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    Rechtliche Grundlagen: Mieter erteilt Vermieter Hausverbot

    08.05.2025 164 mal gelesen 3 Kommentare
    • Ein Mieter kann dem Vermieter grundsätzlich kein generelles Hausverbot für die gemietete Wohnung erteilen.
    • Der Vermieter hat ein gesetzliches Besichtigungsrecht, etwa bei notwendigen Reparaturen oder zur Wohnungsbesichtigung vor Neuvermietung.
    • Hausverbot ist nur in Ausnahmefällen, etwa bei Belästigung oder Störung des Hausfriedens durch den Vermieter, rechtlich möglich.

    Gesetzliche Grundlagen: Wann darf ein Mieter dem Vermieter Hausverbot erteilen?

    Gesetzliche Grundlagen: Wann darf ein Mieter dem Vermieter Hausverbot erteilen?

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    Das Hausrecht in der Mietwohnung liegt, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, beim Mieter. Das klingt erstmal simpel, aber im Alltag wird es manchmal ganz schön knifflig. Die entscheidende gesetzliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in den §§ 858 ff., § 903 und § 1004 BGB. Diese Paragraphen regeln, dass der Mieter nach Übergabe der Wohnung bestimmen darf, wer seine vier Wände betritt – und wer eben nicht. Das gilt auch für den Vermieter.

    Doch darf ein Mieter dem Vermieter einfach so Hausverbot erteilen? Die Antwort ist: Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein pauschales Hausverbot gegen den Vermieter ist nicht zulässig, weil der Vermieter weiterhin berechtigte Interessen an der Wohnung hat – etwa zur Durchführung von Reparaturen, bei Gefahr im Verzug oder zur Besichtigung mit Nachmietern. Aber: Wenn der Vermieter ohne Ankündigung oder ohne triftigen Grund die Wohnung betritt, überschreitet er seine Rechte. In diesem Fall kann der Mieter ihm explizit den Zutritt verweigern und ein Hausverbot aussprechen.

    Ein Hausverbot ist also dann rechtlich zulässig, wenn der Vermieter das Hausrecht des Mieters verletzt, beispielsweise durch wiederholtes, unangekündigtes Betreten der Wohnung oder durch Verhalten, das den Hausfrieden massiv stört. Das Ganze ist übrigens keine bloße Formalität: Wer trotz Hausverbot in die Wohnung eindringt, macht sich nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Das Gesetz steht hier ganz klar auf Seiten des Mieters, solange er nicht willkürlich handelt, sondern konkrete Verstöße des Vermieters nachweisen kann.

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    Wichtig: Ein Hausverbot muss immer verhältnismäßig sein. Es darf nicht dazu führen, dass der Vermieter an der Wahrnehmung seiner gesetzlich vorgesehenen Rechte gehindert wird. Nur wenn die Schwelle der unzumutbaren Beeinträchtigung überschritten ist, etwa bei groben Pflichtverletzungen, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In der Praxis sollte der Mieter also dokumentieren, wann und wie der Vermieter seine Rechte missachtet hat – das erhöht die Rechtssicherheit erheblich.

    Bedingungen für ein wirksames Hausverbot gegenüber dem Vermieter

    Bedingungen für ein wirksames Hausverbot gegenüber dem Vermieter

    Damit ein Hausverbot gegenüber dem Vermieter tatsächlich rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht nicht, einfach nur „Hausverbot!“ zu rufen – das Ganze braucht Substanz und muss nachvollziehbar begründet werden. Hier die wichtigsten Bedingungen, die unbedingt beachtet werden sollten:

    • Konkreter Anlass: Das Hausverbot muss auf einem nachweisbaren Fehlverhalten des Vermieters beruhen. Dazu zählen etwa wiederholte unerlaubte Wohnungsbetretungen, massive Belästigungen oder sogar Bedrohungen. Bloße Antipathie oder kleine Meinungsverschiedenheiten reichen nicht aus.
    • Dokumentation: Es ist ratsam, alle Vorfälle, die zum Hausverbot führen, schriftlich festzuhalten. Protokolle, Zeugen oder sogar Fotos können im Streitfall entscheidend sein. Ohne Belege wird es vor Gericht schnell schwierig.
    • Schriftliche Form: Das Hausverbot sollte dem Vermieter immer schriftlich mitgeteilt werden. Eine mündliche Aussprache ist zwar nicht grundsätzlich unwirksam, bietet aber keine Rechtssicherheit. Im Schreiben sollten Anlass, Umfang und Dauer des Hausverbots klar benannt werden.
    • Verhältnismäßigkeit: Das Hausverbot darf nicht über das Ziel hinausschießen. Es muss sich auf die Wohnung beschränken und darf den Vermieter nicht daran hindern, seine gesetzlichen Rechte (zum Beispiel bei Gefahr im Verzug) wahrzunehmen.
    • Keine Verwirkung von Rechten: Der Mieter darf das Hausverbot nicht als Druckmittel missbrauchen, um berechtigte Ansprüche des Vermieters zu vereiteln. Andernfalls könnte das Hausverbot als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden.

    Ein wirksames Hausverbot setzt also immer eine nachvollziehbare, belegbare Grundlage voraus. Wer diese Punkte beachtet, steht rechtlich auf der sicheren Seite – und erspart sich am Ende jede Menge Ärger.

    Vorteile und Nachteile eines Hausverbots gegen den Vermieter aus Sicht des Mieters

    Pro (Vorteile) Contra (Nachteile)
    Stärkung des Hausrechts und des Schutzes der Privatsphäre Gefahr von Konflikten und Verschlechterung des Mietverhältnisses
    Klares Signal an den Vermieter bei wiederholten Rechtsverstößen Hausverbot ist nur bei konkreten, belegbaren Verstößen zulässig
    Rechtliche Durchsetzbarkeit (z.B. Unterlassungsklage möglich) Missachtung berechtigter Interessen kann zur Unwirksamkeit führen
    Möglichkeit zur Strafanzeige bei Missachtung (Hausfriedensbruch) Mieter muss Vorfälle dokumentieren und beweisen können
    Klarheit über die Grenzen des Zutrittsrechts des Vermieters Vermieter behält bei Gefahr im Verzug oder mit gerichtlichem Beschluss Zutrittsrecht
    Schutz vor Belästigungen oder Bedrohungen durch den Vermieter Kann als rechtsmissbräuchlich gewertet werden, wenn es als Druckmittel eingesetzt wird

    Ablauf und Formulierung: Wie wird das Hausverbot korrekt ausgesprochen?

    Ablauf und Formulierung: Wie wird das Hausverbot korrekt ausgesprochen?

    Der Weg zu einem wirksamen Hausverbot gegen den Vermieter ist nicht kompliziert, aber er verlangt Sorgfalt und Klarheit. Zunächst sollte der Mieter das Verbot schriftlich aussprechen – das ist zwar keine Pflicht, aber aus Beweisgründen absolut empfehlenswert. Eine E-Mail reicht, ein Brief per Einschreiben ist noch besser. Die Zustellung sollte so gewählt werden, dass der Zugang im Zweifel nachgewiesen werden kann.

    Inhaltlich muss das Schreiben klar und eindeutig sein. Es sollte folgende Punkte enthalten:

    • Adressat: Der vollständige Name und die Anschrift des Vermieters.
    • Betreff: Klare Überschrift, zum Beispiel „Hausverbot für die Mietwohnung [Adresse]“.
    • Begründung: Kurz und sachlich schildern, was vorgefallen ist. Auf konkrete Vorfälle, Daten und ggf. Zeugen hinweisen.
    • Umfang: Deutlich machen, dass sich das Hausverbot ausschließlich auf die Mietwohnung bezieht. Gemeinschaftsbereiche sollten nicht pauschal einbezogen werden.
    • Dauer: Wenn möglich, eine zeitliche Begrenzung nennen oder angeben, dass das Verbot bis auf Widerruf gilt.
    • Rechtsfolgen: Auf die Konsequenzen bei Zuwiderhandlung hinweisen, zum Beispiel Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB.

    Eine beispielhafte Formulierung könnte lauten:

    Sehr geehrter Herr/Frau [Name],
    hiermit untersage ich Ihnen mit sofortiger Wirkung das Betreten meiner Mietwohnung [Adresse] ohne meine ausdrückliche Zustimmung. Hintergrund ist [kurze Begründung, z.B. wiederholtes unangekündigtes Betreten am [Datum]].
    Das Hausverbot gilt bis auf Widerruf. Bei Missachtung behalte ich mir rechtliche Schritte, insbesondere eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, vor.
    Mit freundlichen Grüßen
    [Name des Mieters]

    Ein solches Schreiben bringt Klarheit und sorgt dafür, dass der Vermieter unmissverständlich informiert ist. So ist der Mieter auf der sicheren Seite, falls es doch mal Ärger gibt.

    Ausnahmen: Wann ist ein Hausverbot gegen den Vermieter unzulässig?

    Ausnahmen: Wann ist ein Hausverbot gegen den Vermieter unzulässig?

    Ein Hausverbot gegenüber dem Vermieter stößt an klare rechtliche Grenzen, sobald dessen gesetzlich geschützte Interessen berührt werden. Es gibt Situationen, in denen der Vermieter zwingend Zutritt zur Wohnung erhalten muss – selbst gegen den erklärten Willen des Mieters. Diese Ausnahmen sind eng gefasst, aber sie existieren und sind im Mietrecht fest verankert.

    • Gefahr im Verzug: Liegt eine akute Gefahr für die Wohnung oder das Gebäude vor – etwa bei Wasserrohrbruch, Brand oder Gasgeruch – darf der Vermieter auch ohne Zustimmung und trotz Hausverbot die Wohnung betreten. Hier steht der Schutz von Menschenleben und Sachwerten im Vordergrund.
    • Gerichtliche Anordnung: Ein gerichtlicher Beschluss kann dem Vermieter das Recht einräumen, die Wohnung zu betreten, etwa zur Durchführung zwingender Maßnahmen. In solchen Fällen hat das Urteil Vorrang vor dem Hausverbot.
    • Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung instand zu halten und Gefahrenquellen zu beseitigen. Wenn der Mieter notwendige Arbeiten grundlos verweigert, kann das Hausverbot unwirksam werden.
    • Vereinbarte Besichtigungstermine: Wurde ein Termin zur Wohnungsbesichtigung (z.B. mit Handwerkern oder potenziellen Nachmietern) einvernehmlich festgelegt, kann der Mieter dem Vermieter für diesen Zeitraum den Zutritt nicht verwehren.

    Ein Hausverbot verliert also seine Wirkung, sobald zwingende rechtliche Gründe für den Zutritt des Vermieters vorliegen. Wer hier versucht, das Hausverbot als Blockadeinstrument einzusetzen, riskiert rechtliche Nachteile und im Extremfall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses.

    Rechtliche Folgen eines Missachtens des Hausverbots durch den Vermieter

    Rechtliche Folgen eines Missachtens des Hausverbots durch den Vermieter

    Wird ein ausgesprochenes Hausverbot vom Vermieter ignoriert, hat das ernsthafte rechtliche Konsequenzen. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Das unbefugte Betreten der Wohnung trotz wirksamen Hausverbots erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB. Der Mieter kann in diesem Fall Strafanzeige erstatten – und das ist kein Pappenstiel, denn es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

    Darüber hinaus kann der Mieter zivilrechtlich gegen den Vermieter vorgehen. Es besteht die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen. Ein Gericht kann dem Vermieter per einstweiliger Verfügung untersagen, die Wohnung weiterhin zu betreten. Kommt der Vermieter dem nicht nach, drohen Ordnungsgelder oder im Extremfall sogar Ordnungshaft.

    • Schadensersatzansprüche: Entstehen dem Mieter durch das widerrechtliche Betreten Schäden – etwa durch Beschädigung von Eigentum oder Verlust von Mietvertrauen – kann er Ersatz verlangen.
    • Beeinträchtigung des Mietverhältnisses: Wiederholte Verstöße können als schwerwiegende Vertragsverletzung gewertet werden. Im Einzelfall ist sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter denkbar.
    • Persönlichkeitsrecht: Das Eindringen in die Privatsphäre kann zusätzlich Ansprüche auf Schmerzensgeld auslösen, insbesondere wenn der Vermieter in besonders sensiblen Situationen die Wohnung betritt.

    Wer als Vermieter ein Hausverbot missachtet, riskiert also nicht nur strafrechtliche, sondern auch empfindliche zivilrechtliche Folgen. Für Mieter bedeutet das: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen und können ihre Rechte konsequent durchsetzen.

    Beispiel aus der Praxis: Mieter erteilt Vermieter Hausverbot

    Beispiel aus der Praxis: Mieter erteilt Vermieter Hausverbot

    Ein konkreter Fall aus der Rechtsprechung zeigt, wie ein Mieter erfolgreich gegen einen übergriffigen Vermieter vorgehen kann. In einem Mehrfamilienhaus betrat der Vermieter regelmäßig und ohne Ankündigung die Wohnung eines Mieters, um angeblich „nach dem Rechten zu sehen“. Dabei kam es mehrfach zu Situationen, in denen der Mieter sich in seiner Privatsphäre massiv gestört fühlte. Nach mehreren erfolglosen Gesprächen und schriftlichen Bitten, das Verhalten zu unterlassen, entschied sich der Mieter, ein Hausverbot auszusprechen.

    Der Mieter dokumentierte die Vorfälle mit genauen Datumsangaben und Zeugen. Er formulierte das Hausverbot schriftlich, begründete es mit den wiederholten unerlaubten Zutritten und setzte dem Vermieter eine Frist, um auf das Schreiben zu reagieren. Als der Vermieter das Verbot ignorierte und erneut unangekündigt in die Wohnung kam, informierte der Mieter die Polizei und erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

    Das zuständige Amtsgericht gab dem Mieter Recht. Es stellte klar, dass das Verhalten des Vermieters eine schwerwiegende Verletzung des Hausrechts darstellte. Der Vermieter wurde zur Unterlassung verpflichtet und musste die Kosten des Verfahrens tragen. Zusätzlich wurde ihm bei weiterer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld angedroht.

    • Praxis-Tipp: Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, sollte Beweise sammeln, Zeugen benennen und das Hausverbot klar und nachvollziehbar formulieren. Die Gerichte achten besonders auf die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Verstöße.

    Tipps für Mieter: So setzen Sie Ihr Hausrecht sicher durch

    Tipps für Mieter: So setzen Sie Ihr Hausrecht sicher durch

    • Kommunikation klar gestalten: Bleiben Sie in allen Kontakten mit dem Vermieter sachlich und höflich. Vermeiden Sie Eskalationen, indem Sie Missstände frühzeitig ansprechen und schriftlich festhalten.
    • Zeugen einbeziehen: Bitten Sie Nachbarn oder Mitbewohner, bei kritischen Situationen anwesend zu sein. Das schafft Sicherheit und liefert im Zweifel unabhängige Bestätigungen.
    • Protokoll führen: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ablauf jedes Vorfalls, bei dem Ihr Hausrecht betroffen war. Ein einfaches Notizbuch oder eine digitale Datei genügt – Hauptsache, die Aufzeichnungen sind lückenlos.
    • Rechtsberatung nutzen: Holen Sie sich bei Unsicherheiten Unterstützung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht. Diese Experten können helfen, die eigene Position rechtssicher zu vertreten.
    • Technische Hilfsmittel prüfen: Überlegen Sie, ob eine Klingel- oder Türspionkamera sinnvoll ist. In vielen Fällen genügt schon ein einfacher Türspion, um ungebetene Zutritte zu verhindern – aber achten Sie auf Datenschutzregeln.
    • Grenzen respektvoll setzen: Formulieren Sie Ihre Wünsche und Verbote klar, aber respektvoll. Das erleichtert es, auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und die eigene Position überzeugend zu vertreten.
    • Frühzeitig informieren: Teilen Sie dem Vermieter Änderungen, wie längere Abwesenheiten oder geplante Renovierungen, rechtzeitig mit. So vermeiden Sie Missverständnisse und stärken das Vertrauensverhältnis.

    Sofortmaßnahmen bei Problemen: Was tun, wenn der Vermieter das Hausverbot ignoriert?

    Sofortmaßnahmen bei Problemen: Was tun, wenn der Vermieter das Hausverbot ignoriert?

    • Polizei verständigen: Wird das Hausverbot missachtet und der Vermieter betritt die Wohnung ohne Erlaubnis, sollte umgehend die Polizei gerufen werden. Die Beamten nehmen den Vorfall auf und sichern Beweise, was im weiteren Verfahren von Vorteil ist.
    • Unterlassungsverfügung beantragen: Beim zuständigen Amtsgericht kann kurzfristig eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Damit wird dem Vermieter gerichtlich untersagt, die Wohnung weiterhin zu betreten. Diese Maßnahme kann oft schon innerhalb weniger Tage greifen.
    • Strafanzeige stellen: Eine formelle Anzeige wegen Hausfriedensbruchs kann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Die Anzeige sollte alle relevanten Fakten und Belege enthalten, um das Verfahren zu beschleunigen.
    • Rechtsanwalt einschalten: Ein Anwalt kann nicht nur die notwendigen Schritte einleiten, sondern auch für eine rechtssichere Kommunikation mit dem Vermieter sorgen. Oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um weitere Übergriffe zu verhindern.
    • Eigene Sicherheit priorisieren: In akuten Konfliktsituationen sollte der Mieter nicht zögern, sich Unterstützung von Freunden, Nachbarn oder sozialen Diensten zu holen. Das gibt Rückhalt und schützt vor unvorhersehbaren Eskalationen.

    Diese Sofortmaßnahmen sorgen dafür, dass der Mieter sein Recht konsequent und ohne Verzögerung durchsetzen kann – und das, ohne sich auf langwierige Diskussionen einzulassen.


    FAQ: Hausverbot für den Vermieter durch den Mieter

    Darf ein Mieter seinem Vermieter Hausverbot erteilen?

    Ein Mieter kann dem Vermieter Hausverbot für die Mietwohnung erteilen, wenn dieser ohne Ankündigung oder triftigen Grund die Wohnung betritt. Das Hausrecht liegt nach Übergabe der Wohnung grundsätzlich beim Mieter und schützt seine Privatsphäre.

    Welche Voraussetzungen müssen für ein wirksames Hausverbot vorliegen?

    Das Hausverbot muss auf einem konkreten und belegbaren Fehlverhalten des Vermieters beruhen, zum Beispiel wiederholtem unerlaubten Zutritt. Der Mieter sollte alle Vorfälle dokumentieren und das Verbot schriftlich aussprechen. Es muss verhältnismäßig sein und darf die Rechte des Vermieters nicht ohne Grund einschränken.

    Welche Ausnahmen gibt es vom Hausverbot?

    Bei Gefahr im Verzug (z. B. bei Feuer oder Wasserrohrbruch), bei gerichtlich angeordnetem Zutritt oder bei vereinbarten Besichtigungsterminen darf der Vermieter die Wohnung auch trotz Hausverbot betreten. Das Hausverbot ist in diesen konkreten Situationen unwirksam.

    Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn der Vermieter das Hausverbot ignoriert?

    Missachtet der Vermieter ein wirksames Hausverbot, begeht er Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Der Mieter kann Strafanzeige erstatten und zivilrechtlich auf Unterlassung klagen. Außerdem sind Schadenersatzansprüche möglich.

    Wie spricht man ein Hausverbot gegenüber dem Vermieter korrekt aus?

    Das Hausverbot sollte immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben. Im Schreiben müssen Anlass, Umfang, Dauer und rechtliche Konsequenzen bei Missachtung klar genannt werden. Zusätzlich empfiehlt sich die Dokumentation aller relevanten Vorfälle.

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    Also ich finds schon komisch dass man einfach die Polizei ruft weil der Vermiter reinkummt, das kann doch ziehmlich schnell nach hintten los gehn und warscheinlich wird dann doch nix groß passiern weil die Polizei muss ja auch nich immer kommn wenns nur um sowas wie besichtigen geht, oder is das dann wirklich sofort strafbar?
    Ich finde es ehrlich gesagt noch wichtiger, dass Mieter ihre Erlebnisse mit Datum und vielleicht auch mit Fotos oder Zeugen dokumentieren, bevor sie gleich was unternehmen. Das wurde ja oben im Artikel erwähnt: Sonst glaubt einem am Ende keiner, wie oft der Vermieter wirklich einfach reingekommen ist. Gerade wenn’s öfter vorkommt, ist das glaub ich richtig entscheidend, weil ohne Beweise steht man schnell ziemlich blöd da.
    Ich weis garnich ob das so einfach ist mit dem schrifftlichn hausverbot, da gabs doch mal was mit mündlcih reicht auch oder? Und was is wen der Vermiter trotzdem schlau is und den Termin nur schlecht ankündigt, also 5min vohrher oder so, dann weis ich doch als Mieter auch nich wie ich mich da absichern tu, da reichen doch die Notizen dann nich oder wird das überhaupt annerkant?

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    Zusammenfassung des Artikels

    Ein Mieter darf dem Vermieter nur bei nachweisbaren Pflichtverletzungen Hausverbot erteilen, muss dies schriftlich und verhältnismäßig begründen; gesetzliche Ausnahmen wie Gefahr im Verzug bleiben unberührt.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Hausverbot nur bei konkretem Fehlverhalten aussprechen: Ein Hausverbot gegenüber dem Vermieter ist nur bei nachweisbaren und schwerwiegenden Verstößen – wie wiederholtem, unerlaubtem Betreten der Wohnung – rechtlich zulässig. Bloße Meinungsverschiedenheiten oder Antipathie reichen nicht aus.
    2. Vorfall dokumentieren und Beweise sichern: Halten Sie sämtliche Vorfälle, die zum Hausverbot führen, schriftlich fest. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ablauf und ggf. Zeugen. Diese Dokumentation ist im Streitfall vor Gericht von großer Bedeutung.
    3. Hausverbot immer schriftlich und klar formulieren: Informieren Sie den Vermieter schriftlich (idealerweise per Einschreiben) über das Hausverbot. Geben Sie Anlass, Umfang, Dauer und die rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung (z.B. Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs) klar an.
    4. Verhältnismäßigkeit und Rechte des Vermieters wahren: Das Hausverbot darf nicht die berechtigten Interessen des Vermieters (z.B. bei Gefahr im Verzug, vereinbarten Besichtigungsterminen oder Instandhaltungsarbeiten) einschränken. Setzen Sie das Verbot nur gezielt für die Mietwohnung und bei gravierenden Pflichtverletzungen ein.
    5. Sofortmaßnahmen bei Missachtung ergreifen: Betritt der Vermieter trotz Hausverbot die Wohnung, können Sie sofort die Polizei verständigen und Strafanzeige stellen. Zudem ist eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht oder die Einschaltung eines Anwalts möglich, um Ihr Hausrecht effektiv durchzusetzen.

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