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    Rechtliche Schritte bei Mieter bedroht andere Mieter – Wann eine Kündigung möglich ist

    02.06.2025 15 mal gelesen 0 Kommentare
    • Bei einer nachgewiesenen Bedrohung anderer Mieter kann eine fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB ausgesprochen werden.
    • Vor der Kündigung sollte der Vermieter den Vorfall dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen benennen können.
    • Eine vorherige Abmahnung ist in besonders schweren Fällen, wie bei Bedrohung, nicht zwingend erforderlich.

    Konkrete Auslöser: Wann gilt eine Bedrohung als Kündigungsgrund?

    Konkrete Auslöser: Wann gilt eine Bedrohung als Kündigungsgrund?

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    Eine Bedrohung durch einen Mieter ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund – entscheidend ist die Intensität und die konkrete Auswirkung auf das Zusammenleben im Haus. Es kommt auf Details an, die im Alltag oft untergehen: Ein einmaliger, lauter Streit im Treppenhaus reicht selten. Doch sobald ein Mieter wiederholt Mitbewohner einschüchtert, ihnen Angst macht oder sogar körperliche Gewalt androht, wird die Sache ernst.

    • Wiederholte, glaubhafte Drohungen: Droht ein Mieter mehrfach mit Gewalt oder anderen schwerwiegenden Konsequenzen, kann das als erhebliche Störung des Hausfriedens gewertet werden. Es genügt nicht, wenn sich jemand „nur“ beleidigt fühlt – die Bedrohung muss nachvollziehbar und ernsthaft sein.
    • Konkrete Angstzustände bei Nachbarn: Wenn Nachbarn aus Angst vor dem Mieter Türen nicht mehr öffnen oder sich nicht mehr in Gemeinschaftsräume trauen, ist das ein deutliches Warnsignal. Solche Zustände werden von Gerichten als gravierend bewertet.
    • Bedrohung des Vermieters oder seiner Familie: Auch Drohungen gegenüber dem Vermieter selbst – etwa durch Auflauern, Einschüchterungsversuche oder gar das Verfolgen zur Arbeitsstelle – gelten als besonders schwerwiegend.
    • Zusätzliche Straftaten: Kommen Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch oder sogar tätliche Angriffe hinzu, erhöht sich das Gewicht der Pflichtverletzung erheblich. Die Schwelle zur fristlosen Kündigung ist dann meist überschritten.

    Wichtig ist: Es zählt nicht das subjektive Empfinden, sondern die objektive Einschätzung der Situation. Gerichte prüfen, ob die Bedrohung nach außen hin nachvollziehbar und belegt ist. Einzelfälle werden immer individuell bewertet – je nach Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen auf das Wohnumfeld. Wer hier sauber dokumentiert und glaubhafte Zeugen hat, steht rechtlich auf sicherem Boden.

    Gesetzliche Grundlage: Rechtssichere Voraussetzungen für die fristlose Kündigung

    Gesetzliche Grundlage: Rechtssichere Voraussetzungen für die fristlose Kündigung

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    Die rechtssichere fristlose Kündigung bei Bedrohung anderer Mieter stützt sich auf § 543 Abs. 1 und 2 BGB. Hierbei genügt es nicht, dass eine Störung vorliegt – es muss ein sogenannter wichtiger Grund nachweisbar sein. Das Gesetz verlangt, dass dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände und Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    • Schwere der Pflichtverletzung: Die Bedrohung muss so gravierend sein, dass sie das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zerstört. Bagatellen oder einmalige verbale Entgleisungen reichen nicht aus.
    • Keine automatische Kündigung: Die rechtliche Schwelle ist hoch. Erst wenn die Bedrohung objektiv nachvollziehbar und nachweisbar ist, besteht ein Kündigungsrecht.
    • Abwägung der Interessen: Gerichte wägen stets die Interessen beider Seiten ab. Besonders relevant: Wie stark ist die Beeinträchtigung für andere Mieter? Ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wirklich unzumutbar?
    • Unverzügliches Handeln: Der Vermieter muss die Kündigung zeitnah nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung aussprechen. Längeres Zuwarten kann das Kündigungsrecht verwirken.
    • Formvorschriften: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den konkreten Kündigungsgrund detailliert benennen. Pauschale Vorwürfe oder unklare Angaben genügen nicht.

    Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine fristlose Kündigung wegen Bedrohung anderer Mieter rechtlich haltbar. Im Zweifel sollte immer geprüft werden, ob die individuelle Situation tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Pro- und Contra-Tabelle: Fristlose Kündigung bei Bedrohung durch Mieter

    Pro (Vorteile der fristlosen Kündigung) Contra (Nachteile/Risiken der fristlosen Kündigung)
    Effektiver Schutz des Hausfriedens und der betroffenen Nachbarn Hohe Anforderungen an Nachweise und Dokumentation
    Schnelle Handlungsoption bei akuter Bedrohung oder Gefahr Risiko von formalen Fehlern bei der Kündigung (z. B. bei ungenauer Begründung)
    Keine Abmahnung erforderlich, wenn Bedrohung schwerwiegend ist Gerichtliche Auseinandersetzungen können langwierig und kostenintensiv sein
    Schnelle Räumung des bedrohenden Mieters möglich Mieter kann sich gegen die Kündigung wehren und den Sachverhalt bestreiten
    Klares Signal für andere Hausbewohner und Prävention weiterer Vorfälle Abwägung zwischen den Interessen aller Parteien durch Gerichte erforderlich
    Unterstützung auch durch Rechtsprechung möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Kündigungsrecht kann verwirken, wenn der Vermieter zu lange abwartet

    Erforderliche Nachweise: So dokumentieren Sie Pflichtverletzungen richtig

    Erforderliche Nachweise: So dokumentieren Sie Pflichtverletzungen richtig

    Wer eine fristlose Kündigung wegen Bedrohung rechtssicher durchsetzen will, muss die Pflichtverletzungen lückenlos und nachvollziehbar belegen. Hier entscheidet sich oft, ob das Gericht dem Vermieter glaubt oder nicht. Es reicht eben nicht, nur vage Andeutungen zu machen – es braucht belastbare Fakten.

    • Protokolle zeitnah anfertigen: Notieren Sie jedes einzelne Ereignis mit Datum, Uhrzeit, Ort und möglichst genauen Wortlauten oder Handlungen. Je näher am Vorfall dokumentiert, desto glaubwürdiger.
    • Zeugen einbinden: Können Nachbarn, Besucher oder andere Hausbewohner das Verhalten bestätigen? Lassen Sie diese möglichst zeitnah eigene, unterschriebene Stellungnahmen verfassen.
    • Beweismittel sichern: Fotos von Schäden, Screenshots von Nachrichten oder Audioaufnahmen (sofern rechtlich zulässig) sind Gold wert. Sammeln Sie alles, was die Pflichtverletzung untermauert.
    • Objektivität wahren: Vermeiden Sie Übertreibungen oder subjektive Wertungen. Beschreiben Sie nüchtern, was passiert ist – das überzeugt im Zweifel mehr als jede Dramatisierung.
    • Chronologische Sammlung: Führen Sie ein fortlaufendes „Störungs-Tagebuch“, das alle Vorfälle übersichtlich zusammenfasst. So behalten Sie selbst den Überblick und liefern dem Gericht eine nachvollziehbare Entwicklung.

    Ein sauber geführtes Nachweis-Konvolut kann im Streitfall den entscheidenden Unterschied machen. Gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, zählt jedes Detail. Wer hier sorgfältig arbeitet, erhöht die Erfolgschancen erheblich.

    Abmahnung oder sofortige Kündigung? – Was im Bedrohungsfall gilt

    Abmahnung oder sofortige Kündigung? – Was im Bedrohungsfall gilt

    Im Mietrecht ist die Abmahnung eigentlich der klassische erste Schritt, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Doch bei Bedrohungen sieht die Sache manchmal ganz anders aus. Die zentrale Frage: Muss der Vermieter wirklich immer erst abmahnen, oder darf er direkt zur fristlosen Kündigung greifen?

    • Abmahnung entbehrlich bei massiver Bedrohung: Liegt eine besonders schwere Pflichtverletzung vor – etwa eine ernsthafte Gewaltandrohung oder eine akute Gefährdung – kann die Abmahnung übersprungen werden. Das gilt vor allem, wenn das Vertrauensverhältnis so zerstört ist, dass eine Besserung nicht mehr zu erwarten ist.
    • Abwägung im Einzelfall: Die Gerichte schauen genau hin: War die Bedrohung einmalig oder wiederholt? Gab es eine konkrete Gefahr für Leib und Leben? Je nach Intensität kann die Abmahnung entfallen oder erforderlich sein.
    • Gefahr im Verzug: Besteht ein akutes Risiko für andere Mieter oder den Vermieter, darf ohne Vorwarnung gekündigt werden. Die Sicherheit aller Hausbewohner hat dann Vorrang.
    • Begründungspflicht für den Verzicht: Wer auf die Abmahnung verzichtet, muss dies im Kündigungsschreiben nachvollziehbar begründen. Ein pauschaler Hinweis reicht nicht – es braucht konkrete Fakten, warum eine Abmahnung sinnlos oder unzumutbar wäre.

    Fazit: Im Bedrohungsfall ist die sofortige Kündigung möglich, wenn die Umstände schwerwiegend genug sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Entscheidung immer individuell abwägen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

    Ablauf der Kündigung: Form, Inhalt und wichtige Fristen

    Ablauf der Kündigung: Form, Inhalt und wichtige Fristen

    Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung steht und fällt mit der korrekten Umsetzung. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass das gesamte Verfahren ins Leere läuft. Es lohnt sich also, hier ganz genau hinzuschauen und nichts dem Zufall zu überlassen.

    • Schriftform zwingend: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine E-Mail, ein Anruf oder eine mündliche Mitteilung reichen nicht aus. Das Originaldokument sollte eigenhändig unterschrieben sein.
    • Genaue Bezeichnung der Parteien: Sowohl der kündigende Vermieter als auch der betroffene Mieter müssen klar und vollständig benannt werden. Fehlerhafte Namensangaben können die Kündigung angreifbar machen.
    • Konkrete Beschreibung des Kündigungsgrundes: Die Pflichtverletzung muss detailliert und nachvollziehbar geschildert werden. Allgemeine Floskeln oder vage Andeutungen sind tabu. Wer, wann, was – das muss klar erkennbar sein.
    • Angabe des Kündigungsdatums: Das Schreiben sollte eindeutig das Datum der Kündigung enthalten, damit für beide Seiten Klarheit herrscht, ab wann die Frist läuft.
    • Zustellung nachweisbar machen: Empfehlenswert ist die Übergabe per Einwurfeinschreiben oder durch einen Boten. So lässt sich später belegen, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich zugegangen ist.
    • Fristen beachten: Die fristlose Kündigung wird mit Zugang beim Mieter wirksam. Eine gesetzliche Frist gibt es zwar nicht, aber das Recht zur Kündigung kann verwirken, wenn zu lange gewartet wird. Daher sollte unmittelbar nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung gehandelt werden.
    • Hinweis auf Räumung: Es empfiehlt sich, im Kündigungsschreiben direkt auf die Pflicht zur Räumung der Wohnung hinzuweisen, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Mit dieser strukturierten Vorgehensweise lässt sich das Risiko formaler Fehler minimieren. Wer sich unsicher ist, sollte die Kündigung vorab von einem Experten prüfen lassen – das spart im Zweifel Zeit, Nerven und Kosten.

    Beispiel aus der Praxis: Gerichtliche Bestätigung einer fristlosen Kündigung

    Beispiel aus der Praxis: Gerichtliche Bestätigung einer fristlosen Kündigung

    Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt, wie Gerichte mit Bedrohungssituationen im Mietverhältnis umgehen. Besonders aufschlussreich ist das Urteil des Amtsgerichts Neukölln (Az.: 18 C 298/22, Urteil vom 09.05.2023). Hier wurde ein Mieter von mehreren Nachbarn unabhängig voneinander als aggressiv und einschüchternd beschrieben. Die Vorfälle reichten von lautstarken Drohungen bis hin zu massiven Einschüchterungsversuchen im Treppenhaus und gemeinschaftlichen Bereichen.

    • Mehrere Zeugenberichte: Das Gericht stützte sich auf übereinstimmende Aussagen verschiedener Hausbewohner, die glaubhaft schilderten, wie der Mieter wiederholt Angst und Unsicherheit verbreitete.
    • Nachhaltige Störung des Hausfriedens: Die Richter erkannten, dass das Zusammenleben im Haus durch die wiederholten Bedrohungen unzumutbar geworden war. Die Schwelle zur „erheblichen Pflichtverletzung“ war damit überschritten.
    • Keine Abmahnung erforderlich: Aufgrund der Schwere der Vorfälle sah das Gericht eine vorherige Abmahnung als entbehrlich an. Die Vertrauensbasis war nachweislich zerstört.
    • Konsequenz: Die fristlose Kündigung wurde bestätigt. Der Mieter musste die Wohnung räumen und sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.

    Dieses Beispiel macht deutlich: Sorgfältig dokumentierte Vorfälle und glaubhafte Zeugenaussagen sind entscheidend, damit Gerichte eine fristlose Kündigung bei Bedrohung bestätigen. Wer also strukturiert vorgeht, kann sich auf die Rechtsprechung stützen und muss sich nicht mit untragbaren Zuständen abfinden.

    Handlungsschritte für Vermieter: So sichern Sie Ihre Rechte

    Handlungsschritte für Vermieter: So sichern Sie Ihre Rechte

    • Rechtsberatung frühzeitig einholen: Bevor Sie aktiv werden, lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Fachanwalt prüfen. So vermeiden Sie teure Fehler und stellen sicher, dass alle Maßnahmen wasserdicht sind.
    • Kommunikation dokumentieren: Bewahren Sie sämtliche Schriftwechsel mit dem betroffenen Mieter und anderen Hausbewohnern sorgfältig auf. Auch kurze Notizen zu Telefonaten oder persönlichen Gesprächen können im Streitfall hilfreich sein.
    • Hausgemeinschaft einbinden: Informieren Sie die übrigen Mieter über Ihre Schritte, sofern dies datenschutzrechtlich zulässig ist. So stärken Sie das Gemeinschaftsgefühl und gewinnen potenzielle Zeugen.
    • Räumungstitel zügig beantragen: Nach Ausspruch der Kündigung sollten Sie nicht zögern, bei ausbleibender Reaktion des Mieters eine Räumungsklage einzureichen. Jeder Tag Verzögerung kann das Verfahren in die Länge ziehen.
    • Präventive Maßnahmen für die Zukunft: Überlegen Sie, wie Sie ähnliche Konflikte künftig frühzeitig erkennen und deeskalieren können – etwa durch Hausversammlungen oder klare Hausordnungen.
    • Versicherungsschutz prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten für anwaltliche Beratung und gerichtliche Auseinandersetzungen übernimmt. Das verschafft Ihnen im Ernstfall finanziellen Spielraum.

    Mit diesen gezielten Schritten behalten Sie als Vermieter die Kontrolle und schützen sich effektiv vor langwierigen und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen.

    Unterstützung und Rechte für betroffene Nachbarn

    Unterstützung und Rechte für betroffene Nachbarn

    Betroffene Nachbarn stehen mit ihren Sorgen nicht allein da – sie haben handfeste Rechte und können aktiv gegen Bedrohungen im Haus vorgehen. Niemand muss sich einschüchtern lassen oder ohnmächtig zusehen, wie das eigene Sicherheitsgefühl schwindet.

    • Anspruch auf Schutz: Jeder Mieter hat das Recht auf eine sichere Wohnumgebung. Der Vermieter ist verpflichtet, den Hausfrieden zu wahren und bei gravierenden Störungen einzuschreiten.
    • Beschwerderecht: Wer sich bedroht fühlt, kann sich direkt an den Vermieter wenden und eine schriftliche Beschwerde einreichen. Diese sollte möglichst konkret sein und relevante Vorfälle klar benennen.
    • Zeugenaussagen und Stellungnahmen: Nachbarn können ihre Beobachtungen in Form von schriftlichen Stellungnahmen festhalten. Solche Dokumente sind im Streitfall vor Gericht oft entscheidend.
    • Unterstützung durch Mietervereine: Mietervereine bieten Beratung, rechtliche Unterstützung und begleiten Betroffene auf Wunsch auch zu Gesprächen mit dem Vermieter oder zu Gerichtsterminen.
    • Polizeiliche Hilfe: Bei akuter Bedrohung oder Gefahr für Leib und Leben sollte nicht gezögert werden, die Polizei einzuschalten. Das ist nicht nur erlaubt, sondern in vielen Fällen dringend geboten.
    • Anspruch auf Unterlassung: Betroffene können – notfalls auch gerichtlich – verlangen, dass der störende Mieter sein Verhalten unterlässt. Ein Unterlassungsanspruch kann unabhängig von einer Kündigung bestehen.

    Wer sich rechtzeitig wehrt und Unterstützung sucht, stärkt nicht nur die eigene Position, sondern trägt auch dazu bei, das Wohnumfeld für alle sicherer zu machen.

    Checkliste: Sofortmaßnahmen bei Bedrohung durch Mieter

    Checkliste: Sofortmaßnahmen bei Bedrohung durch Mieter

    • Ruhe bewahren und Abstand halten: Vermeiden Sie direkte Konfrontationen. Schützen Sie sich und andere Hausbewohner, indem Sie Abstand zu der bedrohenden Person halten.
    • Unmittelbare Gefahrenlage einschätzen: Prüfen Sie, ob eine akute Gefahr für Leib oder Leben besteht. Im Zweifel gilt: Sicherheit geht vor – verlassen Sie gegebenenfalls die Wohnung oder das Haus.
    • Polizei verständigen: Bei konkreter Bedrohung oder Eskalation sofort den Notruf wählen. Die Polizei kann einschreiten, Platzverweise aussprechen oder Schutzmaßnahmen einleiten.
    • Zeugen aktivieren: Bitten Sie Nachbarn oder andere Anwesende, die Situation zu beobachten und im Ernstfall ebenfalls die Polizei zu informieren.
    • Gesundheitliche Folgen dokumentieren: Sollten Sie verletzt worden sein, lassen Sie die Verletzungen ärztlich dokumentieren. Bewahren Sie Atteste und Fotos sicher auf.
    • Beratungsstellen kontaktieren: Suchen Sie Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen, etwa für Opferschutz oder Konfliktbewältigung. Diese können auch kurzfristig Hilfestellung leisten.
    • Hausverwaltung oder Eigentümer informieren: Melden Sie den Vorfall umgehend der Hausverwaltung oder dem Eigentümer, damit diese zeitnah reagieren können.
    • Individuelle Schutzmaßnahmen prüfen: Überlegen Sie, ob technische Maßnahmen wie zusätzliche Türsicherungen oder Alarmanlagen sinnvoll sind, um Ihr Sicherheitsgefühl zu stärken.

    Mit diesen Schritten verschaffen Sie sich nicht nur Schutz, sondern schaffen auch eine solide Grundlage für alle weiteren rechtlichen Maßnahmen.

    Fazit: Effektiver Schutz des Hausfriedens durch konsequentes Handeln

    Fazit: Effektiver Schutz des Hausfriedens durch konsequentes Handeln

    Ein nachhaltiger Schutz des Hausfriedens gelingt nur, wenn alle Beteiligten entschlossen und mit Weitblick agieren. Die Erfahrung zeigt: Je früher auf bedrohliches Verhalten reagiert wird, desto geringer ist das Risiko, dass sich Konflikte verfestigen oder ausweiten. Wer konsequent handelt, signalisiert Null-Toleranz gegenüber Grenzüberschreitungen und stärkt das Sicherheitsgefühl im gesamten Wohnumfeld.

    • Prävention ist der Schlüssel: Regelmäßige Information der Hausgemeinschaft über Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln beugt Eskalationen vor. So entsteht ein Klima, in dem problematisches Verhalten frühzeitig erkannt und angesprochen wird.
    • Verlässliche Ansprechpersonen etablieren: Die Benennung klarer Ansprechpartner – etwa aus der Hausverwaltung oder einem Mieterbeirat – erleichtert es Betroffenen, sich bei Problemen zeitnah Unterstützung zu holen.
    • Langfristige Konfliktlösung fördern: Neben juristischen Schritten kann auch die Vermittlung durch externe Konfliktberater oder Mediatoren helfen, festgefahrene Situationen aufzulösen und tragfähige Lösungen zu finden.

    Effektiver Schutz des Hausfriedens ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis konsequenter, gut geplanter Maßnahmen und offener Kommunikation. Wer vorausschauend handelt, schützt nicht nur sich selbst, sondern das gesamte Wohnumfeld – und sorgt so für ein sicheres, respektvolles Miteinander.


    FAQ: Fristlose Kündigung bei Bedrohung im Mietverhältnis

    Wann gilt eine Bedrohung unter Mietern als Kündigungsgrund?

    Eine Bedrohung wird dann zum Kündigungsgrund, wenn sie so schwerwiegend ist, dass sie das Sicherheitsgefühl anderer Mieter nachhaltig beeinträchtigt oder zu konkreten Angstzuständen führt. Wiederholte, glaubhafte Drohungen, körperliche Übergriffe oder massive Einschüchterungen rechtfertigen in der Regel eine fristlose Kündigung.

    Welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten für eine fristlose Kündigung?

    Die fristlose Kündigung richtet sich nach § 543 BGB. Entscheidend ist, dass ein „wichtiger Grund“ vorliegt, die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist und die Pflichtverletzung nachweisbar schwer wiegt. Die Kündigung muss schriftlich sowie klar und detailliert begründet erfolgen.

    Braucht es vor der Kündigung immer eine Abmahnung?

    Nicht immer: Bei besonders schweren Fällen, etwa bei Gewaltandrohung oder erheblicher Gefährdung, kann eine Abmahnung entbehrlich sein. In weniger gravierenden Fällen muss der betroffene Mieter jedoch in der Regel zunächst abgemahnt und zur Verhaltensänderung aufgefordert werden.

    Wie dokumentiere ich als Vermieter Pflichtverletzungen rechtssicher?

    Erstellen Sie zeitnahe, detaillierte Protokolle, sammeln Sie Zeugenaussagen und sichern Sie Beweismittel wie Fotos, Nachrichten oder andere belegbare Dokumente. Ein chronologisches „Störungs-Tagebuch“ erhöht die Nachvollziehbarkeit.

    Was sollten betroffene Nachbarn tun, wenn sie sich bedroht fühlen?

    Betroffene Nachbarn sollten Vorfälle schriftlich festhalten, sich möglichst an den Vermieter oder Hausverwalter wenden und bei akuter Gefahr die Polizei verständigen. Unterstützung können auch Mietervereine und Beratungsstellen bieten.

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Eine fristlose Kündigung wegen Bedrohung ist nur bei nachweisbar schwerwiegenden, wiederholten Pflichtverletzungen und objektiv belegter Gefährdung rechtlich zulässig.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Bedrohungen sorgfältig dokumentieren: Führen Sie ein detailliertes Protokoll über sämtliche Vorfälle, inklusive Datum, Uhrzeit, Beteiligte und genaue Beschreibung der Bedrohung. Ergänzen Sie Ihre Aufzeichnungen durch Zeugenaussagen und, wenn möglich, weitere Beweismittel wie Fotos oder Nachrichten.
    2. Abmahnung oder sofortige Kündigung abwägen: Prüfen Sie, ob eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist oder aufgrund der Schwere der Bedrohung direkt eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Bei akuter Gefahr oder massiver Pflichtverletzung darf die Abmahnung entfallen.
    3. Kündigung rechtssicher gestalten: Achten Sie bei der Kündigung auf die Einhaltung aller Formvorschriften: Schriftform, genaue Bezeichnung der Parteien, detaillierte Schilderung des Kündigungsgrundes und Nachweis der Zustellung (z. B. per Einwurfeinschreiben).
    4. Rechtliche Beratung einholen: Lassen Sie Ihre Vorgehensweise und das Kündigungsschreiben vorab von einem Fachanwalt prüfen. Das schützt vor formalen Fehlern und erhöht die Erfolgschancen im Streitfall erheblich.
    5. Sofortmaßnahmen bei akuter Bedrohung ergreifen: Schützen Sie sich und andere Mieter, indem Sie Abstand zum bedrohenden Mieter halten, die Polizei einschalten und den Vorfall umgehend der Hausverwaltung melden. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung durch Beratungsstellen oder Mietervereine.

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