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    Was tun, wenn ein Mieter ohne Mietvertrag keine Miete zahlt?

    13.08.2025 76 mal gelesen 1 Kommentare
    • Den Mieter schriftlich zur Zahlung der ausstehenden Miete auffordern und eine Frist setzen.
    • Zeugen oder andere Nachweise für das mündliche Mietverhältnis sichern.
    • Bei weiterhin ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte, wie eine Räumungsklage, prüfen.

    Sofortmaßnahmen bei Mietausfall ohne schriftlichen Vertrag

    Wenn der Mieter plötzlich keine Miete mehr zahlt und es existiert kein schriftlicher Vertrag, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Gerade jetzt zählt jeder Tag, denn je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Folgende Sofortmaßnahmen sind in dieser Situation besonders wirksam:

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    • Unverzügliche Kontaktaufnahme: Versuchen Sie, den Mieter direkt anzusprechen – persönlich, telefonisch oder schriftlich. Bleiben Sie sachlich, aber bestimmt. Halten Sie fest, wann und wie Sie Kontakt aufgenommen haben.
    • Zahlungsaufforderung schriftlich stellen: Fordern Sie den Mieter sofort schriftlich zur Zahlung der ausstehenden Miete auf. Nutzen Sie dafür ein Einschreiben mit Rückschein oder einen anderen nachweisbaren Weg. Notieren Sie die genaue Höhe der Rückstände und setzen Sie eine klare Zahlungsfrist (z.B. sieben Tage).
    • Belege und Nachweise sichern: Sammeln Sie alle verfügbaren Nachweise, die das Mietverhältnis belegen könnten – Kontoauszüge, Quittungen, Nachrichtenverläufe, Zeugen. Machen Sie Fotos von Schriftstücken oder speichern Sie digitale Nachweise doppelt ab.
    • Dokumentation der Ereignisse: Führen Sie ein Protokoll über alle Vorgänge: Zahlungsverzug, Gespräche, Reaktionen des Mieters. Notieren Sie auch scheinbar nebensächliche Details – sie können später entscheidend sein.
    • Keine eigenmächtigen Maßnahmen: Auch wenn es verlockend erscheint: Vermeiden Sie Selbstjustiz wie das Austauschen von Schlössern oder das Abschalten von Strom und Wasser. Das kann nach hinten losgehen und ist rechtlich riskant.
    • Frühzeitig rechtlichen Rat einholen: Gerade ohne schriftlichen Vertrag ist professionelle Unterstützung Gold wert. Ein Anwalt oder eine Mietrechtsberatung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die nächsten Schritte rechtssicher zu planen.

    Diese Sofortmaßnahmen erhöhen Ihre Chancen, die ausstehende Miete einzutreiben oder das Mietverhältnis rechtssicher zu beenden – und sie verschaffen Ihnen einen klaren Überblick, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

    So weisen Sie ein Mietverhältnis ohne Vertrag nach

    Ein Mietverhältnis ohne schriftlichen Vertrag nachzuweisen, kann sich als echte Herausforderung entpuppen – aber es ist keineswegs unmöglich. Die Kunst liegt darin, Indizien und Belege so zu bündeln, dass sie gemeinsam ein stimmiges Bild ergeben. Das Gericht will sehen: Wurde tatsächlich eine Wohnung überlassen, wurde Miete gezahlt, gab es klare Absprachen?

    • Zahlungsnachweise: Überweisungen auf Ihr Konto mit Verwendungszweck „Miete“ oder ähnliche Hinweise sind Gold wert. Auch regelmäßige Barzahlungen, für die Quittungen existieren, zählen.
    • Schriftliche Kommunikation: Sichten Sie E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten oder Briefe, in denen über Mietzahlungen, Wohnungsüberlassung oder andere miettypische Themen gesprochen wird. Auch beiläufige Erwähnungen („Ich überweise die Miete morgen“) können hilfreich sein.
    • Zeugen: Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die mitbekommen haben, dass der Mieter eingezogen ist oder Miete gezahlt hat, können als Zeugen benannt werden. Deren Aussagen können Lücken schließen, wenn schriftliche Beweise fehlen.
    • Rechnungen und Verträge auf den Namen des Mieters: Liegen Strom-, Gas- oder Internetrechnungen auf den Namen des Mieters vor, spricht das für ein dauerhaftes Mietverhältnis.
    • Schlüsselübergabe: Gab es Zeugen bei der Schlüsselübergabe oder wurde diese schriftlich bestätigt? Das ist ein starker Hinweis auf die Wohnungsüberlassung.
    • Indizien aus dem Alltag: Hat der Mieter Post an die Adresse erhalten? Ist er beim Einwohnermeldeamt dort gemeldet? Auch solche Details werden von Gerichten berücksichtigt.

    Wichtig ist: Die Summe der Indizien zählt. Einzelne Belege reichen oft nicht, aber in Kombination überzeugen sie – und machen Ihr Mietverhältnis auch ohne Vertrag rechtlich greifbar.

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    Vorteile und Nachteile bei der Durchsetzung von Mietforderungen ohne schriftlichen Mietvertrag

    Pro Contra
    Auch ein mündlicher Mietvertrag ist rechtlich wirksam und bietet eine Anspruchsgrundlage. Der Nachweis des Mietverhältnisses ist ohne schriftlichen Vertrag deutlich schwieriger.
    Zahlungsaufforderungen und Kündigungen sind auch ohne Vertrag möglich, sofern ausreichende Belege vorliegen. Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Mieter Absprachen bestreitet oder sich auf fehlende Vereinbarungen beruft.
    Indizien wie Kontoauszüge, Quittungen und Zeugenaussagen können gemeinsam ein stimmiges Bild liefern. Das Sammeln und Bündeln von Belegen ist aufwendig und die Beweislast liegt beim Vermieter.
    Mit guter Dokumentation (z. B. Protokolle, Fotos, schriftliche Kommunikation) steigt die Erfolgsaussicht vor Gericht. Ohne ausreichende Nachweise kann ein gerichtliches Verfahren scheitern und mit Kosten verbunden sein.
    Frühzeitiger juristischer Beistand hilft, Fehler zu vermeiden und die Ansprüche abzusichern. Gerichtliche Verfahren können sich in die Länge ziehen und verursachen Kosten, die oft nur schwer durchgesetzt werden können.

    Schriftliche Zahlungsaufforderung: So gehen Sie konkret vor

    Eine schriftliche Zahlungsaufforderung ist der erste offizielle Schritt, um säumige Mieter in Verzug zu setzen – und sie ist später vor Gericht oft unverzichtbar. Doch wie formuliert man so ein Schreiben, wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert? Entscheidend ist, dass Sie sachlich bleiben und alle relevanten Fakten aufführen.

    • Adressieren Sie das Schreiben eindeutig: Geben Sie die vollständige Adresse der Mietwohnung sowie Name und Anschrift des Mieters an. Das verhindert spätere Verwechslungen.
    • Führen Sie die Rückstände exakt auf: Listen Sie jede ausstehende Monatsmiete mit Betrag und Fälligkeitsdatum auf. Bleiben Sie dabei penibel genau, denn Unklarheiten nutzt der Mieter später gern aus.
    • Setzen Sie eine angemessene Frist: Eine Frist von sieben bis zehn Tagen ist üblich. Formulieren Sie klar, bis wann der Gesamtbetrag auf Ihrem Konto eingegangen sein muss.
    • Verweisen Sie auf Konsequenzen: Machen Sie deutlich, dass bei Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte – wie Kündigung oder Klage – folgen. Das erhöht den Druck, ohne gleich aggressiv zu wirken.
    • Nachweisbare Zustellung wählen: Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es im Beisein eines Zeugen. So können Sie beweisen, dass der Mieter die Aufforderung erhalten hat.
    • Fügen Sie Nachweise bei: Legen Sie Kopien von Kontoauszügen, Quittungen oder anderen Belegen bei, die das Mietverhältnis und die Rückstände belegen. Das macht Ihre Forderung nachvollziehbar.

    Ein sachlich formuliertes, gut belegtes Schreiben zeigt dem Mieter, dass Sie es ernst meinen – und gibt Ihnen im Streitfall eine solide Ausgangsbasis.

    Mietkündigung ohne Vertrag: Was Vermieter jetzt tun sollten

    Steht die Kündigung an, obwohl kein schriftlicher Vertrag existiert, ist Genauigkeit das A und O. Sie müssen beweisen, dass ein Mietverhältnis besteht und der Mieter gegen seine Pflichten verstößt. Ohne Papierkram wird’s knifflig, aber nicht unmöglich.

    • Kündigung immer schriftlich: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Handschriftlich unterschreiben, keine E-Mail oder SMS – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
    • Begründung präzise formulieren: Geben Sie klar an, warum Sie kündigen. Beispielsweise: „Wegen ausbleibender Mietzahlungen für die Monate April, Mai und Juni 2024.“ Die exakte Benennung der Pflichtverletzung ist entscheidend.
    • Kündigungsfrist beachten: Auch ohne Vertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist – in der Regel drei Monate. Bei gravierendem Zahlungsverzug ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
    • Dokumentation beifügen: Fügen Sie der Kündigung Kopien von Zahlungsaufforderungen, Kontoauszügen oder anderen Nachweisen bei. Das unterstreicht Ihre Position und macht die Kündigung nachvollziehbar.
    • Zustellung beweissicher gestalten: Übergeben Sie das Kündigungsschreiben persönlich mit Zeugen oder schicken Sie es per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie später belegen, dass der Mieter die Kündigung erhalten hat.
    • Räumungsfrist setzen: Geben Sie an, bis wann die Wohnung geräumt sein muss. Das schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse.

    Ein sauber aufgesetztes Kündigungsschreiben bringt Sie einen großen Schritt weiter – und erspart Ihnen später unnötigen Ärger vor Gericht.

    Räumungsklage und Durchsetzung der Ansprüche im Detail

    Kommt es trotz aller Versuche nicht zur Einigung, bleibt oft nur der Weg über die Räumungsklage. Gerade ohne schriftlichen Vertrag müssen Sie jetzt besonders sorgfältig vorgehen, denn das Gericht prüft Ihre Ansprüche auf Herz und Nieren. Es zählt jeder Beleg, jede korrekte Formalie – und manchmal auch ein Quäntchen Geduld.

    • Klageeinreichung: Die Klage wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Sie müssen sämtliche Nachweise für das Mietverhältnis, die Pflichtverletzung und die erfolglose Zahlungsaufforderung beifügen. Ohne diese Unterlagen kann das Verfahren schon am Start scheitern.
    • Gerichtliche Prüfung: Das Gericht prüft, ob tatsächlich ein Mietverhältnis bestand und ob der Mieter im Verzug ist. Es werden Zeugen geladen, Kontoauszüge gesichtet und jede Lücke kritisch hinterfragt. Hier zahlt sich Ihre akribische Dokumentation aus.
    • Urteil und Vollstreckung: Gibt das Gericht Ihnen Recht, wird ein Räumungsurteil erlassen. Der Mieter erhält eine Frist zur freiwilligen Räumung. Kommt er dieser nicht nach, können Sie den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen.
    • Durchsetzung offener Forderungen: Neben der Räumung können Sie auch ausstehende Mietzahlungen einklagen. Das Gericht entscheidet dann in einem Urteil über beide Ansprüche. Für die Eintreibung offener Beträge stehen Ihnen anschließend Pfändungsmaßnahmen zur Verfügung.
    • Kosten und Dauer: Ein solches Verfahren kann sich über Monate hinziehen und verursacht Kosten für Gericht, Anwalt und gegebenenfalls den Gerichtsvollzieher. Diese Kosten können Sie dem Mieter auferlegen, sofern Sie gewinnen – ob Sie das Geld aber tatsächlich erhalten, steht auf einem anderen Blatt.

    Mit einer lückenlosen Beweiskette und rechtssicherem Vorgehen erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich, am Ende nicht nur die Wohnung zurückzubekommen, sondern auch Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen.

    Praktische Tipps zur Beweissicherung im Streitfall

    Im Streitfall zählt jedes Detail – und manchmal sind es gerade die unscheinbaren Hinweise, die den Unterschied machen. Wer clever Beweise sichert, verschafft sich einen echten Vorteil vor Gericht. Hier ein paar praktische Kniffe, die oft übersehen werden:

    • Regelmäßige Screenshots: Dokumentieren Sie fortlaufend digitale Kommunikation, zum Beispiel WhatsApp-Chats oder E-Mail-Verläufe. Screenshots mit Datum und Uhrzeit können bei späteren Änderungen oder Löschungen als Beweis dienen.
    • Protokolle von Telefonaten: Notieren Sie nach jedem Telefonat mit dem Mieter stichpunktartig Inhalt, Datum, Uhrzeit und etwaige Zeugen. Solche Gesprächsnotizen wirken glaubwürdig, wenn sie zeitnah angefertigt wurden.
    • Fotodokumentation: Halten Sie den Zustand der Wohnung bei Übergabe, während der Mietzeit und nach Auszug mit Fotos fest. Fügen Sie am besten einen aktuellen Tageszeitungsausschnitt ins Bild, um das Aufnahmedatum zu belegen.
    • Chronologische Ablage: Ordnen Sie alle Unterlagen – auch kleinste Zettel oder Quittungen – in zeitlicher Reihenfolge. Das erleichtert später die Rekonstruktion des Ablaufs und macht Ihre Argumentation schlüssiger.
    • Unabhängige Zeugen einbinden: Bitten Sie Nachbarn oder Dritte, bei wichtigen Vorgängen (z.B. Schlüsselübergabe, Wohnungsbesichtigung) anwesend zu sein. Notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten direkt nach dem Ereignis.
    • Datensicherung auf mehreren Medien: Speichern Sie digitale Beweise nicht nur auf dem Computer, sondern zusätzlich auf USB-Stick oder in einer Cloud. So sind Sie vor Datenverlust geschützt, falls mal etwas schiefgeht.

    Wer Beweise nicht nur sammelt, sondern sie auch clever sichert und sortiert, steht im Ernstfall deutlich besser da – und kann auch überraschende Wendungen souverän meistern.

    Beispiel aus der Praxis: Was tun, wenn mündlicher Mietvertrag besteht?

    Ein echter Fall aus dem Alltag zeigt, wie entscheidend strategisches Vorgehen bei einem mündlichen Mietvertrag ist. Stellen Sie sich vor: Die Mieterin zahlt seit zwei Monaten keine Miete mehr, ein schriftlicher Vertrag existiert nicht. Was tun?

    • Direktes Gespräch suchen: In der Praxis hilft oft ein persönliches Gespräch, um die Gründe für den Zahlungsrückstand zu klären. Manchmal steckt ein Missverständnis oder eine vorübergehende Notlage dahinter, die sich schnell lösen lässt.
    • Neutrale Vermittlung einschalten: Wenn das Gespräch nicht fruchtet, kann eine neutrale Schlichtungsstelle – etwa der örtliche Mieterverein oder eine kommunale Beratungsstelle – vermitteln. Das ist nicht nur nervenschonend, sondern wird von Gerichten gern gesehen, falls es später zum Prozess kommt.
    • Gemeinsame Protokolle anfertigen: Halten Sie gemeinsam mit dem Mieter alle getroffenen Absprachen schriftlich fest und lassen Sie beide Parteien unterschreiben. Das kann spätere Streitigkeiten entschärfen und gilt als starkes Indiz für getroffene Vereinbarungen.
    • Teilzahlungen akzeptieren und quittieren: In der Praxis ist es oft besser, Teilzahlungen anzunehmen und diese mit einer Quittung zu bestätigen, statt auf den vollen Betrag zu pochen. So dokumentieren Sie die Zahlungsbereitschaft und bauen weiteren Druck auf.
    • Präventiv Zeugen einbinden: Bei wichtigen Gesprächen oder Übergaben einen Zeugen dabei haben – das wird im Ernstfall oft unterschätzt, ist aber Gold wert, wenn Aussagen gegeneinanderstehen.

    Gerade bei mündlichen Absprachen sind Fingerspitzengefühl und dokumentierte Zwischenschritte entscheidend. Wer besonnen und transparent vorgeht, kann viele Konflikte entschärfen, bevor sie vor Gericht landen.

    Empfohlene Strategien zur Vermeidung künftiger Probleme

    Wer aus Fehlern lernt, kann künftigen Ärger mit Mietern effektiv vermeiden. Die folgenden Strategien helfen, Stolperfallen von Anfang an auszuschließen und Ihre Rechte als Vermieter langfristig zu sichern:

    • Identitäts- und Bonitätsprüfung vor Einzug: Lassen Sie sich vor Vertragsbeginn Ausweisdokumente, aktuelle Gehaltsnachweise und eine SCHUFA-Auskunft zeigen. So erkennen Sie Zahlungsausfallrisiken frühzeitig.
    • Individuelle Übergabeprotokolle anfertigen: Dokumentieren Sie bei Wohnungsübergabe gemeinsam mit dem Mieter Zustand, Zählerstände und vorhandene Mängel. Lassen Sie das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben.
    • Regelmäßige Mietkontrollen vereinbaren: Legen Sie im Vorfeld fest, dass Sie in angemessenen Abständen gemeinsam mit dem Mieter die Wohnung besichtigen dürfen. Das schafft Transparenz und beugt verdeckten Problemen vor.
    • Verbindliche Kommunikationswege definieren: Vereinbaren Sie mit dem Mieter, dass wichtige Mitteilungen ausschließlich schriftlich erfolgen – etwa per E-Mail oder Brief. So vermeiden Sie Missverständnisse und können alles nachvollziehen.
    • Professionelle Verwaltung in Erwägung ziehen: Gerade bei mehreren Objekten kann eine Hausverwaltung helfen, Zahlungsströme und Kommunikation effizient zu steuern. Das reduziert den eigenen Aufwand und minimiert Fehlerquellen.

    Wer diese Strategien beherzigt, legt das Fundament für ein reibungsloses Mietverhältnis – und erspart sich viele schlaflose Nächte.


    FAQ: Rechte und Vorgehen bei Mietausfall ohne schriftlichen Mietvertrag

    Gilt ein mündlich vereinbarter Mietvertrag rechtlich?

    Ja, auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag ist in Deutschland rechtswirksam. Die Überlassung der Wohnung sowie regelmäßige Mietzahlungen reichen aus, damit ein Mietverhältnis nach den gesetzlichen Regelungen des BGB anerkannt wird.

    Wie kann ich ohne Vertrag ein Mietverhältnis nachweisen?

    Das Mietverhältnis lässt sich über Indizien wie Kontoauszüge, Quittungen, schriftliche Kommunikation, Zeugen, Rechnungen auf den Namen des Mieters und eine dokumentierte Schlüsselübergabe nachweisen. Die Summe der Belege entscheidet vor Gericht.

    Wie reagiere ich richtig, wenn der Mieter keine Miete zahlt?

    Sie sollten den Mieter umgehend schriftlich zur Zahlung auffordern, eine Frist setzen und alle Nachweise sichern. Gelingt keine Einigung, kann eine Kündigung ausgesprochen und im Ernstfall Räumungsklage erhoben werden. Rechtlicher Rat ist dabei empfehlenswert.

    Welche Risiken bestehen ohne schriftlichen Mietvertrag für Vermieter?

    Das größte Risiko ist die erschwerte Beweisführung über das Bestehen und die Bedingungen des Mietverhältnisses. Häufig gibt es Streit bei Zahlung, Nebenkosten und Kündigungsfristen. Ohne ausreichende Dokumentation drohen langwierige und kostenintensive Prozesse.

    Wie lange dauert eine Räumungsklage ohne schriftlichen Vertrag?

    Räumungsverfahren können sich über viele Monate hinziehen, oft mindestens 6-12 Monate. Die Dauer hängt vor allem von der Frage ab, wie gut das Mietverhältnis und die Zahlungsrückstände nachgewiesen werden können.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Also ich find den Hinweis auf die Belege und die ganze Sammelwut ja schon wichtig, aber mal ganz ehrlich: Besonders der Punkt mit Zeugen ist total unterschätzt, das seh ich auch öfter im Bekanntenkreis. Die meisten Vermieter denken, so ein mündlicher Vertrag ist “eh nix wert”, aber am Ende zählt wirklich, was sich alles zusammentragen lässt. Ein Kumpel von mir hatte damals auch nur so halb-mündlich vermietet (weil er “dem Mieter vertraut hat“...), und dann gabs beim Auszug wirklich Zoff, weil nix schriftlich da war. Da war dann der Nachbar, der das mit der Schlüsselübergabe bestätigen konnte, letztlich der Gamechanger vor Gericht.

    Was ich aber nochmal in den Raum werfen will: Die Sache mit den Teilzahlungen (wie’s im Praxisfall vorgeschlagen wird) fand ich immer so halb-heikel. Klar, besser als gar nix bekommen – aber manchmal wertet das die Gegenseite am Ende als Zeichen, dass man sich auch mit weniger zufriedengibt, und dann isses schwerer, den Rest zu bekommen oder jemanden rauszukriegen. Hat da wer Erfahrungswerte?

    Und zu den empfohlenen Strategien noch: Es ist unrealistisch, jeden einzelnen Handgriff zu protokollieren oder in die Cloud zu schieben. Am Ende macht das doch sowieso kaum einer, außer man ist echt gebranntes Kind. Für mich bleibt am wichtigsten: Wenn es einmal gekracht hat, mach ich nie wieder was ohne Vertrag. Auch wenn's unter Freunden oder Verwandten ist – das gabs dann nur einmal.

    Insgesamt aber: Der Artikel fasst das für “Anfänger” oder Neulinge wirklich nützlich zusammen; manches wirkt erstmal umständlich, aber die Denkweise dahinter stimmt.

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Bei Mietausfall ohne schriftlichen Vertrag sollten Vermieter schnell Kontakt aufnehmen, Nachweise sichern und rechtliche Schritte gut dokumentiert einleiten.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Sofort Kontakt zum Mieter aufnehmen: Suchen Sie umgehend das Gespräch mit dem Mieter, um die Gründe für den Zahlungsrückstand zu klären. Halten Sie alle Kontaktversuche und deren Inhalte schriftlich fest.
    2. Schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist senden: Fordern Sie den Mieter schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) zur Zahlung der ausstehenden Miete auf. Geben Sie die genaue Höhe der Rückstände und eine klare Zahlungsfrist an.
    3. Belege für das Mietverhältnis sammeln: Sichern Sie alle verfügbaren Nachweise wie Kontoauszüge, Quittungen, schriftliche Kommunikation, Zeugenberichte und Rechnungen auf den Namen des Mieters, um das Mietverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag zu belegen.
    4. Keine eigenmächtigen Maßnahmen ergreifen: Vermeiden Sie rechtlich riskante Handlungen wie das Austauschen von Schlössern oder das Abstellen von Strom und Wasser – dies kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    5. Rechtlichen Rat einholen und Schritte dokumentieren: Ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt oder eine Mietrechtsberatung hinzu, um Fehler zu vermeiden und rechtssicher zu agieren. Führen Sie zudem ein lückenloses Protokoll über alle Vorgänge und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen chronologisch.

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