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Abgrenzung: Was gilt als Modernisierung im Mietrecht?
Abgrenzung: Was gilt als Modernisierung im Mietrecht?
Im Mietrecht ist die präzise Unterscheidung zwischen Modernisierung und anderen baulichen Maßnahmen für Vermieter von zentraler Bedeutung. Eine Modernisierung liegt nur dann vor, wenn die Maßnahme den Wohnwert oder die Energieeffizienz der Immobilie nachhaltig verbessert – und das über das normale Maß der Instandhaltung hinaus. Das Gesetz (§ 555b BGB) nennt hier ganz konkrete Beispiele, doch die Praxis verlangt oft eine noch feinere Betrachtung.
Worauf kommt es nun wirklich an? Entscheidend ist, dass die Maßnahme nicht nur einen Schaden beseitigt, sondern einen echten Mehrwert für die Mieter schafft. Das kann eine bessere Wärmedämmung sein, ein modernes Bad, der Anschluss an ein Glasfasernetz oder auch die Installation einer energieeffizienten Heizungsanlage. Modernisierung ist immer eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Immobilie – und unterscheidet sich dadurch klar von bloßen Reparaturen oder kosmetischen Verschönerungen.
- Modernisierung bedeutet: dauerhafte Verbesserung, gesteigerter Wohnkomfort, Einsparung von Energie oder Wasser, Erfüllung neuer gesetzlicher Standards.
- Maßnahmen, die lediglich Schäden beheben oder den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, zählen nicht dazu.
- Auch reine Schönheitsreparaturen – etwa das Streichen von Wänden – sind keine Modernisierung.
Wichtig: Die Abgrenzung entscheidet nicht nur über die Ankündigungspflichten, sondern auch darüber, ob und in welchem Umfang eine Mieterhöhung nach Abschluss der Arbeiten zulässig ist. Wer als Vermieter hier unsicher ist, sollte im Zweifel immer fachkundigen Rat einholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Rechtsprechung entwickelt sich laufend weiter – besonders bei neuen Technologien und gesetzlichen Vorgaben, etwa im Bereich Energieeffizienz oder Digitalisierung. Ein wacher Blick auf aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen ist daher Gold wert.
Rechtliche Grundlagen für Vermieter: Diese Gesetze müssen Sie kennen
Rechtliche Grundlagen für Vermieter: Diese Gesetze müssen Sie kennen
Wer als Vermieter Modernisierungen plant, kommt an bestimmten gesetzlichen Regelungen nicht vorbei. Das Mietrecht steckt voller Details, die bei der Umsetzung beachtet werden müssen. Im Zentrum steht dabei der § 555b BGB, der die Modernisierungsmaßnahmen klar definiert und die Voraussetzungen für deren Durchführung regelt. Doch das ist längst nicht alles.
- § 555c BGB: Hier ist die Pflicht zur schriftlichen Ankündigung geregelt. Ohne rechtzeitige und formgerechte Information der Mieter drohen empfindliche rechtliche Konsequenzen.
- § 559 BGB: Diese Vorschrift ermöglicht es Vermietern, nach Abschluss der Modernisierung die Miete zu erhöhen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und mit klaren Obergrenzen.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Seit 2024 gelten neue Vorgaben für energetische Modernisierungen, insbesondere beim Austausch von Heizungen. Wer hier nicht auf dem aktuellen Stand ist, riskiert Bußgelder oder Nachrüstpflichten.
- Telekommunikationsgesetz (TKG): Für digitale Infrastruktur wie Glasfaseranschlüsse gibt es seit Kurzem spezielle Regelungen, die Vermieter bei der Planung berücksichtigen müssen.
- Landesbauordnungen: Je nach Bundesland können zusätzliche Vorgaben für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen gelten, etwa bei der Schaffung von neuem Wohnraum oder dem Einbau von Aufzügen.
Besonders knifflig wird es, wenn verschiedene Gesetze ineinandergreifen – zum Beispiel beim Thema Energieeffizienz und Klimaschutz. Hier empfiehlt sich ein genauer Blick in die aktuellen Gesetzestexte und Verordnungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte regelmäßig einschlägige Urteile und Gesetzesänderungen verfolgen oder sich rechtzeitig beraten lassen. So lassen sich teure Fehler und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Vorteile und Nachteile von Modernisierungsmaßnahmen für Vermieter im Mietrecht
Pro | Contra |
---|---|
Steigerung des Wohnwerts und der Attraktivität der Immobilie | Hohe Investitionskosten und ggf. Finanzierung erforderlich |
Möglichkeit der Mieterhöhung nach § 559 BGB (bis zu 8 % der Kosten jährlich) | Kappungsgrenzen für die Mieterhöhung (maximal 3 €/m2 in sechs Jahren) |
Dauerhafte Energieeinsparung, Wertsteigerung durch energetische Sanierungen | Mietminderungen während der Bauzeit durch Lärm oder Einschränkungen möglich |
Erfüllung neuer gesetzlicher Anforderungen (z. B. Gebäudeenergiegesetz, TKG) | Komplexe rechtliche Vorschriften, z. B. Ankündigungs- und Informationspflichten |
Langfristige Sicherung der Vermietbarkeit durch moderne Infrastruktur | Konfliktpotenzial mit Mietern (z. B. bei Duldung oder Härtefällen) |
Möglichkeit zur Nutzung von Förderprogrammen für energetische Maßnahmen | Erhöhter Verwaltungsaufwand und notwendige Dokumentation |
Pflichten des Vermieters: So erfolgt die korrekte Ankündigung
Pflichten des Vermieters: So erfolgt die korrekte Ankündigung
Die Ankündigung einer Modernisierung ist kein formaler Akt, den man mal eben so erledigt. Sie ist rechtlich bindend und muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Wer hier schludert, riskiert Verzögerungen, Streit oder sogar die Unwirksamkeit der Mieterhöhung.
- Schriftform ist Pflicht: Die Ankündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine E-Mail reicht meist nicht aus, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich zugestimmt.
- Frist beachten: Mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten muss die Ankündigung beim Mieter eingehen. Wer diese Frist versäumt, darf nicht wie geplant starten.
- Inhaltliche Anforderungen: Die Mitteilung muss detailliert sein. Dazu gehören Art und Umfang der geplanten Maßnahmen, der voraussichtliche Beginn und die Dauer der Arbeiten sowie die zu erwartende Mieterhöhung (sofern geplant). Auch auf mögliche Härtegründe des Mieters sollte hingewiesen werden.
- Konkrete Angaben: Pauschale Formulierungen („energetische Sanierung“) reichen nicht. Es muss klar erkennbar sein, was genau gemacht wird – etwa „Austausch aller Fenster gegen dreifach verglaste Modelle“.
- Hinweis auf Sonderkündigungsrecht: Mieter haben nach Zugang der Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht. Dieser Hinweis darf nicht fehlen.
Fehlt eine dieser Angaben oder ist die Ankündigung zu ungenau, kann der Mieter die Duldung der Maßnahme verweigern. Für Vermieter heißt das: Sorgfalt und Präzision zahlen sich aus – und sparen am Ende Zeit, Nerven und Geld.
Ablauf der Modernisierung: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Ablauf der Modernisierung: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Nach der formgerechten Ankündigung beginnt die eigentliche Umsetzung. Damit das Projekt nicht im Chaos endet, ist eine klare Struktur entscheidend. Hier ein Leitfaden, wie Sie als Vermieter vorgehen sollten:
- 1. Planung und Einholung von Genehmigungen: Prüfen Sie, ob für die geplanten Maßnahmen behördliche Genehmigungen erforderlich sind. Besonders bei Eingriffen in die Bausubstanz oder Veränderungen an der Fassade ist das oft der Fall. Holen Sie diese frühzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
- 2. Auswahl und Beauftragung von Fachfirmen: Suchen Sie sich qualifizierte Handwerksbetriebe, die Erfahrung mit Modernisierungen im Mietobjekt haben. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis hilft, Missverständnisse und Nachträge zu vermeiden.
- 3. Terminabstimmung mit Mietern: Stimmen Sie die konkreten Termine mit den Mietern ab, soweit das möglich ist. Ein bisschen Flexibilität auf beiden Seiten erleichtert den Ablauf und sorgt für ein besseres Miteinander.
- 4. Durchführung der Arbeiten: Während der Bauphase sollten Sie regelmäßig den Fortschritt kontrollieren und bei Problemen schnell reagieren. Dokumentieren Sie alles, was abweicht – das schützt Sie bei späteren Nachfragen.
- 5. Abschluss und Abnahme: Nach Fertigstellung sollten Sie die Arbeiten gemeinsam mit den Mietern abnehmen. Halten Sie Mängel schriftlich fest und sorgen Sie für deren zügige Beseitigung.
- 6. Information über Abschluss und mögliche Mieterhöhung: Informieren Sie die Mieter nach Abschluss der Maßnahme schriftlich über das Ergebnis und – falls zutreffend – über die geplante Mieterhöhung. Geben Sie dabei alle relevanten Berechnungen offen an.
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise behalten Sie als Vermieter die Kontrolle und schaffen Transparenz für alle Beteiligten. Kleine Unstimmigkeiten lassen sich so meist schon im Keim ersticken, bevor sie zu echten Problemen werden.
Mieterhöhung nach Modernisierung: Was ist erlaubt?
Mieterhöhung nach Modernisierung: Was ist erlaubt?
Nach Abschluss einer Modernisierung eröffnet das Mietrecht die Möglichkeit, die Miete zu erhöhen – aber eben nicht nach Gutdünken. Es gelten klare Regeln, die Vermieter unbedingt kennen und einhalten müssen, um rechtssicher zu handeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Höchstgrenze der Umlage: Maximal 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten dürfen jährlich auf die Miete umgelegt werden. Kosten für Instandhaltung oder Reparaturen müssen vorher herausgerechnet werden.
- Kappungsgrenze: Die Miete darf sich innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 €/m2 erhöhen (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur 2 €/m2).
- Berechnung und Nachweis: Die Mieterhöhung muss transparent und nachvollziehbar begründet werden. Das bedeutet: Eine detaillierte Kostenaufstellung, die klar zwischen Modernisierung und anderen Arbeiten unterscheidet, ist Pflicht.
- Form und Frist: Die Ankündigung der Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Die erhöhte Miete ist erst ab dem dritten Monat nach Zugang der Mitteilung fällig.
- Härtefallregelung: Mieter können sich auf eine unzumutbare Härte berufen. In solchen Fällen prüft im Zweifel ein Gericht, ob und in welchem Umfang die Erhöhung zulässig ist.
Wichtig ist, die Modernisierungsmieterhöhung immer getrennt von anderen Mieterhöhungen zu behandeln. Und: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine professionelle Prüfung der Kostenaufstellung, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Mietminderung während der Modernisierungsarbeiten: Worauf müssen Vermieter achten?
Mietminderung während der Modernisierungsarbeiten: Worauf müssen Vermieter achten?
Während Modernisierungsarbeiten kann es für Mieter ganz schön ungemütlich werden: Lärm, Staub, eingeschränkte Nutzung von Räumen – das alles sind klassische Gründe für eine Mietminderung. Als Vermieter ist es daher wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
- Keine automatische Mietminderung: Mieter dürfen die Miete nicht einfach eigenmächtig kürzen. Sie müssen die Beeinträchtigung konkret anzeigen und begründen. Dennoch ist eine Minderung grundsätzlich möglich, wenn der Wohnwert tatsächlich sinkt.
- Höhe der Minderung: Es gibt keine festen Prozentsätze. Die Minderungsquote richtet sich nach Art, Dauer und Intensität der Beeinträchtigung. Ein gesperrtes Bad wiegt schwerer als ein paar Tage Baulärm im Flur.
- Hinweis auf Modernisierungsgrund: Findet die Maßnahme im Interesse des Klimaschutzes oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben statt, kann das die Mietminderung begrenzen. Hier gelten Sonderregeln, die Vermieter im Blick behalten sollten.
- Kommunikation ist Trumpf: Wer Mieter frühzeitig und offen über Einschränkungen informiert, kann das Risiko einer überzogenen Mietminderung deutlich senken. Transparenz schafft Verständnis.
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie als Vermieter den Baufortschritt, die tatsächlichen Beeinträchtigungen und die getroffenen Schutzmaßnahmen. Im Streitfall kann das entscheidend sein.
- Individuelle Vereinbarungen: In manchen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung – etwa eine vorübergehende Ersatzwohnung oder ein temporärer Mietnachlass – sinnvoller sein als ein langer Rechtsstreit.
Ein wacher Blick auf die konkrete Situation und ein offenes Ohr für die Mieter zahlen sich hier doppelt aus. Wer rechtzeitig reagiert, vermeidet nicht nur Ärger, sondern schützt auch das Verhältnis zu den Mietern – und das ist manchmal mehr wert als jeder Euro.
Praxisbeispiele: Typische Modernisierungsmaßnahmen richtig umsetzen
Praxisbeispiele: Typische Modernisierungsmaßnahmen richtig umsetzen
Wer Modernisierungen plant, steht oft vor der Frage: Wie setze ich das praktisch und rechtssicher um? Hier ein paar konkrete Beispiele, wie typische Maßnahmen in der Praxis funktionieren können – und worauf es dabei wirklich ankommt.
- Wärmedämmung der Fassade: Bevor es losgeht, sollten Sie die energetische Ausgangslage durch einen Energieberater dokumentieren lassen. Nach der Dämmung empfiehlt sich eine erneute Messung, um die Effizienzsteigerung nachzuweisen. So schaffen Sie Transparenz und beugen Diskussionen mit Mietern vor.
- Einbau eines Aufzugs: Gerade in Altbauten ist das ein echter Komfortgewinn. Wichtig: Prüfen Sie im Vorfeld die Statik und holen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein, falls das Gebäude in Teileigentum steht. Die Bauzeit kann lang sein – informieren Sie die Mieter über Ausweichmöglichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen.
- Installation von Glasfaseranschlüssen: Die Nachfrage nach schnellem Internet steigt. Achten Sie darauf, dass die Leitungsführung möglichst wenig in die Privatsphäre der Mieter eingreift. Ein abgestimmter Zeitplan mit dem Anbieter verhindert unnötige Wartezeiten.
- Sanierung von Bädern: Wenn Sie alte Bäder modernisieren, lohnt sich eine individuelle Abstimmung mit den Mietern zu Fliesen und Armaturen. Das steigert die Akzeptanz und kann spätere Beanstandungen vermeiden. Auch Ersatzlösungen für die Bauzeit (z. B. mobile Duschcontainer) sollten frühzeitig organisiert werden.
- Umstellung auf zentrale Heizsysteme: Hier ist die Abstimmung mit den Energieversorgern entscheidend. Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten und dokumentieren Sie die Energieeinsparung nach der Umstellung, um bei der späteren Mieterhöhung auf der sicheren Seite zu sein.
Mit einer durchdachten Planung, offener Kommunikation und sauberer Dokumentation lassen sich typische Modernisierungsmaßnahmen nicht nur effizient, sondern auch stressfrei umsetzen. Wer das beherzigt, erspart sich viel Ärger – und schafft echten Mehrwert für alle Beteiligten.
Moderne Infrastruktur und neue Gesetze: Digitalisierung, Heizung & Co
Moderne Infrastruktur und neue Gesetze: Digitalisierung, Heizung & Co
Die Anforderungen an Mietobjekte verändern sich rasant – und das Gesetz zieht nach. Besonders bei digitaler Infrastruktur und klimafreundlicher Heiztechnik gibt es für Vermieter inzwischen neue Spielregeln, die nicht ignoriert werden dürfen.
- Digitale Netze: Seit 2021 haben Mieter einen Anspruch auf einen modernen Internetanschluss. Die Kosten für einen Glasfaseranschluss dürfen Vermieter unter bestimmten Bedingungen als Modernisierungskosten umlegen, sofern es sich um eine erstmalige Erschließung handelt. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt dabei auch, wie und wann Mieter bauliche Eingriffe dulden müssen.
- Heizungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ab 2024 gelten verschärfte Vorgaben für Heizungsanlagen. Wer eine neue Heizung einbaut, muss künftig auf erneuerbare Energien setzen – reine Gas- oder Ölheizungen sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Förderprogramme und Übergangsfristen können den finanziellen Aufwand abfedern, doch die Planung sollte frühzeitig erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.
- Smart Home und Energieeffizienz: Die Nachrüstung von intelligenten Messsystemen (z.B. Smart Meter) wird zunehmend gefordert. Diese Systeme ermöglichen eine transparente Verbrauchserfassung und können im Rahmen einer Modernisierung umgesetzt werden. Wichtig: Datenschutz und Einwilligung der Mieter sind hier zentrale Themen.
- Ladestationen für E-Mobilität: Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) erleichtert den Einbau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Vermieter müssen Anträge von Mietern auf Installation grundsätzlich ermöglichen, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen.
Wer heute modernisiert, sollte diese Entwicklungen aktiv einplanen. So bleiben Immobilien wettbewerbsfähig – und Vermieter vermeiden rechtliche Stolperfallen, die schnell teuer werden können.
Fehler vermeiden: Worauf Vermieter bei der Planung unbedingt achten müssen
Fehler vermeiden: Worauf Vermieter bei der Planung unbedingt achten müssen
- Realistische Zeitplanung: Häufig wird der Aufwand unterschätzt. Kalkulieren Sie Puffer für Lieferengpässe, Genehmigungen oder unvorhergesehene Bauprobleme ein. Ein zu enger Zeitplan führt fast immer zu Stress und Konflikten mit Mietern.
- Transparente Kostenaufstellung: Legen Sie von Anfang an offen, welche Ausgaben tatsächlich auf Modernisierung entfallen. Unklare oder gemischte Kostenposten führen oft zu Streit über die spätere Mieterhöhung.
- Berücksichtigung von Fördermitteln: Prüfen Sie vorab, ob für Ihre Maßnahme staatliche Zuschüsse oder Kredite möglich sind. Viele Förderprogramme müssen beantragt werden, bevor der erste Handwerker loslegt.
- Einbindung von Fachleuten: Holen Sie frühzeitig Rat von Energieberatern, Architekten oder spezialisierten Anwälten ein. Das zahlt sich spätestens dann aus, wenn es um komplexe Maßnahmen oder rechtliche Sonderfälle geht.
- Nachhaltige Materialwahl: Setzen Sie auf langlebige, umweltfreundliche Baustoffe. Das reduziert nicht nur Folgekosten, sondern verbessert auch die Akzeptanz bei Mietern und wirkt sich positiv auf den Wert der Immobilie aus.
- Kommunikation mit allen Beteiligten: Informieren Sie nicht nur die Mieter, sondern auch Nachbarn, Hausmeister und ggf. die Eigentümergemeinschaft über die geplanten Arbeiten. So lassen sich Missverständnisse und Beschwerden oft schon im Vorfeld vermeiden.
- Datenschutz beachten: Bei der Installation digitaler Systeme oder intelligenter Messgeräte müssen Sie die Vorgaben der DSGVO einhalten. Holen Sie erforderliche Einwilligungen ein und informieren Sie über die Datenverarbeitung.
Wer diese Punkte beherzigt, schafft eine solide Basis für ein reibungsloses Modernisierungsprojekt – und spart sich am Ende viel Ärger, Zeit und bares Geld.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Modernisierung im Mietrecht für Vermieter
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Modernisierung im Mietrecht für Vermieter
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Kann ich als Vermieter Modernisierungsmaßnahmen auch während eines laufenden Mietverhältnisses durchführen?
Ja, das ist möglich. Allerdings dürfen die Maßnahmen den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht dauerhaft einschränken. Bei gravierenden Eingriffen, etwa dem vollständigen Entzug von Wasser oder Strom, müssen Sie Ersatzlösungen anbieten. -
Darf ich die Wohnung während der Modernisierung betreten?
Sie benötigen für jeden Zutritt das Einverständnis des Mieters. Am besten stimmen Sie Termine schriftlich ab und dokumentieren die Vereinbarungen. Ein generelles „Hausrecht“ besteht nicht. -
Wie gehe ich mit Mietern um, die sich gegen die Modernisierung sperren?
Bei berechtigter Modernisierungspflicht können Sie notfalls eine Duldungsklage einreichen. Vorher sollten Sie jedoch das Gespräch suchen und Kompromissvorschläge unterbreiten, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. -
Muss ich für Schäden haften, die während der Arbeiten entstehen?
Für Schäden am Eigentum der Mieter, die durch die Modernisierung verursacht werden, haften Sie als Vermieter. Sichern Sie sich daher durch eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. -
Können Modernisierungen steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen können in der Regel als Werbungskosten oder über die Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden. Lassen Sie sich hierzu individuell steuerlich beraten. -
Wie lange müssen Modernisierungsmaßnahmen spätestens abgeschlossen sein?
Es gibt keine starren Fristen, aber die Arbeiten müssen zügig und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt werden. Unverhältnismäßig lange Bauzeiten können Schadensersatzansprüche der Mieter nach sich ziehen. -
Darf ich nach der Modernisierung auch rückwirkend die Miete erhöhen?
Eine rückwirkende Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Die Erhöhung kann erst ab dem dritten Monat nach Zugang der schriftlichen Mitteilung verlangt werden.
FAQ für Vermieter: Modernisierung und Ihre Rechte im Mietrecht
Darf ich als Vermieter während der Mietzeit modernisieren?
Ja, als Vermieter können Sie im laufenden Mietverhältnis Modernisierungsmaßnahmen durchführen. Voraussetzung ist, dass Sie die geplanten Arbeiten rechtzeitig und schriftlich mindestens drei Monate vorher ankündigen und dabei alle rechtlich erforderlichen Angaben machen.
Welche Ankündigungsfristen und Inhalte muss ich bei geplanten Modernisierungen beachten?
Die Maßnahmen müssen mindestens drei Monate vor Baubeginn schriftlich angekündigt werden. Die Ankündigung muss Art und Umfang der Arbeiten, Zeitpunkt des Beginns, die voraussichtliche Dauer, zu erwartende Mieterhöhung sowie einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht und eventuelle Härtefälle enthalten.
Gibt es gesetzliche Begrenzungen für die Mieterhöhung nach einer Modernisierung?
Ja, Sie dürfen maximal 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Zudem gilt eine Kappungsgrenze: Die Miete darf sich in sechs Jahren höchstens um 3 €/m² erhöhen (in bestimmten Regionen auf 2 €/m² begrenzt).
Dürfen Mieter die Miete während der Modernisierung mindern?
Ja, wenn die Wohnqualität während der Arbeiten beeinträchtigt ist, steht den Mietern grundsätzlich eine Mietminderung zu. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Beeinträchtigung. Eine eigenmächtige Kürzung sollte von Mieterseite jedoch immer vorher angezeigt und begründet werden.
Welche Fehler sollten Vermieter bei der Planung und Durchführung von Modernisierungen vermeiden?
Achten Sie auf eine klare Trennung zwischen Modernisierung und Instandhaltung, eine präzise schriftliche Ankündigung, realistische Zeitpläne und eine transparente Kostendarstellung. Binden Sie Fachleute ein, informieren Sie Mieter umfassend und beachten Sie aktuelle gesetzliche Vorgaben sowie Fördermöglichkeiten.