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    Mieter ordentlich kündigen: Diese Gründe rechtfertigen eine Kündigung

    19.06.2025 88 mal gelesen 3 Kommentare
    • Ein berechtigtes Interesse des Vermieters, wie zum Beispiel Eigenbedarf, ist ein anerkannter Kündigungsgrund.
    • Eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter, etwa ausbleibende Mietzahlungen, kann zur Kündigung führen.
    • Störungen des Hausfriedens durch den Mieter, beispielsweise wiederholte Ruhestörungen, rechtfertigen eine ordentliche Kündigung.

    Konkrete Kündigungsgründe: Wann darf ein Vermieter ordentlich kündigen?

    Konkrete Kündigungsgründe: Wann darf ein Vermieter ordentlich kündigen?

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    Ein Vermieter kann nicht einfach so das Mietverhältnis beenden – das Gesetz verlangt triftige, klar definierte Gründe. Es reicht also keinesfalls, dass man sich „einfach nicht mehr versteht“ oder das Bauchgefühl nicht mehr stimmt. Tatsächlich sind die zulässigen Kündigungsgründe im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eng umrissen. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur eine unwirksame Kündigung, sondern oft auch langwierige Streitigkeiten und finanzielle Einbußen.

    • Eigenbedarf: Ein Klassiker, aber nicht beliebig anwendbar. Eigenbedarf muss konkret und nachvollziehbar sein – etwa, wenn der Vermieter selbst, seine Kinder oder Eltern die Wohnung benötigen. Vage Andeutungen oder vorgeschobene Gründe werden von Gerichten regelmäßig kassiert.
    • Verletzung vertraglicher Pflichten: Wer als Mieter regelmäßig die Miete zu spät zahlt, Nachbarn massiv stört oder die Wohnung zweckentfremdet, liefert dem Vermieter einen rechtlich haltbaren Kündigungsgrund. Aber: Es braucht meist eine vorherige Abmahnung, damit die Kündigung auch wirklich durchgeht.
    • Wirtschaftliche Verwertung: Manchmal steht die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie auf dem Spiel – etwa, wenn eine Sanierung oder ein Abriss geplant ist und das Mietverhältnis das Projekt ernsthaft behindert. Allerdings: Die Hürden sind hoch, und der Vermieter muss detailliert nachweisen, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre.

    Ohne einen dieser gesetzlich anerkannten Gründe ist eine ordentliche Kündigung praktisch ausgeschlossen. Und selbst mit Grund: Jeder einzelne Fall verlangt eine saubere Dokumentation und die strikte Einhaltung der Formvorgaben. Wer hier nachlässig ist, landet schnell in der Sackgasse – und das Mietverhältnis läuft einfach weiter.

    Eigenbedarf als berechtigter Kündigungsgrund: Was zählt wirklich?

    Eigenbedarf als berechtigter Kündigungsgrund: Was zählt wirklich?

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    Beim Thema Eigenbedarf sind Gerichte gnadenlos genau. Es reicht nicht, den Eigenbedarf nur zu behaupten – der Vermieter muss ihn plausibel und detailliert darlegen. Wer hier schludert, hat schon verloren. Doch was zählt tatsächlich?

    • Personenkreis: Eigenbedarf gilt nur für den Vermieter selbst, nahe Familienangehörige (zum Beispiel Kinder, Eltern, Geschwister) oder – in Ausnahmefällen – für Haushaltsangehörige wie Pflegepersonal. Für entferntere Verwandte oder Freunde wird’s fast immer abgelehnt.
    • Konkrete Nutzungsabsicht: Es muss klar erkennbar sein, warum genau diese Wohnung benötigt wird. Vage Aussagen wie „für später mal“ oder „eventuell als Büro“ sind raus. Ein Umzug wegen Arbeitsplatznähe, Familienzuwachs oder Pflegebedürftigkeit sind dagegen nachvollziehbare Gründe.
    • Keine vorgeschobenen Gründe: Die Gerichte prüfen, ob der Eigenbedarf echt ist. Wer Eigenbedarf nur vortäuscht, riskiert nicht nur die Unwirksamkeit der Kündigung, sondern auch Schadensersatzforderungen des Mieters.
    • Dringlichkeit und Nachvollziehbarkeit: Je konkreter und dringlicher der Bedarf, desto besser. Ein nachvollziehbarer Zeitplan und eine ehrliche Begründung machen die Kündigung wasserdicht.

    Wichtig: Der Eigenbedarf muss zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestehen oder zumindest konkret absehbar sein. Spätere Änderungen oder plötzliche Absagen werfen sofort Misstrauen auf und können teuer werden. Wer sauber und ehrlich argumentiert, hat die besten Karten – und erspart sich böse Überraschungen.

    Übersicht zulässiger Gründe für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter

    Kündigungsgrund Beschreibung Besonderheiten/Voraussetzungen
    Eigenbedarf Der Vermieter oder enge Angehörige benötigen die Wohnung zum eigenen Gebrauch.
    • Konkrete und nachvollziehbare Darlegung notwendig
    • Nur für Vermieter, nahe Familie oder Haushaltshilfe
    • Vortäuschung ist unzulässig
    Verletzung vertraglicher Pflichten Der Mieter verstößt wiederholt oder schwer gegen seine Pflichten (z. B. Zahlungsverzug, Ruhestörung).
    • Meist vorherige Abmahnung erforderlich
    • Ausführliche Dokumentation der Verstöße notwendig
    Wirtschaftliche Verwertung Dem Vermieter drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Fortsetzung des Mietverhältnisses.
    • Strenge Nachweispflicht (Gutachten, Zahlen, Pläne)
    • Geplante Baumaßnahmen oder unzumutbare Verluste
    • Interessenabwägung mit sozialem Schutz des Mieters

    Vertragsverletzungen des Mieters: Fallbeispiele und rechtssichere Vorgehensweise

    Vertragsverletzungen des Mieters: Fallbeispiele und rechtssichere Vorgehensweise

    Verstößt ein Mieter gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag, kann das eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Doch nicht jeder kleine Ausrutscher reicht – es braucht schon handfeste Verstöße, die das Mietverhältnis ernsthaft belasten. Hier einige typische Beispiele, die in der Praxis tatsächlich durchgehen:

    • Wiederholte unpünktliche Mietzahlungen: Kommt der Mieter über längere Zeit immer wieder zu spät seiner Zahlungspflicht nach, reicht das irgendwann. Besonders, wenn der Vermieter nachweislich mehrfach gemahnt hat.
    • Illegale Untervermietung: Gibt der Mieter die Wohnung ohne Erlaubnis an Dritte weiter, ist das ein klarer Vertragsbruch. Auch die dauerhafte Aufnahme weiterer Personen ohne Zustimmung kann ein Kündigungsgrund sein.
    • Massive Vernachlässigung der Wohnung: Wird die Mietsache mutwillig beschädigt oder völlig verwahrlost zurückgelassen, ist das nicht mehr hinnehmbar. Hier sind Fotos und Zeugen Gold wert.
    • Störung des Hausfriedens: Anhaltende Lärmbelästigung, Bedrohungen oder sogar Übergriffe auf Nachbarn gehen weit über das normale Maß hinaus und sind für keinen Vermieter akzeptabel.

    Rechtssichere Vorgehensweise:

    • Abmahnung ist Pflicht: Vor der Kündigung muss der Vermieter den Mieter schriftlich abmahnen und ihm eine Frist zur Besserung setzen. Nur bei besonders schweren Verstößen kann darauf verzichtet werden.
    • Dokumentation: Alle Vorfälle sollten mit Datum, Uhrzeit und – wenn möglich – Zeugen dokumentiert werden. Je besser die Beweislage, desto sicherer steht die Kündigung.
    • Kündigung begründen: Im Kündigungsschreiben müssen die konkreten Vertragsverletzungen exakt benannt werden. Pauschale Vorwürfe reichen nicht aus.
    • Fristen einhalten: Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch bei Vertragsverletzungen zu beachten, es sei denn, es liegt ein Fall für eine fristlose Kündigung vor.

    Mit dieser Vorgehensweise lässt sich eine ordentliche Kündigung auf ein solides Fundament stellen – und das Risiko teurer Rechtsstreitigkeiten deutlich senken.

    Wirtschaftliche Verwertung der Immobilie: Wann ist dieser Grund zulässig?

    Wirtschaftliche Verwertung der Immobilie: Wann ist dieser Grund zulässig?

    Eine ordentliche Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist nur dann zulässig, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde. Es genügt nicht, dass eine Neuvermietung lukrativer wäre oder der Verkauf leichter fiele. Die Messlatte liegt hoch: Der Vermieter muss detailliert darlegen, warum genau das Mietverhältnis einer sinnvollen Nutzung im Wege steht.

    • Geplante Baumaßnahmen: Wird beispielsweise ein Abriss oder eine grundlegende Umgestaltung des Gebäudes geplant, die mit dem bestehenden Mietverhältnis nicht vereinbar ist, kann das ein legitimer Grund sein. Die reine Modernisierung reicht jedoch in der Regel nicht aus.
    • Unzumutbare Verluste: Der Vermieter muss nachweisen, dass ihm durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche finanzielle Einbußen entstehen würden. Eine bloße Gewinnmaximierung zählt nicht – es muss wirklich wirtschaftlich unzumutbar sein.
    • Beweislast: Die Argumentation muss mit Zahlen, Gutachten oder konkreten Planungen untermauert werden. Ohne belastbare Nachweise ist eine Kündigung auf dieser Grundlage meist chancenlos.
    • Interessenabwägung: Gerichte prüfen stets, ob das Interesse des Vermieters an der Verwertung schwerer wiegt als das Interesse des Mieters am Verbleib in der Wohnung. Sozialaspekte und die Dauer des Mietverhältnisses spielen dabei eine Rolle.

    Wichtig ist: Die wirtschaftliche Verwertung ist kein Freifahrtschein. Sie verlangt eine lückenlose und nachvollziehbare Begründung, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Wer hier sauber arbeitet, kann im Ausnahmefall tatsächlich kündigen – aber die Hürden sind deutlich höher als bei anderen Gründen.

    Erfolg bei der Kündigung: Formvorgaben, Fristen und korrekte Zustellung

    Erfolg bei der Kündigung: Formvorgaben, Fristen und korrekte Zustellung

    Damit eine ordentliche Kündigung tatsächlich wirksam wird, kommt es auf die exakte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben an. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung ins Leere läuft – und das Mietverhältnis bleibt bestehen. Was ist also zu beachten?

    • Schriftform zwingend: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, handschriftliche Notizen oder E-Mails reichen nicht aus. Das Original mit Unterschrift ist erforderlich.
    • Begründungspflicht: Im Kündigungsschreiben muss der konkrete Kündigungsgrund klar und nachvollziehbar genannt werden. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung unwirksam.
    • Fristberechnung: Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Zugang des Schreibens beim Mieter. Entscheidend ist, dass das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats eingeht, damit der laufende Monat mitzählt.
    • Nachweis der Zustellung: Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Versand per Einwurfeinschreiben. Nur so lässt sich im Streitfall beweisen, dass der Mieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat.
    • Unterschrift aller Vermieter: Stehen mehrere Personen im Mietvertrag als Vermieter, müssen auch alle das Kündigungsschreiben unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung nicht wirksam.
    • Keine nachträglichen Änderungen: Nach dem Versand darf das Kündigungsschreiben nicht mehr verändert werden. Jede Änderung macht das Dokument angreifbar.

    Wer diese Formalitäten sorgfältig beachtet, schafft die Grundlage für eine rechtssichere und erfolgreiche Kündigung – und erspart sich nervenaufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht.

    Praxisbeispiel: Schritt-für-Schritt zur ordentlichen Kündigung

    Praxisbeispiel: Schritt-für-Schritt zur ordentlichen Kündigung

    Wie läuft eine ordentliche Kündigung in der Praxis tatsächlich ab? Hier ein konkretes Beispiel, das zeigt, wie Vermieter vorgehen sollten, um keine bösen Überraschungen zu erleben:

    • 1. Sachverhalt prüfen: Zuerst wird der Anlass für die Kündigung exakt analysiert. Gibt es belastbare Fakten, die den gewählten Kündigungsgrund stützen? Hier lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag und in die eigene Dokumentation.
    • 2. Beweise sichern: Alle relevanten Unterlagen, wie etwa Zahlungsbelege, Protokolle von Vorfällen oder Baupläne, werden gesammelt und geordnet. Je besser die Beweislage, desto stärker die eigene Position.
    • 3. Abmahnung formulieren (falls nötig): Ist eine Abmahnung erforderlich, wird diese schriftlich und konkret verfasst. Sie enthält eine klare Frist zur Abhilfe und beschreibt das Fehlverhalten oder Problem exakt.
    • 4. Kündigungsschreiben aufsetzen: Das Schreiben wird mit allen Pflichtangaben und einer nachvollziehbaren Begründung erstellt. Hier ist Präzision gefragt – keine Floskeln, sondern Fakten.
    • 5. Zustellung sicherstellen: Das Kündigungsschreiben wird so übergeben oder verschickt, dass der Zugang nachweisbar ist. Empfangsbestätigung oder Einwurfeinschreiben sind die Mittel der Wahl.
    • 6. Fristen überwachen: Nach Versand der Kündigung werden die relevanten Fristen im Kalender notiert, um rechtzeitig auf mögliche Reaktionen oder Fristversäumnisse reagieren zu können.
    • 7. Kommunikation dokumentieren: Alle weiteren Kontakte mit dem Mieter – etwa Rückfragen oder Einwände – werden schriftlich festgehalten. Das schafft Klarheit und schützt vor Missverständnissen.

    Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung behalten Vermieter jederzeit den Überblick und vermeiden typische Fallstricke, die eine Kündigung sonst ins Wanken bringen könnten.

    Mustertexte und Checkliste: So vermeiden Vermieter teure Fehler

    Mustertexte und Checkliste: So vermeiden Vermieter teure Fehler

    Viele Kündigungen scheitern an banalen Formfehlern oder lückenhaften Begründungen. Wer sich an bewährte Mustertexte hält und eine Checkliste nutzt, kann teure Rückschläge und peinliche Nachbesserungen vermeiden. Hier finden Sie eine praktische Übersicht, die in der Praxis wirklich hilft:

    • Mustertext Abmahnung: „Sehr geehrter Herr/Frau [Name], leider mussten wir feststellen, dass [konkretes Fehlverhalten, z.B. wiederholte Ruhestörung am xx.xx.xxxx]. Wir fordern Sie hiermit auf, dieses Verhalten bis spätestens [Datum] einzustellen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.“
    • Mustertext ordentliche Kündigung: „Sehr geehrter Herr/Frau [Name], hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die Wohnung [Adresse] zum nächstmöglichen Termin ordentlich. Grund: [z.B. Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung]. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 573c BGB [Frist in Monaten].“
    • Mustertext fristlose Kündigung: „Sehr geehrter Herr/Frau [Name], aufgrund des schwerwiegenden Verstoßes gegen Ihre mietvertraglichen Pflichten (z.B. Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten) kündigen wir das Mietverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung.“

    Checkliste für eine rechtssichere Kündigung:

    • Alle Pflichtangaben im Schreiben enthalten?
    • Kündigungsgrund klar und nachvollziehbar formuliert?
    • Fristen korrekt berechnet und im Schreiben genannt?
    • Original unterschrieben?
    • Zustellung beweisbar dokumentiert?
    • Vorherige Abmahnung (falls nötig) erfolgt?
    • Kommunikation und Unterlagen vollständig archiviert?

    Mit diesen Vorlagen und der Checkliste behalten Vermieter die Kontrolle – und minimieren das Risiko, dass eine Kündigung vor Gericht scheitert oder unnötige Kosten verursacht.

    Tipps zur rechtssicheren Dokumentation und Risikovermeidung

    Tipps zur rechtssicheren Dokumentation und Risikovermeidung

    Eine lückenlose Dokumentation ist das Rückgrat jeder erfolgreichen Kündigung. Nur wer Beweise und Abläufe nachvollziehbar festhält, steht im Ernstfall nicht mit leeren Händen da. Hier ein paar Profi-Tipps, die wirklich den Unterschied machen:

    • Chronologische Aktenführung: Legen Sie für jedes Mietverhältnis einen eigenen Ordner an – digital oder analog. Halten Sie sämtliche Vorgänge, Schreiben und Reaktionen in zeitlicher Reihenfolge fest. So lässt sich jeder Schritt lückenlos belegen.
    • Protokolle von Gesprächen: Notieren Sie bei Telefonaten oder persönlichen Treffen kurz Ort, Datum, Beteiligte und die wichtigsten Aussagen. Auch wenn es mühsam wirkt – im Streitfall ist jedes Detail Gold wert.
    • Beweisfotos und Screenshots: Dokumentieren Sie Schäden, bauliche Veränderungen oder andere relevante Situationen mit Fotos, versehen mit Datum und kurzer Beschreibung. Digitale Beweise sind oft schlagkräftiger als Erinnerungen.
    • Empfangsbestätigungen sammeln: Lassen Sie sich den Erhalt wichtiger Schreiben quittieren oder nutzen Sie Einwurfeinschreiben. Bewahren Sie Quittungen und Sendungsnachweise auf, um im Zweifel den Zugang nachzuweisen.
    • Fristen- und Aufgabenliste führen: Nutzen Sie eine einfache Tabelle oder App, um alle Fristen, offenen Aufgaben und anstehende Termine im Blick zu behalten. So geraten keine wichtigen Schritte in Vergessenheit.
    • Rechtsberatung dokumentieren: Notieren Sie auch Hinweise und Empfehlungen von Anwälten oder Beratungsstellen, damit Sie im Zweifel belegen können, dass Sie sich rechtlich abgesichert haben.

    Mit dieser konsequenten Vorgehensweise lassen sich nicht nur Risiken minimieren, sondern auch die eigenen Nerven schonen. Denn am Ende zählt, was Sie beweisen können – nicht, was Sie irgendwann mal gesagt haben.


    FAQ zur ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter

    Welche Gründe erlauben es Vermietern, einem Mieter ordentlich zu kündigen?

    Das Gesetz sieht für eine ordentliche Kündigung enge Vorgaben vor. Zu den zulässigen Gründen zählen insbesondere Eigenbedarf für den Vermieter oder nahe Angehörige, erhebliche Vertragsverletzungen durch den Mieter (wie wiederholte Ruhestörung oder ausbleibende Mietzahlungen) sowie berechtigte wirtschaftliche Verwertungsinteressen, etwa bei Abriss oder grundlegender Umgestaltung der Immobilie.

    Welche Formvorschriften gelten für eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags?

    Eine ordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und den konkreten Kündigungsgrund enthalten. Das Kündigungsschreiben sollte dem Mieter nachweisbar zugehen, zum Beispiel per Einwurfeinschreiben. Bei mehreren Vermietern müssen alle das Schreiben unterzeichnen.

    Welche Kündigungsfristen müssen Vermieter einhalten?

    Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Vermieter grundsätzlich mindestens drei Monate und verlängert sich abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses gestaffelt auf bis zu neun Monate. Für kürzere Fristen muss eine entsprechende und rechtskonforme Regelung im Mietvertrag bestehen.

    Wann ist eine Abmahnung vor der Kündigung notwendig?

    In der Regel muss der Vermieter vor einer ordentlichen Kündigung wegen Vertragsverstößen zunächst schriftlich abmahnen und dem Mieter Gelegenheit zur Abhilfe geben. Nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen kann im Ausnahmefall auf eine Abmahnung verzichtet werden.

    Wie kann ein Vermieter nachweisen, dass die Kündigung zugegangen ist?

    Den Zugang einer Kündigung kann der Vermieter am besten per Einwurfeinschreiben oder durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung nachweisen. Nur so ist er im Streitfall auf der sicheren Seite und kann belegen, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht beim Mieter eingegangen ist.

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    also also ich hab jetz hier nochmal paar Kommi gelesen un ehrlich gesagt ich versteh nich alles was da jetzt so zu wirtschaft denken und Eigenbedabf schreibn, also ich mein, wenn die Wohnung dem Vermieter gehört, dann is doch auch sein gutes recht zu sagen „ich wills zurück für meine famille oder sowas“ oda? Hab ich letzens mal beim Onkel in der Zeitung auch gelesn das die leute trotzdem einfach drin bleibn un dann kommt Polizei oder was, oder Gericht, keine ahnung. Aber da stand hier im Artikel das das garnich so leicht geht und jetzt is mir voll unklar, weil ich dachte Hausbesitzer machn die Regeln.

    Oft schreiben auch Leutz das mit Abmahnung erstma kommen muss, aber wie oft den, reicht eine? Und was wenn der Brief gar nich ankommt weil mit Post läuft bei uns nix, meine Online Bestellungen sind immer verschwunde oder im Keller von Nachbarin. Auch wie bei Vertragsverletzung, was wenn die Katze von der Mieterin dauernd in den Flur kackt, ab wann zählt das bitte und muss man das fotographieren oder wie? Volle Papierkrieg.

    Ich check auch nich wie das ist bei „wirtschaftlich“, das klingt wie wenn die Miete zu wenig bringt, dann solln die einfach mehr verlangen und feddich, kommt mir alles bisschen komplized vor als es sein müsste… Eig benutzen Vermieter lieber Ausreden oder? Oder ist das jetzt schon illegal, wenn man nur so tut als würd man Wohnung für Schwiedermutter ziehn brauchn und die kommt nie? Also kenn so einen Fall ausm Bekanntenkreis, hat KEINER kontolliert am Ende.

    Bin jetzt bisschen raus, vl bin ich auch kein Jurist, aber ich find des alles mega verwirrend mit fristen und unteschrieben und so... Wers genau weiß, könnt mal kurz erklrn wie viel Gründe man braucht oder reicht ein, und wie lange sowas ziehn kann bis Gericht? DANK im voraus!
    Also ich muss nochmal drauf eingehen, was jemand hier unten wegen Abmahnungen geschrieben hat, das ist nämlich echt so ein Punkt, der in der Praxis total oft für Chaos sorgt. Viele denken immer, eine Abmahnung reicht – aber so einfach ist das im Mietrecht halt nicht immer. Es kommt ja voll auf’s Fehlverhalten an! Bei so Standardsachen wie immer zu später Mietzahlung: Da erwarten Gerichte meistens, dass wirklich mehrmals ermahnt wurde, bevor überhaupt mal gekündigt werden darf. Und das alles sollte man auch am besten schwarz auf weiß haben. Das mit der Postzustellung ist übrigens auch mein Feind – meine Oma hat letzten Winter mal drei Wochen ihren Stromanbieter-Brief nicht bekommen, weil alles im Schuppen vom Nachbarn landete. Heißt für Vermieter echt, am besten Einwurfeinschreiben oder sogar direkt vor Zeugen abgeben, sonst bringt die ganze Mühe nix und der Stress geht für alle von vorne los.

    Was ich auch wieder interessant fand im Artikel: Diese Unterscheidung zwischen Eigenbedarf und „wirtschaftlicher Verwertung“. Gibt ja immer wieder die Gerüchte, dass Vermieter einfach irgendeinen Grund ausdenken, vor allem wenn Wohnung in der Gegend richtig teuer geworden ist. Aber offenbar ist das eben gar nicht so leicht durchzudrücken, wie’s sich manche vorstellen. Andersrum: Ich kenn aber auch Fälle, da wurde nie kontrolliert, ob zum Beispiel wirklich der pflegebedürftige Cousin einzieht oder ob’s halt doch nur heiße Luft ist. Bin ehrlich: Das fühlt sich dann für alle fairen Vermieter total undankbar an, weil die, die es korrekt machen, kriegen genau so den Papierkram an den Hals wie die schwarzen Schafe. Aber wie auch der Artikel meint: Am Ende zählt, ob du jeden Schritt gescheit dokumentiert hast. Also ich kann nur sagen, die Zettelwirtschaft ist mega nervig – aber ganz ohne läuft halt gar nix.

    Eine Sache die ich noch nie so richtig kapiert habe: Wie das mit mehreren Vermietern ist. Stehen da jetzt Mutter, Vater und Onkel im Vertrag, dann müssen wohl auch alle dreien unterschreiben? Da frag ich mich ja, was ist wenn einer grad im Ausland ist oder so. Ist die Kündigung dann direkt hinfällig? Vielleicht weiß das ja wer genauer... Find ich super, dass es sowohl für Vermieter als auch für Mieter nicht mal eben ein Fingerschnippen ist, aber manchmal erschlägt einen diese Übergenauigkeit auch irgendwie. Kommt einem fast so vor, als hätte jeder, der mal in den Paragraphen-Dschungel reinguckt, einfach weniger Lust drauf, irgendwas zu ändern und es bleibt alles beim alten.

    Naja, unterm Strich: Lieber einmal alles nachgelesen, als vor Gericht plötzlich dastehen und keiner weiß mehr, warum überhaupt gekündigt wurde. Mietrecht ist halt kein Kinderspiel.
    Ich finds spannend, dass kaum einer hier darauf eingeht wie wichtig eigentlich die genaue Form der Kündigung ist – hab im Freundeskreis erlebt, dass ne Kündigung einfach deshalb gescheitert ist, weil auf dem Brief ne Unterschrift vom zweiten Vermieter fehlte, das zieht wohl echt mehr als viele glauben!

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    Zusammenfassung des Artikels

    Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist nur mit gesetzlich anerkannten Gründen wie Eigenbedarf, Vertragsverletzungen oder wirtschaftlicher Verwertung möglich.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Nur anerkannte Kündigungsgründe verwenden: Als Vermieter dürfen Sie das Mietverhältnis nur bei gesetzlich definierten Gründen ordentlich kündigen, z. B. Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung der Immobilie. Persönliche Sympathien oder Unstimmigkeiten reichen nicht aus.
    2. Eigenbedarf klar und nachvollziehbar begründen: Kündigen Sie wegen Eigenbedarfs, muss der Bedarf konkret und glaubhaft dargelegt werden (z. B. Einzug für sich selbst oder nahe Angehörige). Vage Aussagen oder vorgeschobene Gründe werden von Gerichten nicht anerkannt und können zu Schadensersatzforderungen führen.
    3. Vertragsverletzungen sauber dokumentieren und abmahnen: Bei Vertragsverstößen wie wiederholtem Zahlungsverzug, unerlaubter Untervermietung oder Störung des Hausfriedens ist meist eine vorherige, schriftliche Abmahnung nötig. Dokumentieren Sie sämtliche Vorfälle und Verwarnungen sorgfältig, um im Streitfall abgesichert zu sein.
    4. Strenge Formalien einhalten: Die Kündigung muss immer schriftlich, mit Angabe des konkreten Kündigungsgrundes und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfolgen. Stellen Sie sicher, dass alle Vermieter unterschreiben und der Zugang der Kündigung beim Mieter nachweisbar ist (z. B. per Einwurfeinschreiben).
    5. Dokumentation und Checklisten nutzen: Führen Sie für jedes Mietverhältnis eine chronologische Akte, in der Sie alle relevanten Vorgänge, Belege, Fotos und Schriftwechsel ablegen. Nutzen Sie Checklisten, um alle rechtlichen Anforderungen und Fristen im Blick zu behalten und Fehler zu vermeiden.

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