Mietkaution leicht gemacht
Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

    Gartenpflege für Mieter: Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

    28.08.2025 32 mal gelesen 1 Kommentare
    • Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, einfache Gartenpflege wie Rasenmähen und Unkrautjäten regelmäßig durchzuführen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
    • Größere Maßnahmen wie das Fällen von Bäumen oder umfangreiche Umgestaltungen müssen vom Vermieter genehmigt werden.
    • Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, kann der Vermieter die Gartenpflege auf Kosten des Mieters durchführen lassen.

    Vertragliche Regelungen zur Gartenpflege im Mietverhältnis

    Vertragliche Regelungen zur Gartenpflege im Mietverhältnis

    Werbung

    Ob Sie als Mieter den Rasen mähen oder der Vermieter für die Hecken zuständig ist – das entscheidet in erster Linie der Mietvertrag. Klingt erstmal simpel, ist aber oft erstaunlich knifflig. Denn nicht jede Formulierung ist automatisch wirksam. Es kommt auf die Details an: Nur wenn der Vertrag die Gartenpflege explizit und mit eindeutigem Umfang auf den Mieter überträgt, entsteht daraus eine Pflicht. Allgemeine Floskeln wie „Der Mieter übernimmt die Gartenpflege“ reichen nicht aus, wenn nicht klar ist, was genau darunter fällt. Das kann im Zweifel sogar dazu führen, dass Sie gar nichts machen müssen, obwohl der Vermieter es erwartet.

    Fehlt eine solche Regelung komplett, bleibt die Gartenpflege Sache des Vermieters. Gerade bei Mehrfamilienhäusern ist das häufig der Fall. Anders sieht es bei Einfamilienhäusern aus: Hier wird der Garten meist als Teil der Mietsache betrachtet, sodass eine Übertragung der Pflegepflichten auf den Mieter üblich und rechtlich zulässig ist – aber auch hier muss der Vertrag klar sein.

    Wichtig zu wissen: Werden im Vertrag ungewöhnlich umfangreiche oder gar fachlich anspruchsvolle Arbeiten verlangt, etwa das Fällen großer Bäume oder die komplette Neugestaltung des Gartens, sind solche Klauseln oft unwirksam. Die Rechtsprechung verlangt, dass die Aufgaben für Laien zumutbar und klar abgegrenzt sind. Im Zweifel lohnt sich ein prüfender Blick oder sogar eine rechtliche Beratung, bevor Sie unterschreiben.

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Pflichten des Mieters: Was Sie wirklich übernehmen müssen

    Pflichten des Mieters: Was Sie wirklich übernehmen müssen

    Wer als Mieter für die Gartenpflege verantwortlich ist, fragt sich oft: Was genau zählt eigentlich dazu? Die Antwort: Es geht um die üblichen, regelmäßig anfallenden Arbeiten, die auch ohne Fachkenntnisse zu bewältigen sind. Alles andere – also Aufgaben, die Spezialwissen oder erhebliche Kosten verursachen – gehören nicht zu Ihren Pflichten.

    • Regelmäßige Pflegearbeiten: Hierzu zählen das Mähen des Rasens, das Entfernen von Unkraut, das Umgraben von Beeten sowie das Entfernen von Laub. Diese Tätigkeiten sind im Rahmen einer normalen Gartennutzung zu erwarten.
    • Hecken und Sträucher: Ein leichter Rückschnitt von Hecken oder Sträuchern kann verlangt werden, solange dies üblich und ohne große Mühe machbar ist. Komplizierte oder gefährliche Arbeiten – etwa das Zurückschneiden hoher Bäume – sind davon ausgenommen.
    • Geräte und Hilfsmittel: Sie müssen in der Regel selbst für das nötige Werkzeug sorgen, sofern der Mietvertrag nichts anderes vorsieht. Fehlt Ihnen das passende Gerät, sollten Sie das rechtzeitig mit dem Vermieter klären.
    • Gestaltungsspielraum: Innerhalb der üblichen Nutzung dürfen Sie den Garten nach Ihren Vorstellungen bepflanzen oder Beete anlegen. Größere Veränderungen, wie das Pflanzen tiefwurzelnder Gehölze oder das Aufstellen von festen Bauwerken, benötigen jedoch immer die Zustimmung des Vermieters.

    Wichtig: Kommt es zu Streitigkeiten, hilft ein Blick in den Mietvertrag. Dort sollte genau stehen, welche Arbeiten übernommen werden müssen. Im Zweifel lohnt sich ein klärendes Gespräch – oder im Notfall ein Gang zur Mieterberatung.

    Vorteile und Nachteile der Gartenpflegepflicht für Mieter

    Pro Contra
    Gestaltungsspielraum: Mieter können den Garten nach eigenen Vorstellungen (im Rahmen der Vorgaben) nutzen und verschönern. Verantwortung: Regelmäßige Pflegearbeiten wie Rasenmähen oder Unkrautentfernung sind verpflichtend, sofern klar im Mietvertrag geregelt.
    Mögliche Wertsteigerung: Ein gepflegter Garten erhöht die Wohnqualität und kann das Verhältnis zum Vermieter verbessern. Zeitaufwand: Kontinuierliche Gartenpflege kostet Zeit und eventuell auch Geld für Geräte oder Material.
    Ernte und Erholung: Mieter profitieren direkt von angepflanztem Obst, Gemüse oder Blumen und einem eigenen Rückzugsort im Grünen. Kostentragung: Für die Anschaffung von Werkzeugen oder kleinen Pflegegeräten ist meist der Mieter zuständig.
    Individuelle Nutzung: Bei klaren Absprachen dürfen kleine Änderungen wie Beete oder Dekorationen umgesetzt werden. Gestaltungsgrenzen: Größere bauliche oder gestalterische Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind nur begrenzt möglich.
    Klar geregelte Aufgaben: Ein präziser Mietvertrag verhindert Streitigkeiten und Missverständnisse. Streitpotenzial: Unklare Vertragsklauseln oder unterschiedliche Auffassungen können zu Konflikten führen.

    Aufgabenbereiche des Vermieters beim Garten

    Aufgabenbereiche des Vermieters beim Garten

    Der Vermieter bleibt immer dann in der Pflicht, wenn es um anspruchsvolle oder kostenintensive Gartenarbeiten geht, die über das normale Maß hinausgehen. Das betrifft vor allem Aufgaben, bei denen Fachwissen oder spezielle Technik erforderlich ist. Typisch sind etwa das Fällen alter Bäume, die Sanierung von Wegen oder die grundlegende Umgestaltung der Gartenanlage. Auch wenn es um die Sicherheit geht – etwa bei morsch gewordenen Ästen, die eine Gefahr darstellen – muss der Vermieter aktiv werden.

    • Erhaltungsmaßnahmen: Der Vermieter sorgt für die Instandhaltung der Gartenstruktur, wie das Erneuern von Zäunen, Wegen oder größeren Pflanzflächen.
    • Fachgerechte Arbeiten: Für komplexe Schnittmaßnahmen an großen Bäumen oder das Entfernen von Wurzelstöcken ist ausschließlich der Vermieter zuständig.
    • Neuanlagen und Umgestaltungen: Wird der Garten komplett neu angelegt oder grundlegend verändert, trägt der Vermieter die Verantwortung und die Kosten.
    • Schadensbeseitigung: Nach Sturmschäden oder ähnlichen Ereignissen muss der Vermieter für die Wiederherstellung sorgen.

    Übrigens: Auch die Anschaffung teurer Gartengeräte fällt nicht in den Aufgabenbereich des Mieters. Für die Ausstattung größerer Anlagen bleibt der Vermieter zuständig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

    Grenzen der Gartenmitbenutzung und Gestaltungsmöglichkeiten

    Grenzen der Gartenmitbenutzung und Gestaltungsmöglichkeiten

    Auch wenn der Garten zur Wohnung gehört oder ausdrücklich zur Mitbenutzung freigegeben ist, gibt es klare Grenzen für eigene Projekte. Die Freiheit endet immer dort, wo Rechte anderer – etwa Nachbarn oder des Vermieters – berührt werden oder der Charakter der Gartenanlage grundlegend verändert wird.

    • Gemeinschaftsgärten: Bei gemeinschaftlich genutzten Flächen ist Rücksichtnahme Pflicht. Eigene Anpflanzungen, dauerhafte Installationen oder das Umgraben größerer Bereiche sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten erlaubt.
    • Gestaltungsspielraum: Dekorative Elemente wie Blumentöpfe, kleine Beete oder saisonale Pflanzen sind meist kein Problem. Feste Bauten, das Anlegen von Teichen oder das Aufstellen von Spielgeräten müssen jedoch vorab genehmigt werden.
    • Naturschutz und Vorschriften: In manchen Regionen gelten besondere Auflagen, etwa für das Fällen von Bäumen oder den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Wer hier gegen Regeln verstößt, riskiert Ärger mit Behörden – und manchmal auch mit dem Vermieter.
    • Grenzbepflanzungen: Pflanzen, die direkt an Grundstücksgrenzen gesetzt werden, unterliegen oft speziellen Abstandsregelungen. Ein Blick ins Nachbarschaftsrecht oder die örtliche Satzung schützt vor bösen Überraschungen.

    Ein Tipp am Rande: Wer größere Veränderungen plant, sollte das immer schriftlich mit dem Vermieter abklären. So bleibt das Verhältnis entspannt und spätere Konflikte werden vermieden.

    Was tun bei Unklarheiten oder Konflikten? – Praktische Beispiele aus dem Mietalltag

    Was tun bei Unklarheiten oder Konflikten? – Praktische Beispiele aus dem Mietalltag

    Streit um den Garten ist kein seltenes Thema – oft beginnt es mit einer harmlosen Nachfrage und endet im handfesten Konflikt. Wie lässt sich das vermeiden? Und was tun, wenn die Fronten bereits verhärtet sind?

    • Beispiel 1: Unklare Absprachen zur Pflege
      Der Mietvertrag schweigt sich aus, der Vermieter erwartet trotzdem regelmäßiges Rasenmähen. In solchen Fällen hilft es, ein klärendes Gespräch zu suchen und die eigenen Vorstellungen offen zu kommunizieren. Am besten: Eine schriftliche Zusatzvereinbarung aufsetzen, die den Umfang der Gartenpflege eindeutig regelt.
    • Beispiel 2: Unterschiedliche Auffassungen zur Gartengestaltung
      Mieter pflanzen bunte Blumenbeete, der Vermieter möchte lieber einen „ordentlichen“ Ziergarten. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ein Kompromiss – etwa eine Teilfläche für individuelle Gestaltung – kann Wunder wirken. Im Zweifel sollte ein neutraler Dritter, etwa ein Schlichter oder die örtliche Mieterberatung, hinzugezogen werden.
    • Beispiel 3: Kostenübernahme für spezielle Arbeiten
      Der Vermieter beauftragt einen Gärtner für einen aufwendigen Rückschnitt und legt die Rechnung auf den Mieter um. Wer sich unsicher ist, ob das rechtens ist, sollte die Nebenkostenabrechnung prüfen und notfalls innerhalb der gesetzlichen Frist widersprechen. Unterstützung bieten Verbraucherzentralen oder Mieterschutzvereine.
    • Beispiel 4: Verwahrlosungsvorwurf
      Der Garten wirkt verwildert, der Vermieter droht mit einer Firma. In solchen Situationen ist es ratsam, Beweisfotos zu machen und zu dokumentieren, welche Arbeiten tatsächlich erledigt wurden. Ein offener Austausch kann Missverständnisse ausräumen, bevor es teuer wird.

    Fazit: Klare Kommunikation, schriftliche Vereinbarungen und im Zweifel professionelle Beratung sind die besten Werkzeuge, um Konflikte rund um die Gartenpflege zu entschärfen. Wer rechtzeitig handelt, erspart sich viel Ärger – und manchmal sogar bares Geld.

    Gartenpflegekosten: Umlage über die Nebenkosten

    Gartenpflegekosten: Umlage über die Nebenkosten

    Die Abrechnung der Gartenpflege über die Nebenkosten sorgt immer wieder für Unsicherheit. Entscheidend ist: Nur bestimmte Kostenarten dürfen tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden – und das auch nur, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht.

    • Umlagefähige Kosten: Hierzu zählen regelmäßig anfallende Ausgaben wie die Bezahlung eines Gärtners, das Gießen der Pflanzen, die Pflege von Rasen, Hecken und Beeten sowie die Entsorgung von Laub und Gartenabfällen. Auch der Betrieb und die Wartung von Gartengeräten sind zulässig, solange es sich nicht um deren Neuanschaffung handelt.
    • Grenzen der Umlage: Nicht auf die Mieter abwälzbar sind Investitionen in die grundlegende Umgestaltung des Gartens oder die Neuanlage größerer Flächen. Solche Kosten bleiben Sache des Vermieters, ebenso wie dauerhafte Wertverbesserungen.
    • Transparenz in der Abrechnung: Die Nebenkostenabrechnung muss klar und nachvollziehbar aufschlüsseln, welche Posten für die Gartenpflege angefallen sind. Pauschale oder undurchsichtige Sammelpositionen sind nicht zulässig.
    • Reaktionsmöglichkeiten: Entdecken Sie unklare oder überhöhte Positionen, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung Widerspruch einlegen. Ein prüfender Blick lohnt sich, denn nicht selten werden Kosten zu Unrecht umgelegt.

    Praktischer Tipp: Wer unsicher ist, sollte die Abrechnung mit einer unabhängigen Beratungsstelle oder einem Mieterschutzverein durchgehen. So lassen sich unberechtigte Forderungen frühzeitig erkennen und abwehren.

    Rückbau und Mitnahmerecht: Was Mieter beim Auszug beachten sollten

    Rückbau und Mitnahmerecht: Was Mieter beim Auszug beachten sollten

    Beim Auszug stellt sich oft die Frage: Was darf mitgenommen werden, was muss bleiben – und wie sieht es mit dem Rückbau aus? Wer als Mieter selbst Hand angelegt und Pflanzen oder bauliche Veränderungen vorgenommen hat, sollte Folgendes beachten:

    • Mitnahmerecht für eigene Pflanzen: Von Ihnen gesetzte Blumen, Stauden oder kleine Sträucher dürfen grundsätzlich ausgegraben und mitgenommen werden, solange dadurch keine nachhaltigen Schäden am Garten entstehen.
    • Grenzen beim Entfernen: Tiefwurzelnde Gehölze, größere Bäume oder fest eingewachsene Pflanzen sind in der Regel vom Mitnahmerecht ausgeschlossen. Sie gelten als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und gehen mit der Zeit ins Eigentum des Vermieters über.
    • Rückbaupflicht: Wird etwas entfernt, muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Das bedeutet: Löcher auffüllen, Beete glätten, Rasen nachsäen – alles, was für ein gepflegtes Gesamtbild nötig ist.
    • Feste Einbauten: Gartenhäuser, Zäune oder Teiche, die ohne Genehmigung errichtet wurden, müssen in der Regel abgebaut werden. Bei genehmigten Bauwerken empfiehlt sich eine schriftliche Absprache über den Verbleib.
    • Dokumentation: Am besten vor dem Auszug Fotos vom Zustand des Gartens machen und alle Maßnahmen dokumentieren. Das beugt späteren Streitigkeiten vor.

    Fazit: Wer beim Auszug rechtzeitig plant und sich mit dem Vermieter abstimmt, erspart sich unnötigen Ärger – und kann seine Lieblingspflanzen vielleicht sogar in den neuen Garten retten.

    Tipps für eine reibungslose Gartenpflege im Mietverhältnis

    Tipps für eine reibungslose Gartenpflege im Mietverhältnis

    • Regelmäßige Abstimmung: Vereinbaren Sie feste Termine für einen kurzen Austausch mit dem Vermieter, um Wünsche, geplante Maßnahmen oder notwendige Reparaturen frühzeitig zu besprechen. So entstehen keine Missverständnisse und Sie bleiben auf dem gleichen Stand.
    • Pflegeprotokoll führen: Halten Sie in einem einfachen Kalender oder Notizbuch fest, wann welche Gartenarbeiten erledigt wurden. Das schafft Transparenz und kann im Zweifel als Nachweis dienen, falls es zu Rückfragen kommt.
    • Nachbarschaft einbeziehen: Gerade bei angrenzenden Gärten oder Gemeinschaftsflächen lohnt sich ein kurzer Plausch mit den Nachbarn. Oft lassen sich kleine Probleme im Vorfeld klären, bevor sie überhaupt entstehen.
    • Jahreszeitliche Besonderheiten beachten: Passen Sie Ihre Gartenpflege an die jeweilige Saison an. Im Frühjahr und Herbst fallen meist mehr Arbeiten an – planen Sie dafür bewusst Zeit ein, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.
    • Ressourcenschonend handeln: Nutzen Sie Regenwasser zum Gießen oder setzen Sie auf pflegeleichte Pflanzen, die wenig Aufwand verursachen. Das spart Zeit, Geld und schont die Umwelt.
    • Frühzeitig Unterstützung suchen: Bei Unsicherheiten rund um Rechte und Pflichten kann eine Beratung durch einen Mieterschutzverein oder eine Verbraucherzentrale helfen, rechtzeitig Klarheit zu schaffen.

    Ein strukturierter, kommunikativer und nachhaltiger Umgang mit dem Garten zahlt sich langfristig aus – für ein entspanntes Mietverhältnis und einen gepflegten Außenbereich.


    FAQ: Gartenpflege im Mietverhältnis – Was Mieter und Vermieter wissen sollten

    Wer ist im Mietverhältnis grundsätzlich für die Gartenpflege zuständig?

    Im Normalfall ist der Vermieter für die Gartenpflege verantwortlich, sofern im Mietvertrag nichts anderes ausdrücklich und mit klar definierten Aufgaben geregelt ist. Erst durch eine eindeutige Vereinbarung kann die Gartenpflege wirksam auf den Mieter übertragen werden.

    Welche Gartenarbeiten müssen Mieter übernehmen?

    Als Mieter müssen Sie nur einfache, regelmäßig anfallende Gartenarbeiten erledigen. Dazu zählen Rasenmähen, Unkraut jäten, Laub entfernen und Beete pflegen. Aufwendige oder gefährliche Tätigkeiten, wie das Fällen großer Bäume, sind nicht Ihre Pflicht.

    Darf der Mieter den Garten nach eigenen Wünschen gestalten?

    Im Rahmen der üblichen Nutzung dürfen Mieter den Garten gestalten, zum Beispiel Beete anlegen oder Blumen pflanzen. Für größere Veränderungen wie das Setzen von tiefwurzelnden Sträuchern, das Fällen von Bäumen oder das Aufstellen von Gartenhäusern ist jedoch die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

    Wann darf der Vermieter einschreiten, wenn der Garten nicht gepflegt wird?

    Vernachlässigt der Mieter die vereinbarte Gartenpflege erheblich, etwa bei deutlicher Verwilderung, kann der Vermieter nach vorheriger Aufforderung selbst eine Fachfirma beauftragen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen.

    Welche Gartenpflegekosten dürfen als Nebenkosten abgerechnet werden?

    Kosten für regelmäßige Gartenpflege wie Gärtnerleistungen, Entsorgung von Gartenabfällen oder die Wartung von Geräten dürfen nur abgerechnet werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Investitionen in Neuanlagen oder grundlegende Umgestaltungen sind nicht umlagefähig und bleiben Sache des Vermieters.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Interessant fand ich, was @SabineW. zum Thema Gemeinschaftgarten gemeint hat. Ich hab selbst mal erlebt, dass Leute einfach ohne Absprache größere Bereiche umgegraben haben – das gab natürlich direkt Stress mit den anderen Mietern. Da hilft es echt, vorher einmal kurz im Haus rumzufragen, bevor man loslegt. Spart ne Menge Ärger und Missverständnisse.

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Die Gartenpflegepflicht des Mieters muss im Mietvertrag klar und detailliert geregelt sein; anspruchsvolle oder kostenintensive Arbeiten bleiben Sache des Vermieters.

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige
    Provisionsfrei vermieten und verkaufen
    Bei ohne-makler.net verkaufen Sie Ihre Immobilie persönlich betreut, professionell vermarktet und zum fairen Festpreis – ohne klassische Maklerprovision und Vertragsbindung.
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Mietvertrag sorgfältig prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau durch und achten Sie darauf, ob und welche Gartenpflegepflichten explizit auf Sie übertragen wurden. Unklare oder pauschale Formulierungen bedeuten oft, dass keine umfassende Pflegepflicht besteht.
    2. Regelmäßige, zumutbare Arbeiten übernehmen: Zu den üblichen Aufgaben für Mieter zählen das Rasenmähen, Unkrautjäten, das Entfernen von Laub und leichte Rückschnitte von Hecken und Sträuchern. Fachlich anspruchsvolle oder gefährliche Arbeiten, wie das Fällen großer Bäume, fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
    3. Gestaltungsfreiheit mit Augenmaß nutzen: Sie dürfen den Garten im Rahmen der üblichen Nutzung gestalten, z. B. Blumenbeete anlegen oder dekorative Elemente aufstellen. Für größere Veränderungen wie das Pflanzen tiefwurzelnder Gehölze oder bauliche Maßnahmen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
    4. Klare Kommunikation bei Unklarheiten: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Vermieter, wenn Unsicherheiten zu den Pflichten oder zur Gartengestaltung bestehen. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung kann Missverständnisse vermeiden und im Streitfall als Nachweis dienen.
    5. Kosten und Rückbau beim Auszug beachten: Prüfen Sie bei der Nebenkostenabrechnung, welche Gartenpflegekosten auf Sie umgelegt werden dürfen. Beim Auszug können selbst gesetzte Pflanzen mitgenommen werden, sofern keine Schäden entstehen. Feste Einbauten ohne Genehmigung müssen meist entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      Deutsche Kautionskasse
    Online-Antrag
    Keine Mindestvertragslaufzeit
    Online Schufaprüfung
    Vertrauenswürdiger Bürgschaftsgeber
    Keine Mindestkautionssumme
    Hohe Kautionssummen möglich
      » ZUR WEBSEITE
    Counter