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Einführung: Katzenhaltung in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten im Überblick
Die Haltung von Katzen in Mietwohnungen sorgt immer wieder für Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Doch was gilt eigentlich rechtlich? Grundsätzlich zählt die Katzenhaltung zur normalen Nutzung einer Wohnung, aber das bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist. Ob die flauschigen Vierbeiner einziehen dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Mietvertrag, der Hausgemeinschaft und manchmal auch von der Größe der Wohnung. Es ist also nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.
Für Mieter stellt sich oft die Frage: Brauche ich überhaupt eine Erlaubnis? Und wenn ja, wie gehe ich vor? Vermieter hingegen möchten sicherstellen, dass ihre Immobilie keinen Schaden nimmt oder andere Mieter nicht gestört werden. Hier treffen unterschiedliche Interessen aufeinander, und genau deshalb ist es wichtig, die Rechte und Pflichten beider Seiten zu kennen. Nur so lassen sich Konflikte vermeiden – oder zumindest fair lösen.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Selbst wenn keine explizite Regelung im Mietvertrag steht, können individuelle Umstände eine Rolle spielen. Allergien anderer Hausbewohner oder eine übermäßige Anzahl von Tieren in einer kleinen Wohnung könnten zum Beispiel Probleme verursachen. Wer sich hier gut informiert, spart sich später Ärger – und sorgt dafür, dass Mensch und Tier in Frieden leben können.
Katzenhaltung und Mietvertrag: Was steht im Kleingedruckten?
Der Mietvertrag ist das Herzstück, wenn es um die Frage geht, ob Katzen in einer Mietwohnung erlaubt sind. Hier versteckt sich oft das entscheidende Kleingedruckte, das sowohl Mieter als auch Vermieter genau prüfen sollten. Denn nicht jede Klausel ist automatisch rechtlich wirksam, und pauschale Verbote können schnell unwirksam sein.
Grundsätzlich gibt es drei Szenarien, die im Mietvertrag auftauchen können:
- Keine Regelung zur Tierhaltung: Wenn der Mietvertrag keine spezifischen Angaben zur Haltung von Haustieren macht, ist die Haltung von Katzen in der Regel erlaubt. Katzen zählen zu den Kleintieren, die üblicherweise nicht explizit verboten werden können.
- Allgemeine Klauseln: Steht im Vertrag eine pauschale Formulierung wie „Haustiere sind nicht erlaubt“, könnte diese unwirksam sein. Solche Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen, da sie keine individuellen Umstände berücksichtigen.
- Individuelle Vereinbarungen: Wurde explizit festgelegt, dass Katzen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, ist diese Regel bindend. In diesem Fall muss der Mieter vor der Anschaffung der Katze die Erlaubnis einholen.
Besonders knifflig wird es, wenn der Mietvertrag zwar die Zustimmung des Vermieters verlangt, dieser aber keine sachlichen Gründe für eine Ablehnung nennt. Hier gilt: Der Vermieter darf nicht willkürlich entscheiden. Es müssen konkrete Gründe vorliegen, wie etwa Allergien anderer Mieter oder Schäden, die durch frühere Tierhaltung entstanden sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Mündliche Absprachen zwischen Mieter und Vermieter können zwar hilfreich sein, sollten aber immer schriftlich festgehalten werden. Nur so lassen sich Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten vermeiden. Wer sich unsicher ist, ob eine Klausel im Mietvertrag rechtlich haltbar ist, sollte im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Pro- und Contra-Argumente zur Katzenhaltung in Mietwohnungen
Pro Argumente | Contra Argumente |
---|---|
Katzen zählen häufig zu den Kleintieren und dürfen oft ohne Genehmigung gehalten werden, wenn der Mietvertrag keine spezifische Regelung enthält. | Hausgemeinschaft kann durch Allergien oder andere Störungen wie Lärm oder Gerüche beeinträchtigt werden. |
Katzen sind in der Regel pflegeleichte Haustiere und richten keine größeren Schäden an, wenn Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. | Unangemessen große Anzahl von Katzen in kleinen Wohnungen kann zu Platzproblemen und Konflikten führen. |
Eine Katze wirkt beruhigend und kann das Wohlbefinden ihrer Besitzer steigern. | Schäden an Böden, Türen oder Wänden könnten entstehen, was zu Konflikten mit dem Vermieter führen kann. |
Die Haltung einer Katze stärkt das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter, wenn offen kommuniziert wird. | Ungeklärte Situationen bezüglich Freigänger-Katzen können Nachbarn stören oder zu rechtlichen Fragen führen. |
Gerichte erklären pauschale Verbote im Mietvertrag oft für unwirksam, was Mietern mehr Rechte einräumt. | Erlaubte Katzenhaltung kann vom Vermieter widerrufen werden, sofern sachliche und gerechtfertigte Gründe vorliegen. |
Wann darf der Vermieter die Katzenhaltung verbieten?
Ein generelles Verbot der Katzenhaltung durch den Vermieter ist rechtlich nicht ohne Weiteres durchsetzbar. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen ein solches Verbot zulässig sein kann. Entscheidend ist dabei, dass der Vermieter sachliche und nachvollziehbare Gründe anführt, die das Verbot rechtfertigen. Ohne eine fundierte Begründung steht der Mieter meist auf der sicheren Seite.
Hier sind die häufigsten Gründe, die ein Verbot der Katzenhaltung rechtfertigen können:
- Allergien anderer Mieter: Wenn ein Nachbar oder Mitbewohner im Haus nachweislich unter einer Katzenallergie leidet, kann dies ein legitimer Grund sein, die Haltung zu untersagen. Der Vermieter muss jedoch sicherstellen, dass die Allergie medizinisch belegt ist.
- Unzumutbare Beeinträchtigungen: Verursacht die Katze Lärm, starke Geruchsbelästigungen oder andere Störungen, die das Zusammenleben im Haus erheblich beeinträchtigen, kann der Vermieter einschreiten. Hierbei kommt es jedoch auf die Intensität und Dauer der Beeinträchtigung an.
- Wohnungseigenschaften: In sehr kleinen Wohnungen oder solchen mit empfindlichen Böden und Wänden könnte der Vermieter argumentieren, dass die Haltung einer Katze zu Schäden oder einer nicht artgerechten Haltung führen könnte.
- Vorangegangene Probleme: Gab es in der Vergangenheit bereits Schäden oder Konflikte durch Tierhaltung in der Wohnung, kann der Vermieter dies als Grund anführen, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Wichtig ist, dass der Vermieter nicht pauschal handeln darf. Ein Verbot muss immer auf den konkreten Einzelfall abgestimmt sein. Allgemeine Formulierungen wie „Haustiere sind grundsätzlich verboten“ sind in der Regel unwirksam, da sie die Interessen des Mieters nicht ausreichend berücksichtigen.
Falls der Vermieter ein Verbot ausspricht, sollte der Mieter prüfen, ob die genannten Gründe tatsächlich gerechtfertigt sind. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung helfen, die Situation zu klären und die eigenen Rechte durchzusetzen.
Ausnahmen und Sonderfälle: Was passiert bei Konflikten im Mietrecht?
Konflikte rund um die Katzenhaltung in Mietwohnungen entstehen oft, wenn Mieter und Vermieter unterschiedliche Auffassungen über die Rechte und Pflichten haben. In solchen Fällen kommen häufig Ausnahmen und Sonderfälle ins Spiel, die nicht immer eindeutig geregelt sind. Hier zeigt sich, dass das Mietrecht oft eine Gratwanderung zwischen den Interessen beider Parteien darstellt.
Ein häufiger Sonderfall: Was passiert, wenn der Vermieter plötzlich die Katzenhaltung untersagt, obwohl er sie zuvor erlaubt hat? Hier gilt: Eine einmal erteilte Zustimmung kann nur unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden. Gründe könnten beispielsweise sein, dass die Katze Schäden verursacht oder andere Mieter wiederholt gestört werden. Ein bloßer Meinungswechsel des Vermieters reicht jedoch nicht aus.
Ein weiterer Konfliktpunkt sind Situationen, in denen Mieter ohne Erlaubnis eine Katze anschaffen, obwohl der Mietvertrag eine Zustimmung vorsieht. In solchen Fällen kann der Vermieter verlangen, dass die Katze entfernt wird. Weigert sich der Mieter, könnte dies im Extremfall sogar zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Doch auch hier muss der Vermieter verhältnismäßig handeln und die Interessen des Mieters berücksichtigen.
Manchmal sind es auch externe Faktoren, die Konflikte auslösen. Was, wenn plötzlich ein Nachbar mit einer schweren Katzenallergie einzieht? Oder wenn sich mehrere Katzen in einem Haus gegenseitig „nicht riechen können“ und für Unruhe sorgen? Solche Fälle sind nicht immer eindeutig zu lösen und erfordern oft eine individuelle Abwägung.
In der Praxis landen solche Streitigkeiten nicht selten vor Gericht. Die Gerichte prüfen dann, ob die Interessen des Vermieters oder des Mieters überwiegen. Dabei spielen Faktoren wie die Größe der Wohnung, die Anzahl der Tiere und die Auswirkungen auf andere Mieter eine Rolle. Es lohnt sich also, frühzeitig das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben, bevor der Konflikt eskaliert.
Genehmigung zur Katzenhaltung: So gehen Mieter vor
Wenn der Mietvertrag eine Genehmigung des Vermieters für die Katzenhaltung vorsieht, sollten Mieter strukturiert und transparent vorgehen, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine gute Vorbereitung und klare Kommunikation sind hier das A und O. Doch wie holt man die Zustimmung am besten ein?
Schritt 1: Schriftliche Anfrage stellen
Der erste Schritt ist eine schriftliche Anfrage an den Vermieter. Diese sollte klar formuliert sein und alle relevanten Informationen enthalten, wie:
- Die Anzahl der Katzen, die gehalten werden sollen
- Eine kurze Beschreibung der Tiere (z. B. Alter, Rasse, Größe)
- Eventuelle Maßnahmen, die der Mieter ergreifen wird, um Schäden oder Störungen zu vermeiden (z. B. Kratzschutz für Möbel, regelmäßige Reinigung)
Eine schriftliche Anfrage bietet den Vorteil, dass sie dokumentiert ist und später als Nachweis dienen kann, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.
Schritt 2: Geduld und Nachhaken
Vermieter sind nicht verpflichtet, sofort zu antworten. Dennoch sollte eine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Bleibt die Antwort aus, können Mieter höflich nachhaken. Wichtig ist, den Ton freundlich und sachlich zu halten, um das Verhältnis nicht zu belasten.
Schritt 3: Klärung bei Ablehnung
Falls der Vermieter die Genehmigung verweigert, sollten Mieter nach den genauen Gründen fragen. Sind diese nicht nachvollziehbar oder rechtlich fragwürdig, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. In vielen Fällen lassen sich Konflikte jedoch durch ein klärendes Gespräch lösen.
Schritt 4: Zustimmung schriftlich festhalten
Erteilt der Vermieter die Erlaubnis, sollte diese unbedingt schriftlich festgehalten werden. Eine mündliche Zusage ist zwar rechtlich bindend, kann jedoch später schwer nachgewiesen werden. Ein kurzer schriftlicher Vermerk, den beide Parteien unterschreiben, schafft hier Sicherheit.
Mit einem klaren und respektvollen Vorgehen erhöhen Mieter die Chancen, dass ihre Anfrage positiv beantwortet wird. Gleichzeitig signalisiert ein transparenter Umgang, dass sie die Interessen des Vermieters ernst nehmen – eine Win-win-Situation für beide Seiten.
Unerlaubte Katzenhaltung: Rechtliche Folgen und mögliche Konsequenzen
Die Haltung einer Katze ohne die erforderliche Zustimmung des Vermieters oder entgegen einer klaren Regelung im Mietvertrag kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vermieter haben in solchen Fällen verschiedene Möglichkeiten, auf die unerlaubte Tierhaltung zu reagieren, wobei die Schwere der Konsequenzen oft vom Verhalten des Mieters abhängt.
1. Aufforderung zur Entfernung der Katze
In den meisten Fällen wird der Vermieter zunächst eine schriftliche Aufforderung aussprechen, die Katze aus der Wohnung zu entfernen. Diese Aufforderung dient als erste Mahnung und gibt dem Mieter die Gelegenheit, die Situation zu klären oder die Katze anderweitig unterzubringen. Ignoriert der Mieter diese Aufforderung, drohen weitere Schritte.
2. Abmahnung
Bleibt die Katze trotz Aufforderung in der Wohnung, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Diese dient als formeller Hinweis darauf, dass der Mieter gegen den Mietvertrag verstößt. Eine Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für weitergehende rechtliche Maßnahmen, wie etwa eine Kündigung.
3. Kündigung des Mietverhältnisses
Im Extremfall kann die unerlaubte Katzenhaltung zur Kündigung des Mietvertrags führen. Dabei wird zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung unterschieden:
- Ordentliche Kündigung: Der Vermieter kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden, wenn der Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen und Abmahnungen die Katze nicht entfernt.
- Fristlose Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn die Katzenhaltung zu erheblichen Schäden oder massiven Störungen führt. Hier muss der Vermieter jedoch nachweisen, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.
4. Schadensersatzforderungen
Hat die Katze Schäden an der Wohnung verursacht, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn die Schäden über die normale Abnutzung hinausgehen, wie etwa zerkratzte Türen oder zerstörte Böden. In solchen Fällen muss der Mieter für die Reparaturkosten aufkommen.
5. Gerichtliche Auseinandersetzungen
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Konflikt vor Gericht landen. Hier wird geprüft, ob die Haltung der Katze tatsächlich unerlaubt war und ob die Maßnahmen des Vermieters verhältnismäßig sind. Gerichtliche Verfahren sind jedoch oft zeit- und kostenintensiv, weshalb beide Seiten in der Regel versuchen sollten, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Um solche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Mieter stets den Mietvertrag beachten und im Zweifel die Zustimmung des Vermieters einholen. Ein offener Dialog kann viele Probleme bereits im Vorfeld klären und eine Eskalation verhindern.
Widerruf einer Katzenhaltungserlaubnis: Wann ist das möglich?
Hat ein Vermieter die Haltung einer Katze zunächst erlaubt, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen diese Erlaubnis widerrufen werden kann. Grundsätzlich gilt: Ein Widerruf ist nicht ohne Weiteres möglich. Der Vermieter benötigt triftige Gründe, um eine bereits erteilte Zustimmung zurückzunehmen. Eine willkürliche Entscheidung ist rechtlich nicht zulässig.
Mögliche Gründe für einen Widerruf
- Störungen im Haus: Wenn die Katze wiederholt für erhebliche Lärmbelästigungen sorgt oder andere Mieter sich massiv gestört fühlen, kann dies einen Widerruf rechtfertigen. Hierbei müssen die Beschwerden jedoch konkret und nachvollziehbar sein.
- Schäden an der Wohnung: Entstehen durch die Katze Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, kann der Vermieter die Erlaubnis widerrufen. Beispiele wären zerkratzte Türen oder Teppiche, die durch unsachgemäße Haltung beschädigt wurden.
- Neue Umstände: Tritt ein neuer, gewichtiger Grund auf, wie etwa eine nachweisbare Allergie eines anderen Mieters, könnte dies ebenfalls eine Änderung der Situation rechtfertigen.
Rechtliche Grenzen des Widerrufs
Ein Widerruf darf jedoch nicht ohne sachliche Grundlage erfolgen. Formulierungen im Mietvertrag wie „Die Erlaubnis kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden“ sind unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Der Vermieter muss stets nachweisen können, dass der Widerruf durch konkrete Umstände gerechtfertigt ist.
Was passiert nach einem Widerruf?
Wird die Erlaubnis widerrufen, hat der Mieter in der Regel eine angemessene Frist, um die Katze anderweitig unterzubringen. Diese Frist hängt von den individuellen Umständen ab, sollte jedoch nicht unangemessen kurz sein. Kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach, könnten weitere rechtliche Schritte folgen, wie eine Abmahnung oder im Extremfall eine Kündigung.
Um Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, bei Problemen frühzeitig das Gespräch zu suchen. Oft lassen sich Lösungen finden, die für beide Seiten akzeptabel sind, ohne dass es zu einem vollständigen Widerruf der Erlaubnis kommen muss.
Praktische Tipps für ein harmonisches Mietverhältnis mit Katzen
Ein harmonisches Mietverhältnis ist das Ziel, sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Gerade bei der Haltung von Katzen können jedoch schnell Spannungen entstehen, wenn Missverständnisse oder Unklarheiten im Raum stehen. Mit ein paar einfachen Maßnahmen und einer offenen Kommunikation lassen sich viele Probleme von vornherein vermeiden.
1. Transparenz von Anfang an
Bevor eine Katze einzieht, sollten Mieter den Vermieter frühzeitig informieren – selbst wenn keine ausdrückliche Genehmigung erforderlich ist. Dies zeigt Respekt und schafft Vertrauen. Offene Kommunikation ist der Schlüssel, um spätere Konflikte zu vermeiden.
2. Rücksicht auf Nachbarn
Katzen können neugierig sein und manchmal auch in Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser oder Gärten vordringen. Mieter sollten darauf achten, dass die Katze keine anderen Mieter stört oder verunsichert. Eine klare Regelung, wo sich die Katze aufhalten darf, kann hier hilfreich sein.
3. Schäden vorbeugen
Um Schäden an der Wohnung zu vermeiden, können Mieter einfache Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören Kratzbretter, spezielle Möbelabdeckungen oder ein zusätzlicher Schutz für empfindliche Böden. Solche Vorkehrungen zeigen dem Vermieter, dass der Mieter verantwortungsvoll handelt.
4. Regelmäßige Reinigung
Gerüche oder Katzenhaare können für andere Mieter unangenehm sein. Eine regelmäßige Reinigung der Wohnung und das rechtzeitige Entsorgen von Katzenstreu tragen dazu bei, dass keine Beschwerden aufkommen. Dies gilt besonders in Mehrfamilienhäusern mit enger Nachbarschaft.
5. Klärung bei Konflikten
Sollte es doch einmal zu Problemen kommen, ist ein klärendes Gespräch oft die beste Lösung. Ob es um Beschwerden von Nachbarn oder Bedenken des Vermieters geht – ein offener Dialog kann helfen, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
6. Rechtliche Beratung bei Unsicherheiten
Wenn Unklarheiten bestehen, ob die Katzenhaltung erlaubt ist oder welche Rechte und Pflichten gelten, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Dies schafft Sicherheit und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.
Mit diesen Tipps können Mieter und Vermieter ein entspanntes und konfliktfreies Zusammenleben ermöglichen – und die Katze kann sich in ihrem neuen Zuhause rundum wohlfühlen.
Beispiele aus der Praxis: Rechtliche Streitfälle zur Katzenhaltung
Rechtliche Streitfälle zur Katzenhaltung sind keine Seltenheit und zeigen, wie unterschiedlich Gerichte in Deutschland über solche Konflikte entscheiden können. Die Urteile hängen oft von den individuellen Umständen ab, was bedeutet, dass es keine „Einheitslösung“ gibt. Hier sind einige interessante Beispiele aus der Praxis, die die Bandbreite möglicher Szenarien verdeutlichen:
- Das pauschale Verbot von Haustieren: In einem Fall entschied ein Gericht, dass eine Klausel im Mietvertrag, die pauschal die Haltung aller Haustiere untersagt, unwirksam ist. Der Mieter durfte seine Katze behalten, da das Verbot ihn unangemessen benachteiligte. (AG Hamburg, Az. 316 C 15/95)
- Nachträgliche Allergie eines Nachbarn: Ein Vermieter wollte die Haltung einer Katze widerrufen, nachdem ein neuer Mieter mit einer schweren Katzenallergie ins Haus gezogen war. Das Gericht entschied zugunsten des Katzenhalters, da die Katze bereits vor dem Einzug des allergischen Mieters erlaubt war und keine akute Gesundheitsgefahr bestand. (LG Bonn, Az. 6 S 120/99)
- Schäden durch die Katze: In einem anderen Fall musste ein Mieter Schadensersatz leisten, weil seine Katze die Türrahmen der Wohnung erheblich zerkratzt hatte. Das Gericht sah dies als übermäßige Abnutzung an, die nicht durch die normale Nutzung der Wohnung gedeckt war. (AG Frankfurt, Az. 33 C 2985/15)
- Mehrere Katzen in einer kleinen Wohnung: Ein Vermieter klagte, weil ein Mieter in einer kleinen Einzimmerwohnung drei Katzen hielt. Das Gericht entschied, dass die Haltung von drei Katzen in diesem Fall unverhältnismäßig sei und der Vermieter die Anzahl der Tiere begrenzen durfte. (AG München, Az. 411 C 6862/12)
- Streit um Freigänger-Katzen: Ein Fall betraf eine Katze, die regelmäßig in den Garten eines Nachbarn lief und dort Schäden verursachte. Das Gericht entschied, dass der Katzenhalter verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass die Katze den Nachbargarten nicht mehr betritt. (LG Nürnberg-Fürth, Az. 13 S 11877/91)
Diese Beispiele zeigen, dass es bei Streitigkeiten um Katzenhaltung oft auf Details ankommt. Faktoren wie die Größe der Wohnung, die Anzahl der Tiere, das Verhalten der Katze und die Interessen anderer Mieter spielen eine entscheidende Rolle. Wer sich vorab informiert und Konflikte frühzeitig anspricht, kann solche rechtlichen Auseinandersetzungen häufig vermeiden.
FAQ zur Katzenhaltung in Mietwohnungen
Darf die Haltung von Katzen im Mietvertrag verboten werden?
Pauschale Verbote von Haustieren, wie „Das Halten aller Tiere ist untersagt“, sind rechtlich unwirksam. Allerdings kann im Mietvertrag eine Zustimmungspflicht für Katzenhaltung vereinbart werden. Solche Klauseln sind bindend, wenn sie individuell festgelegt wurden.
Braucht man immer die Zustimmung des Vermieters für eine Katze?
In der Regel nicht, da Katzen üblicherweise zu den Kleintieren zählen, die einer normalen Nutzung der Wohnung entsprechen. Wenn im Mietvertrag jedoch eine spezifische Zustimmungspflicht für Katzenhaltung vereinbart wurde, muss vorher beim Vermieter nachgefragt werden.
Unter welchen Bedingungen kann der Vermieter die Katzenhaltung verbieten?
Ein Verbot ist beispielsweise möglich, wenn es sachliche Gründe gibt, wie nachgewiesene Allergien anderer Mieter, Schäden an der Wohnung durch frühere Tierhaltung oder eine unverhältnismäßige Anzahl an Katzen in kleinen Räumen.
Kann der Vermieter eine erteilte Genehmigung für die Katzenhaltung widerrufen?
Ein Widerruf einer bereits erteilten Erlaubnis ist nur bei triftigen Gründen erlaubt, z. B. bei wiederholter Lärmbelästigung, starken Störungen oder Schäden an der Wohnung. Ohne sachlichen Grund ist ein Widerruf nicht rechtens.
Was passiert, wenn Katzen unerlaubt gehalten werden?
Der Vermieter kann zunächst die Entfernung der Katze aus der Wohnung fordern. Wird diese Aufforderung ignoriert, droht eine Abmahnung und im Extremfall die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter weiterhin die Vertragsklauseln verletzt.