Beiträge zum Thema Schlossaustausch

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Bei Schlüsselverlust muss der Mieter den Vermieter sofort schriftlich informieren, strukturiert vorgehen und Kosten sowie Haftung sorgfältig prüfen....

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Vermieter dürfen Schlösser erst nach gerichtlicher Räumung austauschen; eigenmächtiges Handeln ist verboten und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen....

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Mieter dürfen das Türschloss ihrer Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters austauschen, müssen jedoch bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und die Kosten selbst tragen, es sei denn, der Austausch erfolgt aufgrund von Verschleiß....