zum sofortigen Verlassen der Wohnung aufzufordern. Wird dies ignoriert, kann die Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts hinzugezogen werden.
    • Beweissicherung: Fotos, Videos oder Zeugenberichte sind im Ernstfall Gold wert. Auch kurze Notizen zu Uhrzeit, Ablauf und Verhalten des Vermieters helfen, den Vorfall später exakt zu rekonstruieren.
    • Keine Selbstjustiz: Gewalt oder Drohungen sind tabu. Wer ruhig und sachlich bleibt, wahrt die eigene Glaubwürdigkeit und verhindert zusätzliche rechtliche Probleme.

    Im Ernstfall gilt: Sichern Sie Beweise, holen Sie Unterstützung und verlassen Sie sich auf die Polizei. So bleibt das eigene Hausrecht nicht nur ein theoretisches Recht, sondern wird auch praktisch durchgesetzt.

    Tipps zur Beweissicherung und zum Umgang mit dem Vermieter bei wiederholtem Fehlverhalten

    Tipps zur Beweissicherung und zum Umgang mit dem Vermieter bei wiederholtem Fehlverhalten

    Wiederholt sich das unerlaubte Betreten, ist systematische Beweissicherung das A und O. Nur so lässt sich vor Gericht oder gegenüber Behörden glaubhaft machen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Gleichzeitig sollte der Umgang mit dem Vermieter strategisch klug und sachlich bleiben, um die eigene Position nicht zu schwächen.

    • Protokoll führen: Halten Sie jedes unerlaubte Betreten mit Datum, Uhrzeit, beteiligten Personen und einer kurzen Beschreibung des Vorfalls schriftlich fest. Ergänzen Sie das Protokoll um Details wie Wetter, Zeugen oder auffällige Veränderungen in der Wohnung.
    • Zeugen einbinden: Bitten Sie Nachbarn oder Mitbewohner, bei Verdacht auf einen erneuten Vorfall ein Auge auf die Wohnung zu haben. Im Idealfall können diese als unabhängige Zeugen aussagen.
    • Technische Hilfsmittel: Ein Bewegungsmelder mit Protokollfunktion oder eine Kamera im Eingangsbereich (sofern datenschutzkonform und nur auf den eigenen Wohnbereich gerichtet) kann unauffällig dokumentieren, wer wann die Wohnung betritt.
    • Schriftliche Kommunikation: Führen Sie alle Kontakte mit dem Vermieter möglichst per E-Mail oder Einschreiben. So lässt sich später nachvollziehen, welche Informationen ausgetauscht wurden und ob der Vermieter über sein Fehlverhalten informiert war.
    • Professionelle Unterstützung: Ziehen Sie frühzeitig einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung hinzu. Diese können helfen, die Beweislage zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen.
    • Klare, sachliche Ansprache: Bleiben Sie im Umgang mit dem Vermieter stets höflich und sachlich. Emotionale Ausbrüche oder Drohungen könnten später gegen Sie verwendet werden.
    • Fristen setzen: Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, das Verhalten zu unterlassen, und setzen Sie eine angemessene Frist zur Stellungnahme. Reagiert er nicht, sind gerichtliche Schritte leichter zu begründen.

    Mit einer konsequenten Dokumentation und einem kühlen Kopf lassen sich auch wiederholte Grenzüberschreitungen wirksam stoppen und die eigenen Rechte nachhaltig sichern.

    Fazit: So schützen Mieter effektiv ihre Wohnung und ihre Rechte

    Fazit: So schützen Mieter effektiv ihre Wohnung und ihre Rechte

    Um die eigene Wohnung und die damit verbundenen Rechte nachhaltig zu schützen, ist ein proaktives Vorgehen gefragt. Mieter profitieren davon, wenn sie sich frühzeitig mit den mietrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und individuelle Schutzmaßnahmen in den Alltag integrieren.

    • Vertragliche Regelungen kritisch prüfen: Schon vor Unterzeichnung des Mietvertrags lohnt sich ein genauer Blick auf alle Klauseln zum Betretungsrecht. Unklare oder weitreichende Formulierungen sollten hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.
    • Regelmäßige Information einholen: Gesetzesänderungen und aktuelle Urteile können die Rechtslage verändern. Wer sich regelmäßig informiert, bleibt auf der sicheren Seite und erkennt neue Handlungsspielräume frühzeitig.
    • Netzwerke nutzen: Der Austausch mit anderen Mietern, Mietervereinen oder Beratungsstellen kann helfen, ungewöhnliche Vorfälle schneller zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
    • Präventive Kommunikation: Ein offener, aber bestimmter Dialog mit dem Vermieter beugt Missverständnissen vor und schafft eine klare Basis für den Umgang miteinander. Missstimmungen lassen sich so oft im Keim ersticken.
    • Eigene Grenzen klar definieren: Wer seine Rechte kennt und sie im Alltag selbstbewusst vertritt, signalisiert dem Vermieter von Anfang an, dass Grenzüberschreitungen nicht toleriert werden.

    Ein starker Mix aus Wissen, Vernetzung und klarer Kommunikation ist der beste Schutzschild gegen unerlaubte Eingriffe in die Privatsphäre. Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig – auch wenn es mal brenzlig wird.


    FAQ: Was tun, wenn der Vermieter die Wohnung unerlaubt betritt?

    Darf der Vermieter ohne Ankündigung oder Erlaubnis die Wohnung betreten?

    Nein, der Vermieter darf die Wohnung grundsätzlich weder ohne ausdrückliche Erlaubnis des Mieters noch ohne Vorankündigung betreten. Das Hausrecht liegt beim Mieter. Ausnahmen bestehen nur im Notfall, etwa bei Brand oder Wasserschaden.

    Welche Rechte haben Mieter, wenn der Vermieter unerlaubt in die Wohnung geht?

    Mieter können den Vermieter zur Unterlassung auffordern, auf Schadensersatz klagen, bei Bedarf eine einstweilige Verfügung beantragen sowie Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Bei schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich.

    In welchen Fällen darf der Vermieter die Wohnung betreten?

    Der Vermieter darf die Wohnung betreten, wenn ein triftiger Grund vorliegt (zum Beispiel Reparaturen, Besichtigungen oder Ablesen von Messgeräten) und der Termin rechtzeitig angekündigt sowie vom Mieter genehmigt wurde. In echten Notfällen wie Feuer oder einem Rohrbruch ist ein Zutritt auch ohne Ankündigung erlaubt.

    Wie sollten sich Mieter bei unerlaubtem Betreten durch den Vermieter verhalten?

    Mieter sollten den Vorfall genau dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Zeugen), den Vermieter schriftlich zur Unterlassung auffordern und gegebenenfalls professionelle Unterstützung durch Mietervereine oder Anwälte holen. Bei akuten Fällen kann die Polizei gerufen und Strafanzeige gestellt werden.

    Welche rechtlichen Folgen drohen dem Vermieter bei unerlaubtem Betreten?

    Ein unerlaubtes Betreten stellt eine massive Pflichtverletzung dar und kann eine fristlose Kündigung durch den Mieter rechtfertigen. Außerdem kann der Vermieter wegen Hausfriedensbruch angezeigt und zu Schadensersatz verpflichtet werden. Gerichtliche Schritte und Unterlassungsverfügungen sind ebenfalls möglich.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Ich finde auch, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte, bloß weil manche Vermieter dann gleich beleidigt sind oder mit Kündigung drohen – am Ende hilft wirklich nur alles sauber zu protokollieren wie du schreibst, weil sonst steht man echt schnell ohne was da.
    Wenn der Vmieter die Wohnung btrit obwohl gar kein Notfahl is, dann dürft der ja eigntlich auch kein handwerker einfach so reinschicken, das kann mann dann ja auch der Polizei sagen oder is das nich auch schon Hausfredensbruch?

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Ein unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter liegt vor, wenn dieser ohne Zustimmung und Ankündigung die Räume betritt; Mieter können dagegen rechtlich vorgehen.

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige
    Provisionsfrei vermieten und verkaufen
    Bei ohne-makler.net verkaufen Sie Ihre Immobilie persönlich betreut, professionell vermarktet und zum fairen Festpreis – ohne klassische Maklerprovision und Vertragsbindung.
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Dokumentieren Sie jeden Vorfall: Halten Sie unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter mit Datum, Uhrzeit, Zeugen und Fotos fest. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, falls Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.
    2. Fordern Sie Unterlassung schriftlich ein: Setzen Sie dem Vermieter per Einschreiben oder E-Mail eine klare Frist zur Unterlassung und bitten Sie um Stellungnahme. Bleibt die Reaktion aus oder wiederholt sich das Verhalten, können Sie gerichtliche Schritte leichter begründen.
    3. Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Mietminderung: Bei nachweisbarem materiellen oder immateriellen Schaden sowie nachhaltiger Störung des Wohnfriedens können Sie Ersatzansprüche und ggf. eine Mietminderung durchsetzen. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.
    4. Ziehen Sie im Ernstfall die Polizei hinzu: Bei einem akuten, unerlaubten Zutritt können Sie den Notruf wählen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Die Polizei dokumentiert den Vorfall neutral und schafft eine belastbare Beweislage.
    5. Nutzen Sie Unterstützung von Mietervereinen oder Anwälten: Holen Sie sich frühzeitig Rat bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht. So können Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen und die beste Strategie für Ihren Einzelfall wählen.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      Deutsche Kautionskasse
    Online-Antrag
    Keine Mindestvertragslaufzeit
    Online Schufaprüfung
    Vertrauenswürdiger Bürgschaftsgeber
    Keine Mindestkautionssumme
    Hohe Kautionssummen möglich
      » ZUR WEBSEITE
    Counter