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    Wenn der Mieter das Treppenhaus nicht reinigt: Ihre Handlungsoptionen

    25.06.2025 197 mal gelesen 5 Kommentare
    • Weisen Sie den Mieter schriftlich auf seine Reinigungspflicht hin.
    • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
    • Beauftragen Sie bei wiederholter Pflichtverletzung eine Reinigungsfirma und stellen Sie die Kosten dem Mieter in Rechnung.

    Vertragliche Regelungen: Wann ist der Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet?

    Vertragliche Regelungen: Wann ist der Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet?

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    Ob ein Mieter tatsächlich das Treppenhaus reinigen muss, hängt ganz konkret davon ab, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Fehlt eine eindeutige Vereinbarung, kann der Vermieter die Reinigung nicht einfach verlangen. Erst wenn eine entsprechende Regelung – am besten schriftlich – existiert, ist der Mieter wirklich verpflichtet, sich um das Treppenhaus zu kümmern. Das klingt vielleicht bürokratisch, aber ohne diese Basis ist jede Forderung schlichtweg nicht durchsetzbar.

    • Klare Formulierung im Mietvertrag: Nur wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass die Mieter die Reinigung übernehmen, entsteht eine Pflicht. Vage Formulierungen oder bloße Hinweise reichen nicht aus.
    • Hausordnung als Ergänzung: Wird die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags, können auch dort geregelte Reinigungsdienste verbindlich werden. Allerdings muss der Mieter die Hausordnung bei Vertragsabschluss tatsächlich erhalten haben.
    • Nachträgliche Änderungen: Eine nachträgliche Änderung der Reinigungspflicht ist nur mit Zustimmung aller betroffenen Mieter möglich. Einfach ein Aushang im Treppenhaus? Das genügt rechtlich nicht.
    • Verteilung der Aufgaben: Wer wann dran ist, sollte am besten durch einen Putzplan geregelt sein. Fehlt dieser, drohen schnell Streitigkeiten über die gerechte Verteilung.

    Ein überraschender Punkt: Selbst wenn im Mietvertrag steht, dass die Reinigung Aufgabe der Mieter ist, darf die Pflicht nicht über das Zumutbare hinausgehen. Umfang, Häufigkeit und Art der Reinigung müssen verhältnismäßig bleiben. Sonst kann die Regelung unwirksam sein. Wer als Vermieter auf Nummer sicher gehen will, sorgt also für eine klare, faire und schriftliche Vereinbarung – alles andere ist im Zweifel ein Fass ohne Boden.

    Schnelle Problemlösung: So gehen Sie bei Verstößen richtig vor

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    Wenn das Treppenhaus trotz klarer Vereinbarung im Mietvertrag nicht gereinigt wird, zählt vor allem eines: zügig und systematisch handeln. Wer lange wartet, riskiert, dass sich das Problem festsetzt und das Klima im Haus kippt. Aber wie läuft das jetzt konkret ab?

    • Beweissicherung: Halten Sie den Zustand des Treppenhauses mit Fotos fest. Notieren Sie Datum und Uhrzeit. Das klingt vielleicht penibel, aber ohne Nachweis wird es später schwierig, den Verstoß zu belegen.
    • Direkte Ansprache: Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem betreffenden Mieter. Oft ist ein klärendes Wort wirkungsvoller als ein formeller Brief. Vielleicht gab es Missverständnisse oder eine kurzfristige Verhinderung.
    • Kurze schriftliche Erinnerung: Bleibt das Gespräch erfolglos, hilft eine freundliche, aber bestimmte Erinnerung – am besten schriftlich. Erwähnen Sie die konkrete Pflicht und setzen Sie eine realistische Frist zur Nachholung der Reinigung.
    • Dokumentation aller Schritte: Notieren Sie, wann Sie mit dem Mieter gesprochen oder geschrieben haben. Diese Dokumentation ist Gold wert, falls Sie später rechtlich nachlegen müssen.

    Mit dieser klaren Abfolge vermeiden Sie unnötigen Ärger und zeigen, dass Sie das Thema ernst nehmen. Oft reicht schon die Kombination aus Nachweis und höflicher Erinnerung, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Bleibt der Mieter jedoch uneinsichtig, sind Sie für die nächsten Schritte bestens vorbereitet.

    Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen die Treppenhausreinigung

    Handlungsoption Vorteile Nachteile
    Persönliches Gespräch mit dem Mieter
    • Schnelle und direkte Kommunikation
    • Klärung von Missverständnissen möglich
    • Oft nachhaltige Wirkung ohne weitere Maßnahmen
    • Evtl. keine nachhaltige Änderung
    • Keine rechtliche Dokumentation
    Schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung
    • Rechtlich dokumentierbar
    • Verbindlicher Hinweis auf die Pflicht
    • Könnte als formell empfunden werden und das Verhältnis belasten
    Formelle Abmahnung
    • Klare rechtliche Grundlage für weitere Schritte
    • Signalisiert Ernsthaftigkeit
    • Stellt eine Eskalation dar
    • Kann das Mieter-Vermieter-Verhältnis beeinträchtigen
    Ersatzvornahme (Beauftragung einer Reinigungsfirma) mit Kostenerstattung
    • Das Treppenhaus wird zuverlässig gereinigt
    • Kosten können auf den Mieter abgewälzt werden
    • Voraussetzung: Vorherige rechtssichere Ankündigung
    • Kostenerstattung muss eventuell eingeklagt werden
    Gerichtliche Durchsetzung/Klage
    • Rechtliche Verbindlichkeit wird hergestellt
    • Klarheit für alle Parteien
    • Hoher Aufwand, Kosten und Zeit
    • Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter kann leiden
    Mediation oder Schlichtung
    • Vermittlung durch neutrale Dritte
    • Oft nachhaltige, einvernehmliche Lösung
    • Alle Parteien müssen zustimmen
    • Kosten für externe Moderation

    Praktisches Beispiel: Was tun, wenn das Treppenhaus verschmutzt bleibt?

    Praktisches Beispiel: Was tun, wenn das Treppenhaus verschmutzt bleibt?

    Stellen wir uns vor: Sie betreten das Haus, und das Treppenhaus ist übersät mit Laub, Staub und vielleicht sogar Müll. Der zuständige Mieter hat seinen Reinigungsturnus offenbar ausgelassen. Jetzt ist schnelles, aber auch überlegtes Handeln gefragt, um nicht in endlosen Diskussionen zu landen.

    • Situation analysieren: Prüfen Sie zunächst, ob die Verschmutzung eindeutig dem Mieter zuzuordnen ist. Gibt es vielleicht mehrere Parteien, die in Frage kommen? Oder ist der Dreck auf Bauarbeiten oder externe Einflüsse zurückzuführen?
    • Mitbewohner einbeziehen: Manchmal hilft es, andere Hausbewohner zu fragen, ob sie die Situation ebenfalls bemerkt haben. So lässt sich klären, ob es sich um einen Einzelfall oder ein wiederkehrendes Problem handelt.
    • Gemeinsame Lösung vorschlagen: Gerade bei wiederholten Verstößen kann ein Treffen aller betroffenen Parteien sinnvoll sein. Schlagen Sie einen neuen Reinigungsplan oder eine kurzfristige Umverteilung der Aufgaben vor. Das schafft Transparenz und nimmt Druck aus der Situation.
    • Professionelle Reinigung als Signal: In besonders hartnäckigen Fällen kann es helfen, einmalig eine Reinigungsfirma zu beauftragen und die Kosten (sofern rechtlich möglich) anzukündigen. Das zeigt, dass die Hausgemeinschaft nicht bereit ist, dauerhafte Nachlässigkeit zu dulden.
    • Feedback einholen: Nach der Lösung des Problems lohnt es sich, die Beteiligten nach ihrer Einschätzung zu fragen. So lässt sich feststellen, ob die getroffenen Maßnahmen Wirkung zeigen oder nachgebessert werden muss.

    Im Alltag zeigt sich: Ein pragmatischer, aber konsequenter Umgang mit Verschmutzungen im Treppenhaus sorgt für mehr Zufriedenheit und weniger Streit im Haus. Und manchmal reicht schon ein bisschen Nachdruck, damit alle wieder an einem Strang ziehen.

    Abmahnung und Fristsetzung: Ihr rechtssicheres Vorgehen

    Abmahnung und Fristsetzung: Ihr rechtssicheres Vorgehen

    Eine formelle Abmahnung ist der nächste Schritt, wenn Gespräche und Erinnerungen nicht fruchten. Damit Ihr Vorgehen rechtlich Bestand hat, sollten Sie auf einige Feinheiten achten, die oft übersehen werden. Nur eine korrekt formulierte Abmahnung mit klarer Fristsetzung kann später als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen.

    • Schriftform wählen: Die Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben oder mit Zustellungsnachweis. So können Sie belegen, dass der Mieter das Schreiben tatsächlich erhalten hat.
    • Konkrete Pflichtverletzung benennen: Beschreiben Sie exakt, was nicht erledigt wurde – etwa: „Die Reinigung des Treppenhauses am 12. und 19. Mai 2024 wurde unterlassen.“ Pauschale Vorwürfe sind rechtlich angreifbar.
    • Angemessene Frist setzen: Geben Sie dem Mieter eine realistische Frist, um die Reinigung nachzuholen. Zwei bis sieben Tage gelten als üblich, je nach Verschmutzungsgrad und Dringlichkeit.
    • Folgen ankündigen: Weisen Sie sachlich darauf hin, dass bei erneutem Verstoß weitere rechtliche Schritte – bis hin zur Ersatzvornahme oder Kündigung – drohen. Bleiben Sie dabei nüchtern und vermeiden Sie Drohgebärden.
    • Nachweis aufbewahren: Heben Sie Kopien der Abmahnung und den Nachweis der Zustellung sorgfältig auf. Diese Unterlagen sind bei gerichtlichen Auseinandersetzungen unverzichtbar.

    Mit einer sauber formulierten Abmahnung und einer klaren Fristsetzung sind Sie auf der sicheren Seite. So schaffen Sie die Grundlage für alle weiteren Schritte – und signalisieren dem Mieter, dass Sie es ernst meinen.

    Ersatzvornahme und Kostenerstattung: Ihre Möglichkeiten als Vermieter

    Ersatzvornahme und Kostenerstattung: Ihre Möglichkeiten als Vermieter

    Bleibt die Reinigung trotz Abmahnung und Fristsetzung aus, können Sie als Vermieter zur sogenannten Ersatzvornahme greifen. Das bedeutet, Sie beauftragen selbst eine Reinigungsfirma, um das Treppenhaus in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Klingt nach einer klaren Sache, hat aber ein paar rechtliche Stolpersteine, die Sie kennen sollten.

    • Vorherige Ankündigung: Informieren Sie den Mieter schriftlich, dass Sie im Falle weiterer Pflichtverletzungen eine professionelle Reinigung veranlassen und die Kosten weitergeben werden. Ohne diese Ankündigung riskieren Sie, auf den Kosten sitzenzubleiben.
    • Wirtschaftlichkeit beachten: Wählen Sie einen Dienstleister mit marktüblichen Preisen. Überhöhte oder unnötige Leistungen dürfen Sie dem Mieter nicht in Rechnung stellen. Dokumentieren Sie die Angebote und die Auswahl des Dienstleisters.
    • Kostenerstattung einfordern: Nach erfolgter Reinigung stellen Sie dem Mieter die Kosten in Rechnung. Fügen Sie eine Kopie der Rechnung und einen Nachweis über die tatsächliche Durchführung bei. Das erhöht die Akzeptanz und beugt Rückfragen vor.
    • Verrechnung mit der Kaution: Zahlt der Mieter nicht, können Sie die offenen Beträge unter Umständen mit der Mietkaution verrechnen. Das ist aber nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
    • Gerichtliche Durchsetzung: Weigert sich der Mieter weiterhin, bleibt Ihnen der Weg zum Amtsgericht. Dort können Sie die Kostenerstattung einklagen. Eine lückenlose Dokumentation aller Schritte ist hier Ihr größter Trumpf.

    Die Ersatzvornahme ist ein wirksames Mittel, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. Wer sorgfältig vorgeht und die Kosten transparent hält, steht rechtlich auf sicherem Boden und sendet ein klares Signal an alle Hausbewohner.

    Grenzen der Reinigungspflicht: Was Sie beachten müssen

    Grenzen der Reinigungspflicht: Was Sie beachten müssen

    Die Reinigungspflicht für Mieter hat ihre natürlichen Grenzen – und genau da wird es manchmal knifflig. Nicht alles, was im Treppenhaus an Schmutz oder Unrat auftaucht, fällt automatisch in den Aufgabenbereich der Mieter. Es gibt klare Leitplanken, die Vermieter wie Mieter kennen sollten, um nicht übers Ziel hinauszuschießen.

    • Unzumutbare Aufgaben: Umfangreiche oder gefährliche Reinigungsarbeiten – etwa das Entfernen von Graffiti, das Beseitigen von Bauschutt oder das Reinigen schwer zugänglicher Außenbereiche – dürfen nicht auf Mieter abgewälzt werden. Solche Aufgaben bleiben Sache des Vermieters.
    • Barrierefreiheit und Gesundheit: Mieter mit körperlichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Problemen können nicht verpflichtet werden, Aufgaben zu übernehmen, die sie objektiv nicht leisten können. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt – eine pauschale Pflicht ist unzulässig.
    • Häufigkeit und Umfang: Die Reinigung darf nicht in übertriebenem Maße verlangt werden. Wöchentliche Grundreinigung ist üblich, tägliche Großputzaktionen sind dagegen unverhältnismäßig. Der Aufwand muss im Verhältnis zur Nutzung stehen.
    • Gemeinschaftsflächen mit Sondernutzung: Bereiche, die von Dritten (z.B. Gewerbemietern) oder nur gelegentlich genutzt werden, dürfen nicht allein den Wohnraummietern zur Reinigung übertragen werden. Hier ist eine faire Lastenverteilung Pflicht.
    • Witterungsbedingte Aufgaben: Schnee- und Eisbeseitigung auf Außentreppen kann nur dann verlangt werden, wenn dies ausdrücklich und klar geregelt ist. Ohne eindeutige Vereinbarung bleibt diese Pflicht beim Vermieter.

    Wer die Grenzen der Reinigungspflicht kennt, schützt sich vor überzogenen Forderungen und unnötigem Streit. Klare Absprachen und ein Blick auf das Zumutbare sind hier das A und O.

    Praxistipps zur Streitvermeidung und Durchsetzung der Hausordnung

    Praxistipps zur Streitvermeidung und Durchsetzung der Hausordnung

    Streit ums Treppenhaus kann das Zusammenleben vergiften – das muss aber nicht sein. Mit ein paar gezielten Maßnahmen lässt sich viel Ärger im Keim ersticken und die Einhaltung der Hausordnung effektiv fördern.

    • Transparente Kommunikation: Erstellen Sie einen klaren, leicht verständlichen Reinigungsplan und hängen Sie ihn gut sichtbar aus. Wer weiß, wann er dran ist, fühlt sich eher verantwortlich.
    • Regelmäßige Hausversammlungen: Laden Sie die Hausgemeinschaft einmal im Jahr zu einem kurzen Austausch ein. Hier können Unklarheiten direkt angesprochen und gemeinsam Lösungen gefunden werden.
    • Positive Anreize setzen: Belohnen Sie zuverlässige Mieter zum Beispiel mit kleinen Aufmerksamkeiten oder einem netten Dankeschön. Wertschätzung wirkt oft besser als Druck.
    • Konfliktmoderation anbieten: Bei festgefahrenen Situationen kann ein neutraler Dritter – etwa ein Mieterbeirat oder eine externe Mediation – Wunder wirken. Das nimmt die Schärfe aus der Auseinandersetzung.
    • Hausordnung regelmäßig überprüfen: Passen Sie die Regeln bei Bedarf an aktuelle Gegebenheiten an. So bleiben sie nachvollziehbar und werden nicht als überholt empfunden.
    • Digitale Tools nutzen: Nutzen Sie Apps oder digitale Kalender, um Reinigungspläne und Erinnerungen zu verwalten. Das reduziert Missverständnisse und sorgt für mehr Verbindlichkeit.

    Wer Konfliktpotenzial früh erkennt und aktiv gegensteuert, sorgt für ein angenehmes Miteinander – und erspart sich auf lange Sicht jede Menge Nerven.

    Fazit: Klare Schritte bei Verstößen gegen die Treppenhausreinigung

    Fazit: Klare Schritte bei Verstößen gegen die Treppenhausreinigung

    Ein effektives Vorgehen bei Verstößen gegen die Treppenhausreinigung setzt auf eine Mischung aus Konsequenz und Fingerspitzengefühl. Es empfiehlt sich, die Situation zunächst sachlich zu analysieren und dabei auch ungewöhnliche Ursachen – wie etwa Missverständnisse durch Sprachbarrieren oder neue Mieter, die Abläufe noch nicht kennen – einzubeziehen. Besonders hilfreich kann es sein, den Dialog mit allen Hausbewohnern offen zu halten und auf individuelle Lebensumstände Rücksicht zu nehmen.

    • Unvoreingenommene Ursachenforschung: Prüfen Sie, ob externe Faktoren wie Bauarbeiten, kurzfristige Ausfälle oder Missverständnisse die Ursache sind, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.
    • Dokumentation digital unterstützen: Digitale Tools wie Foto-Apps oder Online-Protokolle helfen, Verstöße und Kommunikation lückenlos festzuhalten und Missverständnisse zu vermeiden.
    • Schlichtung vor Eskalation: Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, kann eine unabhängige Schlichtungsstelle oder ein Mieterverein vermitteln und so eine nachhaltige Lösung fördern.
    • Präventive Anpassung der Hausordnung: Nach wiederholten Problemen empfiehlt es sich, die Hausordnung gemeinsam mit den Mietern zu überarbeiten, um zukünftige Konflikte zu verhindern.

    Wer diese Schritte beherzigt, schafft nicht nur Klarheit, sondern fördert auch ein respektvolles Miteinander im Haus – und macht es Verstößen gegen die Treppenhausreinigung künftig deutlich schwerer.


    FAQ zur Treppenhausreinigung im Mietverhältnis

    Wann ist der Mieter tatsächlich verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen?

    Eine Reinigungspflicht besteht nur, wenn sie explizit im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist und dem Mieter beim Vertragsschluss tatsächlich bekannt gemacht wurde. Ohne eine solche Regelung ist grundsätzlich der Vermieter für die Reinigung zuständig.

    Welche Schritte sollte der Vermieter bei Verstößen gegen die Reinigungspflicht einleiten?

    Nach einer sachlichen Prüfung sollte zunächst das persönliche Gespräch mit dem Mieter gesucht werden. Bleibt dies erfolglos, folgen eine schriftliche Erinnerung und – bei weiterhin ausbleibender Reinigung – eine formelle Abmahnung mit Fristsetzung. Erst danach kommen rechtliche Schritte oder die Ersatzvornahme in Betracht.

    Darf der Vermieter die Kosten einer Reinigungsfirma einfach auf alle Mieter umlegen?

    Nein, nur jene Mieter, die ihrer Reinigungspflicht nachkommen, dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden. Kosten dürfen nur dem Mieter in Rechnung gestellt werden, der die Reinigungspflicht trotz Abmahnung und Fristsetzung verletzt hat.

    Welche Konsequenzen drohen dem Mieter bei nachhaltigen Verstößen?

    Wiederholte Verstöße nach Abmahnung können zur Beauftragung eines Reinigungsdienstes auf Kosten des Mieters und im Extremfall zu gerichtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

    Welche Tipps helfen, Konflikte um die Treppenhausreinigung zu vermeiden?

    Klare, schriftliche Vereinbarungen im Mietvertrag und transparente Reinigungspläne sorgen für Sicherheit. Regelmäßige Kommunikation, ein respektvoller Umgangston und bei Bedarf der Einsatz von Mediation oder Schlichtung wirken Streitigkeiten vorbeugend.

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    Interessant, wie unterschiedlich das immer gesehen wird. Bei uns im Haus gibt es auch immer wieder Stress mit dem Thema und ich kann’s zum Teil echt nachvollziehen. Manche sind halt einfach nicht so gründlich oder sehen nicht ein, warum sie jetzt zum zehnten Mal mehr putzen sollen als andere. Fand’s gut, dass im Artikel das mit den klaren Absprachen immer wieder betont wird, sonst geht das ja nur schief.

    Was ich allerdings mal sagen muss – diesen Vorschlag mit dem gemeinsamen Treffen und dem neuen Reinigungsplan hatten wir auch schon. Klingt erstmal super, aber in der Praxis sind dann doch wieder immer die gleichen Leute engagiert, und andere tauchen nichtmal zum Gespräch auf. Da hilft dann halt wirklich nur, alles schriftlich zu fixieren und eventuell mal deutlicher zu werden. An Mediation hat bei uns noch keiner gedacht, ist aber vielleicht gar kein so schlechter Ansatz (auch wenn’s komisch klingt, sich für sowas nen Streitschlichter zu holen).

    Was im Artikel auch angesprochen wird und meiner Meinung nach gern öfter passieren dürfte: ein bisschen mehr Wertschätzung. Ich mein, wenn man merkt, dass einer immer zuverlässig putzt, kann man auch mal Danke sagen oder wenigstens nicht noch meckern. Und was die Fotos und das ganze Dokumentieren angeht – ja, es fühlt sich irgendwie kleinlich an, aber ohne Beweise ist man im Ernstfall echt verloren. Das sieht man spätestens, wenn irgendwer behauptet, das wär nicht “sein” Dreck gewesen.

    Und ganz ehrlich: Eine Reinigungsfirma zu holen finde ich total sinnvoll, wenn es einfach gar nicht klappt, aber die Kosten dann einzutreiben ist halt wieder ein eigenes Drama. Mir tun die Vermieter manchmal schon auch leid, weil die zwischen allen Fronten stehen. Trotzdem sollte man’s halt erstmal mit Reden probieren, wie im Artikel vorgeschlagen.

    Eigentlich wär’s doch am besten, wenn alle einfach ein bisschen mehr Rücksicht nehmen würden. Aber das bleibt wohl Wunschdenken…
    Bin ja erstaunt, wie viele Aspekte das Thema Treppenhausreinigung eigentlich hat – ich hab aus dem Artikel und den Kommentaren hier wieder einiges gelernt. Besonders der Punkt mit den klar geregelten Aufgaben hat mich nochmal nachdenken lassen. Ich kenn das auch aus Mietzeiten, dass bei uns früher zwar irgendwo stand „Treppenhausreinigung durch die Mieter“, aber wie, wann und wie oft… Tja, stand dann halt nicht drin und am Ende fühlte sich niemand so richtig zuständig. Würde mich mal interessieren, wieviele Vermieter sich wirklich die Mühe machen, sowas im Mietvertrag ganz konkret zu regeln.

    Was bisher noch keiner angesprochen hat und mir aber schon öfter aufgefallen ist: Die Sache mit den Mieterwechseln und wie dann auf einmal keine Infos mehr weitergegeben werden. Wenn da z.B. jemand auszieht, der immer geputzt hat, und der Neue nicht richtig eingewiesen wird, gibt’s bei uns IMMER irgendwann Stress, weil dann erstmal ein paar Wochen gar nix gemacht wird. Finde, da sollte man als Vermieter bei der Wohnungsübergabe vielleicht wirklich gleich einen Zettel rausrücken mit “Du bist dann und dann dran, hier ist der Plan, viel Spaß!” – aber das vergisst halt irgendwie jeder.

    Außerdem frag ich mich, wie das mit älteren Leuten oder Leuten, die körperlich eingeschränkt sind, juristisch ganz genau läuft. Im Artikel steht ja, man kann die nicht zu allem verpflichten, aber im Alltag wird das, glaub ich, oft einfach ignoriert. Wenn eine Oma im dritten Stock wohnt, wird die nachher trotzdem angesprochen, warum ihr Abschnitt nicht gemacht ist, da helfen die besten Regeln nix. Da braucht’s noch etwas mehr Empathie und vielleicht auch ne bessere Absprache unter den Mietern selbst – aber das passiert halt eher selten, weil jeder so seinen Trott hat.

    Ich finde auch das Thema mit der Beauftragung von Reinigungsfirmen gar nicht so einfach. Klar, im Artikel steht das alles ganz sauber erklärt mit Ankündigung/Beweis usw., aber in der Realität würd ich behaupten, geht das nicht ohne Theater und der Vermieter sitzt am Ende oft auf den Kosten. Ich hatte mal das Vergnügen, mich wegen sowas mit Nachbarn zu streiten, weil am Ende selbst nach Einschalten vom Anwalt immer noch rumdiskutiert wurde, ob die Reinigung jetzt wirklich „notwendig“ war und ob der Preis nicht viel zu hoch wäre. Da kann man am Ende eigentlich nur verlieren, außer man hat echt die komplette Korrespondenz und Fotos gesammelt.

    Was mir total fehlt (auch in den anderen Kommentaren): Was macht man eigentlich, wenn die Hausordnung uralt ist, nie angepasst wurde und gar nicht mehr richtig passt? Der Artikel gibt den Tipp, die mal anzupassen und das find ich super wichtig – hab’s aber ehrlich gesagt noch NIE erlebt, dass das wirklich mal gemacht wurde, außer vielleicht in großen Wohnanlagen. Im Altbau mit fünf Parteien hängt da oft ein vergilbtes Blatt aus den 80ern, das eh keiner liest.

    Alles in allem: Ich find’s gut, wenn das Thema mal etwas differenzierter betrachtet wird. Die meisten Vorfälle, die ich so mitbekommen hab, scheitern echt an schlechter Abstimmung – weniger am bösen Willen. Klar gibt’s Leute, die durchmogeln wollen, aber meistens fehlen schlicht die Infos und eine moderne Kommunikation. Und wenn dann trotzdem Ärger aufkommt, helfen digitale Tools ja vielleicht wirklich irgendwann mal, so wie’s im Artikel steht. Bin gespannt, ob das irgendwann Alltag wird – dann gibt’s bestimmt weniger schmutzige Treppenhäuser, aber vielleicht auch weniger lustige Geschichten beim nächsten Grillfest im Hof.
    Also ich hab jetzt alles was so die letzten kommentare stand durchgeguckt (man kommt ja kaum noch hinterher hier) und mir is aufgefalln das garkein mensch mal das thema anspricht mit tieren im haus?! Bei uns im block giebts zb ein mieter, der hat drei hunde und die dragen, meist nach den langen gassigehenrunden, haufen dreck mit rin oder noch schlimmer, haaren überall und da kann nach meiner erfahrung kein reinigungsplan der welt helfen weil der dreck dann schon 2 mal da is bevor jemand den besen überhaupt gesehen hat.. Warum wird da nichtmal von Vermiterseite sowas klar geregelt dass wenigstens die mit haustier halt öfter ran müssen? is doch nicht fair wenn andere immer die sauerei wegholen. vielleicht war das ja auch im artikel, hab ich n bisschen überflogen.

    Und dann noch was, digitaler putzplan und so wie angeblich im artikel steht, find ich schrecklich ehrlich gesagt, weil dann wieder irgendwas mit dem handy nicht klappt und am ende weiß keiner mehr, wer wann dran is, da war das mit Zettel im Flur irgendwie logischer, oder nicht?

    So mit Kaution verrecknen hat auch jemand geschrieben, aber kann das nich auch voll nach hintn losgehen? Muss der Vermieter dann nicht erstma beweisen dass der Mieter garnichts gemacht hat, aber das geht ja auch nicht weil vielleicht hat der ja geputzt aber halt schlecht oder wie will das richter beurteilen. Hab mal gehört wenn der Hausflur nicht blitzblank is, reicht das nich für ne Abmahnung, lol.

    Vielleicht würds ja reichenn wenn einer so ne Art Reinigungsdienst für kleine Dörfer oder Viertel macht wo der regelmäßig durchgeht, dann kann man sich den Stress sparn und alle dzahlen nen Euro pro Monat oder so. Wirds bestimmt schon gebn, aber wäre doch cool eigentlich, besser als nur immer zu meckern.

    Achso, was mit Rollatoren und so, also alte Leute, die könn das ja gar nicht richtig machen manchmal, gibts da ne Sonderregel oder müssen die dann halt zahlen? Alles bisschen unübersichtlich das ganze, find ich.
    Also leute mal im ernst, ich versteh echt nicht wieso sich so viele so anstellen mit das Thema, in unserm Haus is das ja eigendlich nie so ein riesen Theather wenn mal einer verpasst zu putzen. Mir fällt aber noch was auf was hier gar nich erwähnt wurde von die anderen Kommentatoren; und zwar dieses mit den Apps und so die im Artikel stand. Wir habn sowas mal probiert, da gabs dann ne Aushang mit QR Code fürs Handy aber dann hatte fast niemand bock was einzutragen, weil viele ältere Leute halt eh nicht wissen wie das geht. Meiner Meinung nach sind so digitale Listen irgendwie lustig gemeint aber klappt in der Praxis nich, weil echt nur die Jüngeren überhaupt ihr Handy immer dabei ham (meine Nachbarin von oben zb hat noch son uraltes Nokia).

    Dann dieses mit "Hausordnung regelmäßig anpassen", das les ich zwar im Text aber sagt ehrlich - wenn ne Regel draufsteht, schaut die später eig noch mal einer an? Ich hab mal Jahre im Haus gewohnt, da hing seit 12 Jahr die gleiche Hausordnung und alle warn froh, dass keiner die ständig neu macht. Bisschen übertrieben, find ich.

    Sonst noch was – im Text steht das mit "Gemeinschaftsflächen mit Sondernutzung". Bin ich die einzige die denkt das ist in echt kaum überschaubar? Bei uns gibts einklich nur Keller und Dachboden den keiner nutzt. Weß ehrlich gesagt garnicht, wie das dann laufen soll wenn zB so n Gewerbe reinzieht, wer da dann für putzen muss, is sons in den Mietverträgen gar nicht geregelt oda? Ich mein das würde ja voll schräg werden wenn Mieter dann den Dreck von so nem Geschäft immer mitwegräumen solten.

    Und noch was zum Thema mit Beweisen sammeln und dokumentiern, wie oft is das in echt wirklich nötig? Bei uns reicht wenn man mal kurz klingelt un fragt "hast dus vergessen?" Is zwar im Artikel alles voll mit Beweis und Abmahnung und Brief aber ich mein da würd ich mich schon komisch fühlen, wenn ich so nen Zettel zugeschoben krieg. Is ja wie Polizei spielen im Haus.

    Zum Schluss noch, hab ich ma gehört das einer wollte das Vermieter gleich selbst reinigt und dann die Kosten einzieht, aber hat nich geklappt weil ausversehn zu teure Firma ausgesucht lol, und dann war der Vermieter sauer – son Drama echt.

    Sorry wurde n bissel lang und bissel durcheinander, aber ich glaub einfach in echt is das alles viel chilliger wenn man normal miteinander redet statt gleich mit Paragraphen zu kommen und so viel Papierkrieg macht.
    Was mir noch aufgefallen ist: Viele übersehen echt, dass körperliche Einschränkungen oder gesundheitliche Probleme der Mieter ein echter Hinderungsgrund sein können. Da reicht dann einfach stur auf dem Vertrag zu bestehen halt nicht, finde ich – ein bisschen Rücksicht und Flexibilität sollte da schon drin sein, sonst gibt’s am Ende nur noch mehr Stress für alle.

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Mieter sind nur zur Treppenhausreinigung verpflichtet, wenn dies klar und schriftlich im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart wurde. Bei Verstößen helfen Beweissicherung, Gespräch und ggf. schriftliche Erinnerung weiter.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Vertragliche Grundlage prüfen: Überprüfen Sie zunächst, ob und wie die Treppenhausreinigung im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist. Nur bei einer klaren, schriftlichen Vereinbarung können Sie als Vermieter auf die Reinigungspflicht bestehen.
    2. Sachliche und dokumentierte Kommunikation: Sprechen Sie den Mieter freundlich auf die unterlassene Reinigung an und dokumentieren Sie sowohl das Gespräch als auch den Zustand des Treppenhauses (z.B. mit Fotos und Notizen).
    3. Schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung: Bleibt die Reinigung aus, senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit einer realistischen Frist zur Nachholung. Verweisen Sie dabei konkret auf die vertragliche Verpflichtung.
    4. Abmahnung und Ersatzvornahme: Zeigt der Mieter weiterhin keine Einsicht, ist eine formelle Abmahnung mit Fristsetzung erforderlich. Danach können Sie eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten – nach vorheriger Ankündigung – dem Mieter in Rechnung stellen.
    5. Grenzen der Reinigungspflicht respektieren: Achten Sie darauf, dem Mieter nur zumutbare und klar geregelte Aufgaben zu übertragen. Umfangreiche, gefährliche oder unzumutbare Reinigungsarbeiten dürfen nicht verlangt werden und können sonst zu rechtlichen Problemen führen.

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