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    Vermieter Kündigungsfrist: Was Sie unbedingt beachten müssen

    25.07.2025 36 mal gelesen 1 Kommentare
    • Die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter beträgt in der Regel mindestens drei Monate.
    • Eine Kündigung ist nur mit berechtigtem Interesse wie Eigenbedarf oder erheblichen Vertragsverletzungen möglich.
    • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund klar benennen.

    Gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter: Überblick und aktuelle Regelungen

    Gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter: Überblick und aktuelle Regelungen

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    Wer als Vermieter eine Wohnung kündigen möchte, muss sich an die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 573c BGB) festgelegten Fristen halten. Die Kündigungsfrist richtet sich dabei nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses. Was viele übersehen: Es zählt nicht das Datum des Vertragsabschlusses, sondern der tatsächliche Beginn der Wohnungsüberlassung. Gerade bei Altverträgen oder nachträglichen Änderungen kann das einen Unterschied machen.

    Seit der Mietrechtsreform 2001 gelten für Vermieter folgende gestaffelte Fristen:

    • Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
    • 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist
    • Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Kündigungsfrist

    Weniger bekannt: Für Altverträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden, kann unter Umständen sogar eine zwölfmonatige Kündigungsfrist gelten – ein Relikt aus alten Gesetzesfassungen, das aber nur noch selten zur Anwendung kommt.

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    Ein häufiger Irrtum ist, dass Vermieter im Mietvertrag eine kürzere Frist vereinbaren könnten. Das ist rechtlich unzulässig. Längere Fristen sind hingegen erlaubt, sie müssen dann aber ausdrücklich im Vertrag stehen. Auch eine einseitige Verkürzung der Frist zugunsten des Vermieters ist unwirksam.

    Die aktuelle Rechtsprechung betont außerdem, dass die Kündigung dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen muss, damit dieser Monat noch mitzählt. Ein verspäteter Zugang verschiebt den Beginn der Frist automatisch um einen Monat nach hinten. Diese scheinbar kleine Formalie entscheidet oft über Monate voller Mietzahlungen – oder eben nicht.

    Wichtig für Vermieter: Die gesetzlichen Fristen gelten ausschließlich für ordentliche Kündigungen. Für außerordentliche oder fristlose Kündigungen gelten andere, deutlich strengere Voraussetzungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist daher das A und O, um teure Fehler und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    So berechnen Sie als Vermieter die Kündigungsfrist richtig

    So berechnen Sie als Vermieter die Kündigungsfrist richtig

    Die exakte Berechnung der Kündigungsfrist ist für Vermieter oft eine Stolperfalle. Ein kleiner Fehler beim Stichtag – und schon verlängert sich das Mietverhältnis ungewollt. Damit das nicht passiert, sollten Sie folgende Schritte beachten:

    • Stichtag ermitteln: Die Frist beginnt erst, wenn das Kündigungsschreiben dem Mieter tatsächlich zugeht. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum. Der dritte Werktag eines Monats ist dabei entscheidend: Nur wenn die Kündigung bis dahin beim Mieter eintrifft, zählt der laufende Monat noch mit.
    • Werktage korrekt zählen: Samstage gelten als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, ist das also kein Problem – die Frist läuft trotzdem.
    • Monatsweise Fristberechnung: Die Kündigungsfrist wird immer in vollen Monaten gerechnet, nicht in Tagen. Beispiel: Geht die Kündigung am 3. Mai zu, endet das Mietverhältnis nach drei Monaten am 31. Juli (bei dreimonatiger Frist).
    • Verlängerung bei verspätetem Zugang: Kommt das Schreiben erst nach dem dritten Werktag an, beginnt die Frist erst im Folgemonat. Hier lohnt sich ein Einschreiben mit Rückschein oder eine persönliche Übergabe mit Zeugen.
    • Vertragsklauseln prüfen: In seltenen Fällen sind im Mietvertrag längere Fristen vereinbart. Diese gehen dann vor – eine Verkürzung ist jedoch nicht zulässig.

    Wer ganz sicher gehen will, dokumentiert den Zugang der Kündigung schriftlich und bewahrt Belege auf. Das schützt im Zweifel vor langwierigen Diskussionen oder sogar vor Gericht.

    Pro- und Contra-Tabelle: Gesetzliche Kündigungsfristen für Vermieter

    Pro Contra
    Eindeutige gesetzliche Fristen sorgen für Rechtssicherheit bei Vermietungen. Gestaffelte Fristen verlängern das Mietverhältnis ggf. um mehrere Monate.
    Schriftform und klarer Fristenbeginn verhindern Missverständnisse. Formfehler (z. B. fehlende Begründung oder falsche Zustellung) führen schnell zur Unwirksamkeit.
    Vermieter können bei Bedarf längere Fristen individuell im Vertrag vereinbaren. Kürzere als die gesetzliche Frist sind nicht zulässig und somit für Vermieter unflexibel.
    Klarer Ablaufplan (dritter Werktag, Fristbeginn, Fristende) gibt Planungssicherheit. Verspäteter Zugang verschiebt den Beginn um einen ganzen Monat und verzögert die Beendigung.
    Sozialklausel bietet Schutz für besonders schutzwürdige Mietergruppen und beugt Härtefällen vor. Mieter können der Kündigung widersprechen, was den Auszug verzögert oder verhindert.
    Ausnahmen für Sonderfälle (z. B. möblierte Zimmer, Werkswohnungen) ermöglichen flexible Regelungen. Vielzahl von Sonderregeln und Ausnahmen kann für Laien schwer überschaubar sein.

    Erforderliche Voraussetzungen für eine wirksame Vermieterkündigung

    Erforderliche Voraussetzungen für eine wirksame Vermieterkündigung

    Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur dann wirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die über die bloße Einhaltung der Frist hinausgehen. Ohne diese Bedingungen droht die Kündigung ins Leere zu laufen – und das Mietverhältnis bleibt bestehen.

    • Begründungspflicht: Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund angeben. Typische Gründe sind Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. Eine formelhafte oder pauschale Begründung reicht nicht aus; die Umstände müssen konkret und nachvollziehbar geschildert werden.
    • Schriftform: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Vermieter oder dessen gesetzlichem Vertreter unterschrieben sein. E-Mails, Faxe oder mündliche Mitteilungen sind rechtlich unwirksam.
    • Vollständige Adressierung: Das Kündigungsschreiben muss an alle im Mietvertrag genannten Mieter adressiert sein. Fehlt ein Name, ist die Kündigung gegenüber dieser Person unwirksam.
    • Nachweis des Zugangs: Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass die Kündigung dem Mieter tatsächlich zugegangen ist. Empfehlenswert ist ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Zeugen.
    • Sozialklausel beachten: Mieter können der Kündigung aus sozialen Gründen widersprechen. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben auf dieses Widerspruchsrecht und die Frist (spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses) ausdrücklich hinweisen.

    Erst wenn alle diese Punkte erfüllt sind, ist die Kündigung rechtlich wirksam und das Mietverhältnis kann tatsächlich beendet werden.

    Typische Fehler bei der Berechnung und Zustellung der Kündigungsfrist vermeiden

    Typische Fehler bei der Berechnung und Zustellung der Kündigungsfrist vermeiden

    • Falsche Annahmen zu gesetzlichen Feiertagen: Viele Vermieter übersehen, dass Feiertage bei der Fristberechnung nicht als Werktage zählen. Dadurch kann der dritte Werktag eines Monats unbemerkt verpasst werden.
    • Unvollständige Zustellung bei mehreren Mietern: Wird das Kündigungsschreiben nur an einen von mehreren Mietern geschickt, gilt die Kündigung für die anderen nicht. Alle Vertragspartner müssen einzeln und nachweisbar informiert werden.
    • Verwendung ungeeigneter Versandarten: Einwurf-Einschreiben oder einfache Briefe bieten keinen rechtssicheren Nachweis des Zugangs. Ohne klaren Beleg kann der Zugang der Kündigung angezweifelt werden.
    • Missachtung individueller Vertragsklauseln: In manchen Mietverträgen sind längere Kündigungsfristen oder zusätzliche Formerfordernisse vereinbart. Werden diese übersehen, ist die Kündigung schnell unwirksam.
    • Fehlerhafte Fristberechnung bei Mietvertragsverlängerungen: Nachträgliche Änderungen am Mietvertrag, etwa durch Nachträge oder Verlängerungen, verschieben oft den Beginn der Fristberechnung. Wer hier nicht genau hinschaut, riskiert einen Rechenfehler.
    • Versäumnis bei Nachsendungen: Ist der Mieter vorübergehend abwesend oder hat einen Nachsendeauftrag, kann sich der Zugang der Kündigung verzögern. Die Frist beginnt dann erst mit tatsächlichem Erhalt.

    Solche Fehler führen nicht selten zu teuren Verzögerungen oder sogar zur Unwirksamkeit der Kündigung. Sorgfalt und ein prüfender Blick auf die Details zahlen sich hier aus.

    Besondere Ausnahmen: Wann gilt eine andere oder keine Kündigungsfrist?

    Besondere Ausnahmen: Wann gilt eine andere oder keine Kündigungsfrist?

    Es gibt tatsächlich Situationen, in denen die üblichen Kündigungsfristen für Vermieter nicht greifen oder ganz andere Regeln gelten. Wer hier nicht aufpasst, tappt schnell in eine rechtliche Falle – oder verschenkt wertvolle Zeit.

    • Vorübergehende Vermietung: Wird Wohnraum nur zur vorübergehenden Nutzung überlassen, etwa als Ferienwohnung oder für ein befristetes Projekt, gelten oft individuell vereinbarte Fristen. Die gesetzlichen Vorgaben sind dann außen vor.
    • Möblierte Zimmer im selbst bewohnten Haus: Vermietet der Eigentümer ein möbliertes Zimmer in seiner eigenen Wohnung, kann die Kündigungsfrist deutlich kürzer sein – manchmal sogar nur zwei Wochen. Die Details regelt § 573c Abs. 3 BGB.
    • Untermietverhältnisse: Bei Untermietern kann im Vertrag eine abweichende Frist vereinbart werden. Besonders, wenn der Hauptmieter selbst kündigt oder auszieht, entstehen oft Sonderkonstellationen.
    • Kündigungsausschluss: Wurde ein beidseitiger Kündigungsausschluss vereinbart (maximal drei Jahre), ist eine ordentliche Kündigung in dieser Zeit komplett ausgeschlossen. Erst nach Ablauf der Frist kann wieder gekündigt werden.
    • Werkswohnungen: Bei Wohnraum, der Arbeitnehmern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses überlassen wird, gelten oft spezielle Kündigungsregelungen, die im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen.
    • Außerordentliche Kündigung: Bei schweren Vertragsverletzungen – etwa massiven Störungen des Hausfriedens oder erheblichem Zahlungsverzug – entfällt die reguläre Frist komplett. Die Kündigung kann dann fristlos erfolgen.
    • Sonderkündigungsrechte: In bestimmten Fällen, etwa nach einer Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung, steht dem Mieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Das kann auch Auswirkungen auf die Fristen für Vermieter haben, wenn der Mieter plötzlich auszieht.

    Solche Ausnahmen sind nicht alltäglich, aber sie kommen vor – und können das gesamte Kündigungsprocedere auf den Kopf stellen. Wer sich hier nicht auskennt, riskiert Unsicherheiten und langwierige Auseinandersetzungen.

    Beispiel aus der Praxis: Kündigungsfrist berechnen und korrekt anwenden

    Beispiel aus der Praxis: Kündigungsfrist berechnen und korrekt anwenden

    Stellen wir uns vor, ein Vermieter möchte ein Mietverhältnis beenden, das seit 7 Jahren besteht. Der Grund: Eigenbedarf. Die Kündigung soll im Mai ausgesprochen werden. Wie geht man jetzt konkret vor?

    • 1. Frist bestimmen: Nach sieben Jahren Mietdauer gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Mieter.
    • 2. Zugang planen: Der Vermieter stellt sicher, dass das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag im Mai beim Mieter eingeht. Ein persönlicher Einwurf in den Briefkasten am 2. Mai mit Zeugen wäre hier ideal.
    • 3. Fristablauf berechnen: Die sechsmonatige Frist startet im Mai. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 31. Oktober.
    • 4. Besondere Umstände prüfen: Der Vermieter kontrolliert, ob im Mietvertrag eventuell längere Fristen oder Sonderregelungen vereinbart wurden. Außerdem wird sichergestellt, dass alle Mieter im Kündigungsschreiben genannt sind.
    • 5. Dokumentation: Der Zugang der Kündigung wird mit einem Zeugen protokolliert. Das schützt vor späteren Streitigkeiten über den Fristbeginn.

    In der Praxis lohnt es sich, bei Unsicherheiten einen Fachanwalt einzubeziehen – gerade bei komplexen Mietverhältnissen oder Altverträgen. So bleibt die Kündigung rechtssicher und es drohen keine bösen Überraschungen.

    Checkliste: Was Vermieter vor einer Kündigung beachten müssen

    Checkliste: Was Vermieter vor einer Kündigung beachten müssen

    • Aktuelle Mieterschutzgesetze prüfen: Informieren Sie sich, ob es in Ihrer Stadt oder Region besondere Schutzvorschriften gibt, etwa in angespannten Wohnungsmärkten oder Milieuschutzgebieten. Hier können zusätzliche Hürden für Kündigungen bestehen.
    • Absprachen mit Miteigentümern oder Hausverwaltung: Falls Sie nicht alleiniger Eigentümer sind, klären Sie vorab, ob alle Miteigentümer oder die Hausverwaltung der Kündigung zustimmen müssen.
    • Vermieterbescheinigung vorbereiten: Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind Sie verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bereiten Sie diese rechtzeitig vor, um Verzögerungen zu vermeiden.
    • Nachmieterregelung bedenken: Prüfen Sie, ob der Mieter einen Anspruch auf Stellung eines Nachmieters hat oder ob dies im Vertrag geregelt ist. Das kann Einfluss auf die tatsächliche Beendigung des Mietverhältnisses haben.
    • Schadensdokumentation: Legen Sie vor der Kündigung eine aktuelle Zustandsdokumentation der Wohnung an, am besten mit Fotos. Das erleichtert später die Abrechnung etwaiger Schäden oder die Rückzahlung der Kaution.
    • Rückgabeformalitäten klären: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Wohnungsübergabe und klären Sie, welche Renovierungsarbeiten laut Vertrag vom Mieter zu erledigen sind.
    • Kommunikation dokumentieren: Halten Sie alle relevanten Gespräche und Schriftwechsel mit dem Mieter rund um die Kündigung schriftlich fest. Das schafft im Streitfall klare Verhältnisse.

    Rechtssichere Gestaltung der Kündigungserklärung als Vermieter

    Rechtssichere Gestaltung der Kündigungserklärung als Vermieter

    Eine formell korrekte Kündigungserklärung ist das Rückgrat jeder wirksamen Beendigung eines Mietverhältnisses. Neben den bekannten Anforderungen kommt es auf einige Feinheiten an, die oft übersehen werden:

    • Exakte Bezeichnung des Mietobjekts: Geben Sie die vollständige Adresse, Wohnungsnummer und gegebenenfalls die Lage innerhalb des Gebäudes an. So vermeiden Sie Verwechslungen, besonders bei Mehrfamilienhäusern.
    • Vollständige Auflistung aller Vertragsparteien: Nennen Sie sämtliche Vermieter und Mieter mit vollem Namen und aktueller Anschrift. Bei Erbengemeinschaften oder mehreren Eigentümern müssen alle als Absender auftreten und unterschreiben.
    • Unmissverständliche Formulierung des Beendigungszeitpunkts: Formulieren Sie klar, zu welchem Datum das Mietverhältnis enden soll. Eine vage Angabe wie „zum nächstmöglichen Termin“ reicht nicht aus.
    • Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters: Weisen Sie explizit darauf hin, dass der Mieter aus sozialen Gründen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen kann. Nennen Sie dabei die gesetzliche Frist von spätestens zwei Monaten vor Vertragsende.
    • Eigenhändige Unterschrift: Jede Kündigung muss von allen Vermietern persönlich unterschrieben werden. Eine Vertretung ist nur mit Nachweis einer wirksamen Vollmacht zulässig; diese sollte dem Schreiben im Original beiliegen.
    • Beifügen relevanter Nachweise: Legen Sie bei Eigenbedarfskündigungen oder wirtschaftlicher Verwertung Belege oder Dokumente bei, die Ihren Kündigungsgrund plausibel machen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit und verringert das Risiko eines Widerspruchs.

    Eine präzise und transparente Kündigungserklärung minimiert Angriffspunkte und beschleunigt das Verfahren erheblich. Wer hier sorgfältig arbeitet, erspart sich langwierige Nachbesserungen und unnötige Verzögerungen.

    Fazit: Was Vermieter bei der Kündigungsfrist unbedingt befolgen sollten

    Fazit: Was Vermieter bei der Kündigungsfrist unbedingt befolgen sollten

    • Rechtsprechung im Blick behalten: Die Anforderungen an Kündigungen entwickeln sich stetig weiter. Es lohnt sich, aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen regelmäßig zu prüfen, um nicht in eine rechtliche Falle zu tappen.
    • Dokumentationspflicht ernst nehmen: Wer alle Schritte – von der Fristberechnung bis zur Zustellung – sauber dokumentiert, ist im Streitfall klar im Vorteil. Lückenlose Nachweise sind Gold wert, wenn es vor Gericht geht.
    • Kommunikation professionell gestalten: Ein sachlicher, respektvoller Ton in allen Schreiben kann Konflikte entschärfen und die Bereitschaft zur gütlichen Einigung erhöhen. Gerade bei sensiblen Themen wie Eigenbedarf zahlt sich das aus.
    • Individuelle Beratung nutzen: Komplexe Fälle – etwa bei mehreren Mietparteien, Altverträgen oder besonderen Wohnformen – erfordern maßgeschneiderte Lösungen. Die frühzeitige Einbindung eines Fachanwalts oder einer qualifizierten Beratungsstelle kann Fehler verhindern und spart oft bares Geld.
    • Digitalisierung sinnvoll einsetzen: Moderne Tools zur Fristenüberwachung, Vorlagenverwaltung und Dokumentenarchivierung helfen, den Überblick zu behalten und Fristversäumnisse praktisch auszuschließen.

    Unterm Strich gilt: Wer als Vermieter systematisch und informiert vorgeht, schützt sich nicht nur vor formalen Fehlern, sondern auch vor unnötigen Auseinandersetzungen und finanziellen Risiken.


    FAQ zu den wichtigsten Fragen rund um die Vermieter-Kündigungsfrist

    Welche Kündigungsfristen muss ein Vermieter bei Wohnraum beachten?

    Die Kündigungsfrist für Vermieter richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses: Bis 5 Jahre Mietdauer gilt eine Frist von 3 Monaten, bei mehr als 5 aber weniger als 8 Jahren 6 Monate und ab über 8 Jahren 9 Monate (§ 573c BGB). Nur bei sehr alten Verträgen kann eine Frist von zwölf Monaten gelten.

    Wann beginnt die Kündigungsfrist für Vermieter zu laufen?

    Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn das Kündigungsschreiben dem Mieter zugeht. Trifft die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats ein, zählt dieser Monat noch mit. Ein späterer Zugang verschiebt den Beginn der Frist auf den nächsten Monat.

    Welche formalen Vorgaben gelten für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter?

    Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund enthalten (z.B. Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung). Außerdem muss sie an alle Mieter adressiert sein. Ein Nachweis über die Zustellung ist empfehlenswert.

    Gibt es Ausnahmen von den gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter?

    Ja, für untervermieteten Wohnraum, möblierte Zimmer im selbst bewohnten Haus, Werkswohnungen oder bei befristeter Vermietung gelten teils andere Fristen. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann zudem ohne Einhaltung der Frist außerordentlich gekündigt werden.

    Welche typischen Fehler sollten Vermieter bei der Kündigung unbedingt vermeiden?

    Häufige Fehler sind falsche Fristberechnung, Zustellung der Kündigung nur an einzelne Mieter, fehlende oder formelhafte Begründung, Verwendung ungeeigneter Versandarten oder Missachtung individueller vertraglicher Vereinbarungen. Diese Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

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    also ich hab ja mal gelesn das man sowiso eig immer erst zum Monatsende kündigen kann und dann wiederrum hats eine Bekannte von mir gemacht mit ner frist von 14 tagen, und das sollt jetzt nicht schlecht gewesen sein oder, irgndwie is das doch voll komisch mit die ganzen regeln und dann noch mit den möbellierten Zimmern, blick da ehrlich nich durch

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    Zusammenfassung des Artikels

    Vermieter müssen bei einer ordentlichen Kündigung gesetzliche Fristen und formale Anforderungen beachten, um Fehler und unwirksame Kündigungen zu vermeiden.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Kündigungsfristen korrekt berechnen: Achten Sie darauf, dass sich die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter nach der Dauer des Mietverhältnisses richtet. Prüfen Sie den tatsächlichen Beginn der Wohnungsüberlassung, nicht nur das Datum des Vertragsabschlusses, und berücksichtigen Sie gestaffelte Fristen (3, 6 oder 9 Monate).
    2. Zugang der Kündigung sicherstellen: Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat noch für die Frist zählt. Nutzen Sie nachweisbare Zustellungswege wie Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeugen.
    3. Formvorschriften beachten: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben und an alle im Mietvertrag genannten Mieter adressiert sein. Eine E-Mail oder mündliche Mitteilung reicht nicht aus und macht die Kündigung unwirksam.
    4. Begründungspflicht einhalten: Geben Sie im Kündigungsschreiben einen gesetzlich anerkannten Grund (z.B. Eigenbedarf) konkret und nachvollziehbar an. Pauschale oder formelhafte Angaben sind rechtlich nicht ausreichend.
    5. Vertragsklauseln und Sonderfälle prüfen: Kontrollieren Sie, ob im Mietvertrag längere Kündigungsfristen oder Sonderregelungen (z.B. bei möblierten Zimmern oder Werkswohnungen) vereinbart sind. In seltenen Fällen gelten abweichende Fristen oder sogar ein Kündigungsausschluss.

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