Beiträge zum Thema Bgb
KI-generiert
Im Mietrecht wird der Samstag bei Kündigungsfristen als Werktag betrachtet, außer er ist der dritte Werktag – dann verschiebt sich die Frist auf den nächsten Montag. Bei Mietzahlungen zählt der Samstag hingegen nicht als Werktag, da Bankgeschäfte an diesem Tag...
