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    Vermieter dreht Heizung ab: Ihre Rechte als Mieter

    03.07.2025 57 mal gelesen 2 Kommentare
    • Als Mieter haben Sie Anspruch auf eine Mindesttemperatur von etwa 20 bis 22 Grad in Ihrer Wohnung während der Heizperiode.
    • Bei unangemessener Absenkung der Heizung können Sie den Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern.
    • Unterbleibt die Heizleistung weiterhin, ist unter Umständen eine Mietminderung möglich.

    Wann liegt ein rechtswidriges Abschalten der Heizung durch den Vermieter vor?

    Wann liegt ein rechtswidriges Abschalten der Heizung durch den Vermieter vor?

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    Ein rechtswidriges Abschalten der Heizung durch den Vermieter liegt immer dann vor, wenn die Versorgung mit Wärme grundlos oder ohne zwingenden Anlass unterbrochen wird – und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme angekündigt wurde oder nicht. Entscheidend ist, dass das Abschalten der Heizung die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Besonders kritisch wird es, wenn die Temperaturen in den Wohnräumen unter die allgemein anerkannten Mindestwerte fallen. Diese liegen tagsüber bei etwa 20 Grad Celsius und nachts bei mindestens 16 Grad Celsius.

    Es gibt jedoch Situationen, in denen eine kurzfristige Abschaltung zulässig ist, etwa bei dringenden Reparaturen oder unaufschiebbaren Wartungsarbeiten. Aber: Auch dann muss der Vermieter die Unterbrechung rechtzeitig ankündigen und die Arbeiten zügig durchführen. Eine willkürliche oder länger andauernde Abschaltung – zum Beispiel aus Kostengründen oder wegen persönlicher Differenzen – ist rechtlich nicht haltbar und stellt einen erheblichen Mietmangel dar.

    Rechtswidrig ist das Abschalten der Heizung auch dann, wenn die Außentemperaturen ungewöhnlich niedrig sind, selbst außerhalb der klassischen Heizperiode. Hier gilt: Sobald die Außentemperatur an mehreren Tagen hintereinander unter 12 Grad Celsius fällt, muss der Vermieter die Heizung wieder in Betrieb nehmen, unabhängig vom Kalenderdatum.

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    Ein weiterer Punkt: Der Vermieter darf die Heizung nicht als Druckmittel einsetzen, etwa um offene Mietzahlungen einzutreiben oder Mieter zum Auszug zu bewegen. Solche Maßnahmen sind laut ständiger Rechtsprechung unzulässig und können sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Konkrete Rechte der Mieter bei abgedrehter Heizung

    Konkrete Rechte der Mieter bei abgedrehter Heizung

    Wird die Heizung ohne rechtfertigenden Grund abgedreht, können Mieter auf ein ganzes Bündel an konkreten Rechten zurückgreifen. Das Mietrecht sieht vor, dass die Wohnung als Lebensmittelpunkt bewohnbar bleiben muss – und dazu gehört eben auch eine funktionierende Heizung. Sobald die Wärmeversorgung ausfällt, stehen Ihnen als Mieter folgende Rechte offen:

    • Anspruch auf sofortige Wiederherstellung: Sie dürfen verlangen, dass der Vermieter die Heizung umgehend wieder in Betrieb nimmt. Das ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“ – und zwar unabhängig davon, ob andere Mieter betroffen sind.
    • Selbstvornahme mit Kostenerstattung: Falls der Vermieter trotz Aufforderung untätig bleibt, können Sie in bestimmten Fällen selbst eine Fachfirma beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Wichtig: Erst nach angemessener Fristsetzung und Ankündigung!
    • Schadensersatzanspruch: Entstehen Ihnen durch die Kälte Schäden, etwa an Möbeln, Pflanzen oder Gesundheit, können Sie Ersatz fordern. Dokumentieren Sie den Schaden und bewahren Sie Belege auf.
    • Bereitstellung von Ersatzheizungen: In akuten Fällen dürfen Sie verlangen, dass der Vermieter Ihnen mobile Heizgeräte zur Verfügung stellt – auf seine Kosten, versteht sich.
    • Kontakt zu Behörden: Wenn der Vermieter gar nicht reagiert, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. In manchen Städten schreiten die Behörden dann direkt ein, um die Wohnnutzung zu sichern.

    Diese Rechte stehen Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie allein oder mit anderen Mietern betroffen sind. Entscheidend ist immer, dass Sie den Mangel klar und nachweisbar anzeigen.

    Pro- und Contra-Tabelle: Maßnahmen und Folgen bei abgeschalteter Heizung durch den Vermieter

    Pro (Berechtigte Mieterrechte) Contra (Risiken/Nachteile für Mieter & Vermieter)
    Mieter haben Anspruch auf sofortige Wiederherstellung der Heizfunktion. Die Beweisführung über die Ursache und den Zeitraum des Ausfalls liegt beim Mieter.
    Es besteht das Recht auf Mietminderung ab Meldung des Mangels. Falsche oder nicht ausreichend begründete Mietminderungen können zu Zahlungsrückständen führen.
    Mieter dürfen in Notfällen selbst eine Fachfirma beauftragen und die Kosten zurückfordern. Bei übereiltem Handeln ohne vorherige Information des Vermieters kann Kostenerstattung verweigert werden.
    Schadensersatzansprüche bei persönlichen oder sachlichen Schäden sind möglich. Nicht jeder Schaden wird ohne lückenlose Dokumentation anerkannt.
    Der Gang zu Behörden oder eine einstweilige Verfügung kann schnelle Abhilfe schaffen. Juristische Schritte kosten Zeit und können zusätzlichen Aufwand bedeuten.
    Aufstellung mobiler Heizgeräte kann auf Kosten des Vermieters verlangt werden. Vermieter können argumentieren, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war.
    Mietervereine und Hausgemeinschaften unterstützen bei der Interessenvertretung. Kollektives Vorgehen erfordert Abstimmung und Zusammenarbeit.

    Vorgehensweise bei Heizungsausfall: Ihre sofortigen Handlungsrechte

    Vorgehensweise bei Heizungsausfall: Ihre sofortigen Handlungsrechte

    Plötzlich bleibt die Wohnung kalt und die Heizung gibt keinen Mucks mehr von sich? Jetzt zählt schnelles, zielgerichtetes Handeln. Es geht nicht nur um Komfort, sondern oft auch um Gesundheit und Sachwerte. Was tun, wenn der Vermieter auf stur schaltet oder schlicht nicht erreichbar ist?

    • Unverzügliche Mängelanzeige: Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich über den Heizungsausfall. Nutzen Sie E-Mail oder Fax, um einen Nachweis zu haben. Eine mündliche Meldung reicht in kritischen Fällen nicht aus.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist (zum Beispiel 24 bis 48 Stunden), um den Mangel zu beheben. Halten Sie diese Fristsetzung klar und nachweisbar fest.
    • Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Notdienst: Ist der Vermieter nicht erreichbar, wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder den zuständigen Notdienst. Die Kontaktdaten finden sich oft im Hausflur oder Mietvertrag.
    • Nachweisführung: Halten Sie alle Schritte schriftlich fest. Notieren Sie, wann und wie Sie den Vermieter informiert haben und wie er reagiert hat. Diese Dokumentation ist im Streitfall Gold wert.
    • Vorsorgemaßnahmen: Schützen Sie empfindliche Gegenstände vor Kälteschäden. Lüften Sie kurz, aber regelmäßig, um Feuchtigkeit und Schimmelbildung zu vermeiden.
    • Gesundheitliche Risiken: Bei gesundheitlichen Problemen durch die Kälte (zum Beispiel bei Babys, älteren Menschen oder chronisch Kranken) kann es sinnvoll sein, einen Arzt zu konsultieren und das Attest als Beweis zu sichern.

    Wer zügig und strukturiert vorgeht, kann seine Rechte nicht nur sichern, sondern auch den Druck auf den Vermieter erhöhen. Zögern Sie nicht, bei akuter Gefahr weitere Schritte einzuleiten – etwa die Kontaktaufnahme mit Behörden oder rechtliche Sofortmaßnahmen.

    Mietminderung bei abgeschalteter Heizung: So setzen Sie Ihr Recht durch

    Mietminderung bei abgeschalteter Heizung: So setzen Sie Ihr Recht durch

    Eine Mietminderung ist Ihr schärfstes Schwert, wenn der Vermieter die Heizung abdreht. Doch wie gehen Sie vor, damit die Minderung rechtssicher und wirksam ist? Es kommt auf das richtige Vorgehen und eine nachvollziehbare Berechnung an. Nicht einfach willkürlich weniger zahlen – das kann nach hinten losgehen.

    • Berechnung der Minderung: Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Je kälter die Wohnung, desto höher darf die Minderung ausfallen. Für die Berechnung nehmen Sie die Bruttomiete (also inklusive Nebenkosten) als Grundlage.
    • Keine Zustimmung des Vermieters nötig: Sie müssen die Mietminderung nicht beantragen oder genehmigen lassen. Nach Anzeige des Mangels dürfen Sie die Miete eigenständig kürzen – solange Sie die Höhe sachlich begründen können.
    • Keine Rückwirkung ohne Anzeige: Die Minderung gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Mangel dem Vermieter gemeldet haben. Rückwirkend für frühere Zeiträume ist sie ausgeschlossen.
    • Individuelle Umstände berücksichtigen: Leben besonders schutzbedürftige Personen im Haushalt, kann das die Höhe der Minderung beeinflussen. Auch der Ausfall weiterer Einrichtungen (z.B. Warmwasser) erhöht den Minderungsbetrag.
    • Keine Angst vor Kündigung: Die Mietminderung ist Ihr gesetzliches Recht. Eine Kündigung aus diesem Grund ist unwirksam, solange Sie korrekt vorgehen.
    • Belege sammeln: Heben Sie alle Nachweise auf, etwa Messprotokolle, Fotos oder ärztliche Atteste. Im Streitfall kann das entscheidend sein.

    Mit diesen Schritten setzen Sie Ihr Recht auf Mietminderung konsequent und rechtssicher durch – und zeigen dem Vermieter, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen.

    Einstweilige Verfügung und juristische Maßnahmen gegen den Vermieter

    Einstweilige Verfügung und juristische Maßnahmen gegen den Vermieter

    Wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung nicht reagiert und die Heizung weiterhin abgeschaltet bleibt, stehen Ihnen gerichtliche Wege offen. In dringenden Fällen ist eine einstweilige Verfügung das Mittel der Wahl. Sie ermöglicht es, den Vermieter per Gerichtsbeschluss zur sofortigen Wiederinbetriebnahme der Heizung zu verpflichten – und zwar schnell, oft innerhalb weniger Tage.

    • Voraussetzungen: Sie müssen glaubhaft machen, dass eine akute Beeinträchtigung Ihrer Wohnsituation vorliegt. Das gelingt durch Dokumente wie Temperaturprotokolle, ärztliche Atteste oder Zeugenaussagen.
    • Antragstellung: Der Antrag auf einstweilige Verfügung wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Sie benötigen dafür keine anwaltliche Vertretung, aber rechtliche Unterstützung erhöht die Erfolgschancen deutlich.
    • Kosten: Die Gerichtskosten sind überschaubar und können im Erfolgsfall dem Vermieter auferlegt werden. In Härtefällen besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
    • Weitere juristische Schritte: Neben der einstweiligen Verfügung ist auch eine Klage auf Schadenersatz möglich, falls durch die Kälte Schäden an Gesundheit oder Eigentum entstanden sind.
    • Unterstützung: Mietervereine bieten praktische Hilfe bei der Formulierung und Einreichung der Anträge. Sie können auch kurzfristig beratend zur Seite stehen.

    Eine gerichtliche Anordnung wirkt oft Wunder – und zwingt den Vermieter, seinen Pflichten nachzukommen. Zögern Sie nicht, diesen Schritt zu gehen, wenn alle anderen Maßnahmen ins Leere laufen.

    Beispiel aus der Praxis: Was tun, wenn der Vermieter die Heizung abstellt?

    Beispiel aus der Praxis: Was tun, wenn der Vermieter die Heizung abstellt?

    Stellen wir uns folgende Situation vor: In einem Mehrfamilienhaus in einer Großstadt wird mitten im November plötzlich die Heizung abgestellt. Die Mieter erfahren davon nicht durch eine Ankündigung, sondern merken es erst, als die Räume spürbar auskühlen. Eine ältere Dame im Erdgeschoss bekommt wegen der Kälte Kreislaufprobleme, Familien mit kleinen Kindern fürchten um die Gesundheit ihrer Kleinen. Der Vermieter ist telefonisch nicht erreichbar, auf E-Mails reagiert er nicht.

    • Solidarität im Haus: Die Mieter schließen sich zusammen und tauschen Informationen aus. Sie erstellen gemeinsam eine Liste, wer wann und wie den Vermieter kontaktiert hat. Das stärkt die Position gegenüber dem Vermieter und erleichtert die Beweisführung.
    • Gemeinsame Beauftragung eines Anwalts: Die Hausgemeinschaft beschließt, einen Anwalt einzuschalten, der im Namen aller Betroffenen eine einstweilige Verfügung beantragt. Das spart Kosten und erhöht den Druck auf den Vermieter.
    • Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt: Wegen der gesundheitlichen Risiken für besonders schutzbedürftige Bewohner wird das Gesundheitsamt informiert. In einigen Städten reagieren die Behörden schnell und setzen sich direkt mit dem Vermieter in Verbindung.
    • Medien einschalten: In besonders hartnäckigen Fällen kann es helfen, lokale Medien auf die Situation aufmerksam zu machen. Berichte in der Zeitung oder im Lokalradio führen oft dazu, dass der Vermieter plötzlich reagiert.
    • Vorübergehende Unterbringung: Bei extremen Temperaturen und Gefahr für Leib und Leben können Mieter vorübergehend in einer Pension oder bei Verwandten unterkommen. Die Kosten hierfür können später als Schadenersatz geltend gemacht werden, sofern die Situation ausreichend dokumentiert ist.

    Dieses Beispiel zeigt: Wer gemeinsam handelt, beharrlich bleibt und auch ungewöhnliche Wege geht, kann selbst in scheinbar ausweglosen Situationen wirksam Druck auf den Vermieter ausüben und seine Rechte durchsetzen.

    Wichtige Hinweise zur Dokumentation und Beweissicherung

    Wichtige Hinweise zur Dokumentation und Beweissicherung

    Eine lückenlose Dokumentation ist das A und O, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter oder vor Gericht durchsetzen wollen. Nur mit nachvollziehbaren und überprüfbaren Belegen lassen sich Rechte wirklich einfordern. Hier einige praktische Hinweise, die oft übersehen werden:

    • Regelmäßige Temperaturprotokolle: Führen Sie ein handschriftliches oder digitales Protokoll, in dem Sie mehrmals täglich die Raumtemperatur notieren. Achten Sie darauf, stets denselben Ort im Raum zu wählen, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
    • Unabhängige Zeugen: Bitten Sie Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder, die Kälte und Ihre Messungen zu bestätigen. Je mehr Personen den Zustand bezeugen können, desto glaubwürdiger ist Ihr Anliegen.
    • Fotodokumentation mit Zeitstempel: Nutzen Sie die Kamera Ihres Smartphones, um Fotos von Thermometern, beschlagenen Fenstern oder Frostschäden zu machen. Moderne Geräte speichern automatisch das Aufnahmedatum – das ist Gold wert.
    • Schriftverkehr archivieren: Bewahren Sie alle E-Mails, Briefe und Nachrichten an den Vermieter sorgfältig auf. Auch Empfangsbestätigungen oder Lesebestätigungen können entscheidend sein.
    • Gesundheitliche Beeinträchtigungen dokumentieren: Halten Sie ärztliche Atteste, Rezepte oder Krankenhausberichte bereit, falls die Kälte zu gesundheitlichen Problemen geführt hat. Diese Nachweise sind besonders vor Gericht überzeugend.
    • Schäden an Eigentum erfassen: Listen Sie alle Gegenstände auf, die durch die Kälte Schaden genommen haben. Fotos und Kaufbelege erleichtern die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

    Je sorgfältiger Sie Beweise sammeln, desto besser stehen Ihre Chancen, Ihre Rechte als Mieter auch tatsächlich durchzusetzen. Im Zweifel lieber zu viel dokumentieren als zu wenig – Nachlässigkeit rächt sich oft erst später.

    Antworten auf häufige Fragen bei Heizungsausfall durch den Vermieter

    Antworten auf häufige Fragen bei Heizungsausfall durch den Vermieter

    • Kann ich als Mieter eigenständig einen Heizungsnotdienst beauftragen?
      Ja, wenn akute Gefahr für Gesundheit oder Eigentum besteht und der Vermieter nicht erreichbar ist, dürfen Sie einen Notdienst rufen. Die Kosten können Sie später vom Vermieter zurückfordern, sofern Sie ihn nachweislich vorher informiert oder vergeblich versucht haben zu erreichen.
    • Muss ich den Vermieter über jeden Schritt informieren?
      Sie sind verpflichtet, dem Vermieter jede geplante Maßnahme zur Behebung des Mangels anzukündigen. Das schützt Sie vor späteren Streitigkeiten über die Kostenübernahme und beweist Ihre Kooperationsbereitschaft.
    • Darf ich einen elektrischen Heizlüfter aufstellen?
      Sie dürfen vorübergehend eigene Heizgeräte nutzen, um die Wohnung bewohnbar zu halten. Die Stromkosten müssen Sie zunächst selbst tragen, können sie aber unter Umständen als Schadenersatz geltend machen, wenn der Vermieter die Ursache für den Ausfall zu vertreten hat.
    • Wie gehe ich vor, wenn die Heizung nur teilweise ausfällt?
      Auch bei Teilausfällen – etwa wenn einzelne Räume nicht beheizt werden – sollten Sie die Situation dokumentieren und den Vermieter informieren. Die Rechte auf Mängelbeseitigung und mögliche Mietminderung gelten auch in solchen Fällen, allerdings meist in geringerem Umfang.
    • Gibt es Unterschiede bei Gewerberäumen?
      Ja, bei gewerblich genutzten Räumen können im Mietvertrag abweichende Regelungen zur Heizpflicht stehen. Prüfen Sie daher die vertraglichen Vereinbarungen genau, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.

    FAQ: Rechte der Mieter bei abgedrehter Heizung

    Darf der Vermieter die Heizung ohne triftigen Grund abstellen?

    Nein, der Vermieter darf die Heizung nicht grundlos oder aus Kostengründen abschalten. Während der Heizperiode ist er zur Beheizung verpflichtet, um mindestens 20 Grad Celsius tagsüber sicherzustellen.

    Welche Rechte habe ich als Mieter bei abgeschalteter Heizung?

    Sie haben Anspruch auf umgehende Behebung des Mangels, können eine Mietminderung geltend machen, Schadenersatz fordern und nötigenfalls selbst eine Reparatur veranlassen oder den Notdienst rufen.

    Wie gehe ich bei einem Heizungsausfall am besten vor?

    Melden Sie den Mangel dem Vermieter sofort schriftlich, dokumentieren Sie die Temperaturen (z. B. mit Fotos und Protokollen) und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Bleibt der Vermieter untätig, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

    Kann ich die Miete bei abgeschalteter Heizung kürzen und wenn ja, um wie viel?

    Ja, ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige ist eine Mietminderung möglich. Die Höhe richtet sich nach Ausmaß und Dauer – beim kompletten Heizungsausfall kann die Minderung 20–50 % der Monatsmiete betragen.

    Was kann ich tun, wenn der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht reagiert?

    Sollte der Vermieter untätig bleiben, können Sie einen Notdienst beauftragen, die Kosten zurückverlangen, sich an das Ordnungsamt wenden oder eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen.

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    hab das mal bei ner freundin mitbekommen letzt jahr, die hatte auch mega theater mit dem vermiter. da hieß es dann erst “reperatur” und am ende wars einfach monate lang kalt im schlafzimer, weil keiner was gemacht hat. ich wusst garnicht das man da gleich zum amt geht, dachten immer nur anwalt hilft. war vill nich so klug von uns das nich vorher besser zu klären...
    Interessant fand ich den Hinweis im Artikel, dass man sich bei gesundheitlichen Problemen wegen der Kälte gleich ein Attest holen sollte. Da denkt man im ersten Moment ja gar nicht dran, aber das kann im Streitfall echt das Zünglein an der Waage sein. Werd ich mir auf jeden Fall merken, falls sowas mal bei uns im Haus vorkommt.

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Das Abschalten der Heizung durch den Vermieter ist rechtswidrig, wenn es ohne zwingenden Grund erfolgt und die Wohnqualität beeinträchtigt; Mieter haben dann Anspruch auf Wiederherstellung, Ersatzmaßnahmen sowie Mietminderung.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Mängelanzeige sofort und nachweisbar stellen: Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief mit Zustellnachweis) über den Ausfall der Heizung. Nur so sichern Sie sich rechtlich ab und können später Ihre Rechte – etwa auf Mietminderung – durchsetzen.
    2. Mietminderung rechtssicher durchsetzen: Wenn die Heizung grundlos abgeschaltet wird und Ihre Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, haben Sie das Recht, die Miete angemessen zu mindern. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und beginnt ab dem Tag der Mängelanzeige.
    3. Selbstvornahme und Ersatzansprüche prüfen: Bleibt der Vermieter trotz Fristsetzung untätig, dürfen Sie in dringenden Fällen selbst eine Fachfirma beauftragen, um die Heizung reparieren zu lassen. Die Kosten können Sie vom Vermieter zurückfordern – wichtig ist eine vorherige Ankündigung und die Dokumentation Ihrer Bemühungen.
    4. Dokumentation und Beweissicherung: Führen Sie Temperaturprotokolle, machen Sie Fotos (idealerweise mit Zeitstempel) und sammeln Sie Zeugenaussagen. Bewahren Sie alle schriftlichen Kontakte mit dem Vermieter auf. So erhöhen Sie Ihre Chancen, Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
    5. Behördliche und rechtliche Schritte nutzen: Reagiert der Vermieter nicht oder droht Gefahr für Gesundheit und Eigentum, können Sie das Ordnungsamt einschalten oder eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen. Mietervereine bieten Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

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