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    Mieter gestorben: Sofortmaßnahmen für Vermieter

    24.05.2025 15 mal gelesen 0 Kommentare
    • Benachrichtigen Sie umgehend die nächsten Angehörigen oder das Nachlassgericht.
    • Sichern Sie die Wohnung und dokumentieren Sie den Zustand der Räume.
    • Informieren Sie sich über den rechtlichen Status des Mietvertrags und warten Sie auf Rückmeldungen der Erben.

    Erste Schritte nach dem Todesfall eines Mieters: Was Vermieter sofort tun müssen

    Erste Schritte nach dem Todesfall eines Mieters: Was Vermieter sofort tun müssen

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    Kaum ist die Nachricht eingetroffen, dass ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter oft vor einem Berg an Fragen und Unsicherheiten. Jetzt ist schnelles, aber auch überlegtes Handeln gefragt – sonst kann es schnell chaotisch werden. Folgende Maßnahmen sollten Sie direkt nach Bekanntwerden des Todesfalls einleiten, um rechtlich und organisatorisch auf der sicheren Seite zu stehen:

    • Todesnachweis anfordern: Fordern Sie umgehend eine Kopie der Sterbeurkunde an. Ohne diesen Nachweis sind viele weitere Schritte nicht möglich, insbesondere gegenüber Behörden oder Versicherungen.
    • Kontakt zu Angehörigen oder Mitbewohnern aufnehmen: Versuchen Sie, möglichst rasch herauszufinden, ob und welche Angehörigen, Mitbewohner oder sonstige Personen im Haushalt leben. Das ist entscheidend, um zu klären, ob das Mietverhältnis fortgeführt wird oder nicht.
    • Wohnung sichern: Schützen Sie die Wohnung vor unbefugtem Zutritt. Wechseln Sie keinesfalls eigenmächtig das Schloss, aber dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung (z.B. Fotos vom Eingangsbereich, Briefkasten). So vermeiden Sie späteren Ärger wegen verschwundener Gegenstände oder Nachlassstreitigkeiten.
    • Post und laufende Verträge prüfen: Werfen Sie einen Blick auf die Post und informieren Sie sich über laufende Verträge (z.B. Strom, Internet, Zeitungen). Informieren Sie die Angehörigen oder Erben, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
    • Hausverwaltung und Hausmeister informieren: Geben Sie die Information über den Todesfall an alle Beteiligten weiter, die regelmäßig Kontakt zur Wohnung haben. So vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass niemand versehentlich Zugang erhält.
    • Behörden und Nachbarn zurückhaltend informieren: Halten Sie sich an den Datenschutz. Informieren Sie Nachbarn nur, wenn es wirklich notwendig ist, etwa um die Ruhe im Haus zu wahren oder wenn jemand Schlüssel besitzt.

    Wichtig: Jeder Schritt sollte dokumentiert werden – ein einfaches Protokoll hilft, später nachzuweisen, dass Sie als Vermieter korrekt gehandelt haben. Gerade in emotional aufgeladenen Situationen wie einem Todesfall zahlt sich diese Sorgfalt aus.

    Kontaktaufnahme zu Angehörigen, Eintrittsberechtigten und Erben: So verschaffen Sie sich schnell Klarheit

    Kontaktaufnahme zu Angehörigen, Eintrittsberechtigten und Erben: So verschaffen Sie sich schnell Klarheit

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    Direkt nach dem Todesfall stehen Sie als Vermieter vor der Aufgabe, herauszufinden, wer für die Wohnung und das Mietverhältnis zuständig ist. Das klingt erst mal nach Detektivarbeit – und tatsächlich, ein bisschen Spürsinn ist gefragt. Denn ohne die richtigen Ansprechpartner geraten weitere Schritte schnell ins Stocken.

    • Erste Anhaltspunkte sammeln: Schauen Sie in den Mietvertrag und prüfen Sie, ob dort weitere Personen als Mieter oder Mitbewohner genannt sind. Manchmal finden sich Hinweise auch im Briefkasten, auf Klingelschildern oder in der Nachbarschaft.
    • Einwohnermeldeamt kontaktieren: Wenn Sie keine direkten Kontakte finden, können Sie beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft beantragen. Dort erfahren Sie, wer offiziell mit dem Verstorbenen in der Wohnung gemeldet war – das ist besonders hilfreich, wenn keine Angehörigen bekannt sind.
    • Erben ausfindig machen: Falls weder Angehörige noch Mitbewohner auffindbar sind, kann ein Blick ins Nachlassgericht helfen. Hier werden Erbscheine beantragt und Erben registriert. Ein formloses Schreiben genügt oft, um Auskunft zu erhalten, wer als Erbe in Frage kommt.
    • Eintrittsberechtigte identifizieren: Es ist wichtig, zu unterscheiden, ob es sich um Familienangehörige, Ehepartner oder sonstige Personen handelt, die ein gesetzliches Eintrittsrecht ins Mietverhältnis haben. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung Klarheit schaffen.
    • Kommunikation dokumentieren: Halten Sie alle Kontaktversuche und Rückmeldungen schriftlich fest. So behalten Sie den Überblick und können bei Rückfragen nachweisen, dass Sie alles Erforderliche unternommen haben.

    Manchmal dauert es, bis alle Informationen zusammengetragen sind – Geduld zahlt sich hier aus. Erst wenn klar ist, wer als Ansprechpartner fungiert, können Sie rechtssicher die nächsten Schritte gehen.

    Überblick: Vorteile und Herausforderungen für Vermieter bei einem Todesfall des Mieters

    Pro Contra
    Sonderkündigungsrecht: Vermieter können das Mietverhältnis nach dem Todesfall innerhalb eines Monats unkompliziert kündigen. Kurze Frist: Die monatliche Frist für die Sonderkündigung darf nicht versäumt werden, sonst bleibt das Mietverhältnis bestehen.
    Mietzahlungen laufen weiter: Verpflichtung zur Mietzahlung bleibt bestehen, bis das Mietverhältnis rechtlich beendet wird. Unklare Erbfolge: Bei unbekannten oder ausgeschlagenen Erben zieht sich die Klärung oft über Wochen oder Monate.
    Nachlasspflegschaft: Bei ungeklärter Erbfolge kann gerichtlich schnell ein Nachlasspfleger als Ansprechpartner installiert werden. Bürokratie: Die Beantragung und Abwicklung einer Nachlasspflegschaft ist mit Aufwand und formalem Schriftverkehr verbunden.
    Gesetzliche Klarheit: Die rechtlichen Abläufe sind geregelt, z.B. zur Abwicklung der Kaution und Nachlassgegenstände. Dokumentationspflicht: Jeder Schritt muss dokumentiert werden, um Streitigkeiten und Haftungsrisiken zu vermeiden.
    Schutz der Wohnung: Maßnahmen wie behördliche Freigabe und Sicherung der Wohnung dienen dem Schutz von Vermieterinteressen. Betretungsverbot bis zur Freigabe: Die Wohnung darf nicht ohne behördliche Freigabe betreten werden, was Verzögerungen mit sich bringt.

    Rechtliche Folgen für das Mietverhältnis: Mietzahlung und Mietvertrag nach dem Tod

    Rechtliche Folgen für das Mietverhältnis: Mietzahlung und Mietvertrag nach dem Tod

    Nach dem Tod eines Mieters bleibt das Mietverhältnis zunächst bestehen – das ist für viele Vermieter erst mal überraschend. Doch was passiert konkret mit der Miete und dem Vertrag? Hier kommt es auf die individuelle Konstellation an, denn das Gesetz sieht verschiedene Szenarien vor.

    • Mietzahlungspflicht: Die Verpflichtung zur Mietzahlung läuft automatisch weiter. Wer diese Pflicht übernimmt, hängt davon ab, ob Erben oder Eintrittsberechtigte vorhanden sind. Auch offene Nebenkosten oder Rückstände werden Teil des Nachlasses.
    • Sonderkündigungsrecht: Sowohl Erben als auch Vermieter haben nach dem Todesfall ein besonderes Kündigungsrecht. Für Vermieter gilt: Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Kenntnis des Todes erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.
    • Vertragsbedingungen bleiben bestehen: Die bisherigen Konditionen – etwa zur Miethöhe oder zu Betriebskosten – ändern sich durch den Todesfall nicht. Neue Vertragsverhandlungen sind nicht automatisch möglich.
    • Keine automatische Vertragsbeendigung: Weder der Tod des Mieters noch die Ablehnung des Erbes durch potenzielle Erben führen ohne Weiteres zur Beendigung des Mietverhältnisses. Erst eine formgerechte Kündigung oder ein gerichtlicher Beschluss (z.B. durch einen Nachlasspfleger) kann das Mietverhältnis auflösen.
    • Verzögerte Klärung bei ungeklärter Erbfolge: Ist unklar, wer Erbe ist oder schlagen alle das Erbe aus, kann sich die rechtliche Situation für Wochen oder Monate hinziehen. In dieser Zeit bleibt der Mietvertrag bestehen, auch wenn die Wohnung leer steht.

    Für Vermieter bedeutet das: Ruhe bewahren, rechtzeitig kündigen und auf eine saubere Dokumentation achten. So vermeiden Sie rechtliche Stolperfallen und sichern Ihre Ansprüche.

    Kündigungsmöglichkeiten im Todesfall: Rechte und Fristen für Vermieter

    Kündigungsmöglichkeiten im Todesfall: Rechte und Fristen für Vermieter

    Nach dem Tod eines Mieters stehen Vermietern spezielle Kündigungsrechte zu, die sich deutlich von den üblichen Regelungen unterscheiden. Wer jetzt nicht schnell und korrekt handelt, verschenkt unter Umständen wertvolle Zeit und rechtliche Möglichkeiten.

    • Monatliche Frist für die Kündigung: Als Vermieter müssen Sie die Kündigung spätestens einen Monat nach Kenntnis vom Tod des Mieters schriftlich aussprechen. Wird diese Frist versäumt, bleibt das Mietverhältnis bestehen und kann nur noch nach den regulären Vorschriften beendet werden.
    • Kündigung gegenüber Erben: Ist kein Eintrittsberechtigter vorhanden, können Sie das Mietverhältnis gegenüber den Erben ohne Angabe eines besonderen Grundes kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Alle Erben müssen als Vertragspartner adressiert werden – hier lohnt sich Sorgfalt, um Formfehler zu vermeiden.
    • Kündigung gegenüber Eintrittsberechtigten: Sind Personen wie Ehepartner oder Kinder in das Mietverhältnis eingetreten, ist eine Kündigung durch den Vermieter nur aus wichtigem Grund möglich. Das heißt, Sie benötigen einen schwerwiegenden Anlass, etwa erhebliche Vertragsverletzungen.
    • Schriftform zwingend erforderlich: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder ein Anruf reichen nicht aus. Ohne korrekte Form ist die Kündigung unwirksam.
    • Keine automatische Beendigung: Auch wenn das Mietverhältnis nach dem Tod nicht automatisch endet, eröffnet das Gesetz für Vermieter ein kurzes Zeitfenster für eine unkomplizierte Beendigung – dieses sollte nicht ungenutzt verstreichen.

    Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Fachanwalt, um Formfehler und Fristversäumnisse zu vermeiden. So bleibt die rechtliche Handhabe in Ihrer Hand.

    Nachlasspflegschaft beantragen: Vorgehen bei ungeklärter Erbfolge oder ausgeschlagenem Erbe

    Nachlasspflegschaft beantragen: Vorgehen bei ungeklärter Erbfolge oder ausgeschlagenem Erbe

    Steht fest, dass weder Erben auffindbar sind noch jemand das Erbe antreten will, geraten Vermieter schnell in eine Sackgasse. Hier hilft nur eines: Die Bestellung eines Nachlasspflegers beim zuständigen Amtsgericht. Klingt kompliziert, ist aber in der Praxis oft der einzige Weg, um Klarheit und Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

    • Antragstellung beim Amtsgericht: Der Antrag auf Nachlasspflegschaft muss schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht werden. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie die Situation schildern und belegen, dass keine Erben erreichbar sind oder das Erbe ausgeschlagen wurde.
    • Erforderliche Nachweise: Legen Sie dem Antrag Belege wie die Sterbeurkunde, Ihren Mietvertrag und – falls vorhanden – eine amtliche Mitteilung über ausgeschlagene Erbschaften bei. Je mehr Nachweise, desto schneller geht’s.
    • Bestellung und Aufgaben des Nachlasspflegers: Das Gericht bestellt einen Nachlasspfleger, der die Interessen des Nachlasses wahrt. Dieser ist ab sofort Ihr Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragen, Wohnungsauflösung und die Abwicklung offener Forderungen.
    • Kosten der Nachlasspflegschaft: Die Vergütung des Nachlasspflegers wird aus dem Nachlass bezahlt. Ist kein Vermögen vorhanden, kann das Gericht die Pflegschaft auf das Nötigste beschränken oder sogar ablehnen.
    • Vorteil für Vermieter: Mit dem Nachlasspfleger erhalten Sie endlich einen rechtssicheren Ansprechpartner, um Kündigung, Räumung und Kautionsabrechnung durchzusetzen. So bleibt der Prozess nicht endlos blockiert.

    Fazit: Die Nachlasspflegschaft ist kein bürokratisches Monster, sondern oft der rettende Ausweg, wenn alles andere im Nebel bleibt.

    Wohnungsräumung und Kautionsabwicklung: Pflichten und praktische Abläufe für Vermieter

    Wohnungsräumung und Kautionsabwicklung: Pflichten und praktische Abläufe für Vermieter

    Wenn die Erben oder ein Nachlasspfleger feststehen, beginnt für Vermieter der eigentliche Kraftakt: Die Wohnung muss geräumt und das Mietverhältnis ordentlich abgewickelt werden. Dabei gibt es ein paar Stolpersteine, die man nicht unterschätzen sollte.

    • Räumungskoordination: Stimmen Sie frühzeitig einen Termin zur Wohnungsübergabe mit den Verantwortlichen ab. Häufig müssen Fristen eingehalten werden, die sich aus dem Mietvertrag oder gesetzlichen Vorgaben ergeben. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe – Fotos und ein Übergabeprotokoll sind Gold wert.
    • Haftung für Schäden: Prüfen Sie, ob Schäden oder übermäßige Abnutzung vorliegen, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Diese können Sie mit der Kaution verrechnen, sofern sie korrekt dokumentiert sind.
    • Entsorgung von Nachlassgegenständen: Bleiben Möbel oder persönliche Dinge zurück, dürfen Sie diese nicht einfach entsorgen. Klären Sie mit Erben oder Nachlasspfleger, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist. Erst nach ausdrücklicher Freigabe oder gerichtlicher Genehmigung ist eine Entsorgung zulässig.
    • Kautionsabrechnung: Nach vollständiger Räumung und Klärung aller Ansprüche erstellen Sie eine detaillierte Kautionsabrechnung. Berücksichtigen Sie dabei auch offene Betriebskostenabrechnungen, die erst später fällig werden können. Die Auszahlung erfolgt an die Erben oder den Nachlasspfleger.
    • Restforderungen und Nachforderungen: Sollte die Kaution nicht ausreichen, um alle Forderungen zu decken, müssen Sie offene Beträge direkt bei den Erben oder dem Nachlass geltend machen. Hier empfiehlt sich eine schriftliche Aufstellung aller Posten.

    Wer diese Abläufe strukturiert angeht, erspart sich böse Überraschungen und Streitigkeiten im Nachgang. Transparenz und saubere Dokumentation sind dabei das A und O.

    Checkliste: Sofortmaßnahmen für Vermieter nach dem Tod des Mieters

    Checkliste: Sofortmaßnahmen für Vermieter nach dem Tod des Mieters

    • Schlüssel und Zugangsrechte sichern: Verschaffen Sie sich einen Überblick, wer noch über Schlüssel zur Wohnung verfügt. Lassen Sie sich von Angehörigen oder Behörden schriftlich bestätigen, wenn Schlüssel abgegeben werden.
    • Versicherungen und Hausverwaltung informieren: Melden Sie den Todesfall umgehend der Gebäudeversicherung und ggf. der Hausverwaltung, damit im Schadensfall der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet ist.
    • Verbleib von Haustieren klären: Prüfen Sie, ob Tiere in der Wohnung zurückgeblieben sind, und informieren Sie gegebenenfalls das Tierheim oder die Tierschutzbehörde, falls sich niemand kümmert.
    • Rückstau bei laufenden Zahlungen vermeiden: Kontrollieren Sie, ob Daueraufträge oder Lastschriften für Miete und Nebenkosten weiterhin ausgeführt werden, um Rücklastschriften und unnötige Mahngebühren zu verhindern.
    • Räumungskosten und Entsorgung vorbereiten: Erstellen Sie eine grobe Kostenschätzung für eine mögliche Räumung oder Entrümpelung, um im Gespräch mit Erben oder Nachlasspfleger vorbereitet zu sein.
    • Nachsendeauftrag für Post empfehlen: Weisen Sie Erben oder Nachlasspfleger darauf hin, einen Nachsendeauftrag für die Post einzurichten, damit wichtige Dokumente nicht verloren gehen.
    • Wertgegenstände dokumentieren: Falls Sie Zugang zur Wohnung erhalten, fertigen Sie eine Liste sichtbarer Wertgegenstände an und lassen Sie diese möglichst von einer neutralen Person gegenzeichnen.
    • Reinigung und Instandhaltung: Prüfen Sie, ob Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmel oder Schädlingsbefall nötig sind, insbesondere wenn die Wohnung längere Zeit leer steht.

    Mit dieser Checkliste behalten Sie als Vermieter auch in einer emotional schwierigen Situation den Überblick und handeln rechtssicher sowie vorausschauend.

    Praxisbeispiel: So bewältigen Sie als Vermieter den Todesfall eines Mieters Schritt für Schritt

    Praxisbeispiel: So bewältigen Sie als Vermieter den Todesfall eines Mieters Schritt für Schritt

    Stellen Sie sich vor, Sie erhalten an einem Montagmorgen einen Anruf vom Ordnungsamt: Ihr langjähriger Mieter Herr S. ist verstorben. Jetzt heißt es, einen kühlen Kopf bewahren und die nächsten Schritte mit System angehen.

    • Behördliche Freigabe abwarten: Nach dem Todesfall dürfen Sie die Wohnung nicht sofort betreten. Erst wenn die Polizei oder das Ordnungsamt die Wohnung freigibt, ist ein Zugang möglich. Diese Freigabe sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.
    • Vorläufige Sicherung der Wohnung: Nachdem die Behörden die Wohnung freigegeben haben, prüfen Sie gemeinsam mit einem Zeugen, ob Fenster und Türen verschlossen sind. Ein kurzes Protokoll mit Uhrzeit und Zustand schützt Sie vor späteren Vorwürfen.
    • Kontakt zur Nachlassverwaltung aufnehmen: Im Fall von Herrn S. meldet sich nach einigen Tagen ein Nachlasspfleger. Sie vereinbaren einen Besichtigungstermin, bei dem Sie gemeinsam den Zustand der Wohnung aufnehmen und offene Fragen zur weiteren Vorgehensweise klären.
    • Verbleibende Verpflichtungen prüfen: Sie stellen fest, dass noch eine teure Einbauküche in der Wohnung steht. Gemeinsam mit dem Nachlasspfleger klären Sie, ob diese zum Nachlass gehört oder entfernt werden kann. Eine schriftliche Vereinbarung sorgt für Rechtssicherheit.
    • Dokumentation von Besonderheiten: Im Flur entdecken Sie einen Wasserschaden, der nach dem Tod des Mieters entstanden ist. Sie dokumentieren den Schaden mit Fotos und informieren umgehend die Gebäudeversicherung, um eine reibungslose Regulierung zu ermöglichen.
    • Übergabe und Abschluss: Nach der Räumung der Wohnung erhalten Sie die Schlüssel vom Nachlasspfleger zurück. Sie erstellen ein detailliertes Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Offene Forderungen werden abschließend mit der Kaution verrechnet, der Restbetrag an den Nachlass ausgezahlt.

    Mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise behalten Sie als Vermieter auch in unerwarteten Situationen die Kontrolle und können rechtssicher sowie menschlich handeln.


    FAQ: Vermieter-Pflichten nach dem Tod eines Mieters

    Was muss der Vermieter unmittelbar nach dem Tod des Mieters tun?

    Zunächst sollte der Vermieter eine Sterbeurkunde als Nachweis anfordern und Kontakt zu Angehörigen oder Mitbewohnern aufnehmen. Wichtig ist außerdem, die Wohnung gegen unbefugten Zutritt zu sichern und laufende Verträge sowie Post zu prüfen. Jeder Schritt sollte dokumentiert werden.

    Endet das Mietverhältnis automatisch mit dem Tod des Mieters?

    Das Mietverhältnis endet nicht automatisch, sondern geht auf Erben oder eintrittsberechtigte Personen über. Wird das Erbe ausgeschlagen oder gibt es keine Erben, kann das Amtsgericht einen Nachlasspfleger einsetzen.

    Wie erhält der Vermieter Klarheit über die Erben oder Eintrittsberechtigten?

    Der Vermieter sollte zunächst im Mietvertrag und über das Einwohnermeldeamt prüfen, wer in der Wohnung gemeldet war. Wenn keine Angaben vorliegen, hilft ein Kontakt zum Nachlassgericht weiter, um die Erben ausfindig zu machen.

    Wie ist mit der Mietzahlung nach dem Todesfall zu verfahren?

    Die Verpflichtung zur Mietzahlung besteht grundsätzlich bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, in der Regel bis zu drei Monate nach dem Todesfall. Zahlungsverpflichtet sind die Erben oder Eintrittsberechtigten.

    Was passiert mit der Wohnung und der Kaution?

    Für die Räumung der Wohnung sind die Erben oder ein eingesetzter Nachlasspfleger verantwortlich. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und erfolgter Abrechnung an die Erben ausgezahlt, wobei offene Forderungen zuvor verrechnet werden dürfen.

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Nach dem Tod eines Mieters müssen Vermieter schnell handeln: Sterbeurkunde anfordern, Wohnung sichern, Angehörige kontaktieren und rechtliche Fristen beachten.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Sterbeurkunde und behördliche Freigabe einholen: Verlangen Sie umgehend eine Kopie der Sterbeurkunde und warten Sie auf die behördliche Freigabe der Wohnung, bevor Sie diese betreten. Nur so sind alle weiteren Schritte rechtssicher möglich.
    2. Kontakt zu Angehörigen, Erben oder Nachlasspfleger aufnehmen: Suchen Sie aktiv nach Ansprechpartnern, indem Sie Mietvertrag, Klingelschilder und ggf. das Einwohnermeldeamt prüfen. Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche schriftlich, um späteren Nachweis zu haben.
    3. Wohnung sichern und Zustand dokumentieren: Sichern Sie die Wohnung gegen unbefugten Zutritt, ohne eigenmächtig das Schloss zu wechseln. Erstellen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung und führen Sie ein Protokoll, um Streitigkeiten über den Nachlass zu vermeiden.
    4. Kündigungsfristen und Rechte beachten: Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht als Vermieter und kündigen Sie das Mietverhältnis spätestens einen Monat nach Kenntnis des Todesfalls schriftlich gegenüber Erben oder Eintrittsberechtigten. Versäumen Sie diese Frist nicht, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
    5. Wohnungsräumung und Kautionsabrechnung strukturiert abwickeln: Stimmen Sie die Räumung und Kautionsabrechnung mit den Verantwortlichen ab. Entsorgen Sie Nachlassgegenstände nur nach ausdrücklicher Freigabe und halten Sie alle Schritte sorgfältig schriftlich fest, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.

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