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    Die CO2-Abgabe für Mieter: Alles, was Sie über die neuen Kosten wissen sollten

    12.06.2025 27 mal gelesen 1 Kommentare
    • Seit 2023 müssen Mieter und Vermieter die CO2-Abgabe für Heizkosten je nach Energieeffizienz des Gebäudes gemeinsam tragen.
    • Je schlechter die Energiebilanz der Wohnung, desto höher ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten.
    • Die CO2-Abgabe wird über die jährliche Heizkostenabrechnung transparent ausgewiesen.

    Was bedeutet die CO₂-Abgabe konkret für Mieter?

    Was bedeutet die CO₂-Abgabe konkret für Mieter?

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    Für Mieter bringt die CO₂-Abgabe seit Kurzem eine spürbare Veränderung: Die jährlichen Heizkosten können sich durch die gesetzlich geregelte Kostenaufteilung verringern – allerdings hängt das ganz vom energetischen Zustand des Hauses ab. Die entscheidende Neuerung ist, dass Vermieter jetzt einen Teil der CO₂-Kosten übernehmen müssen, wenn das Gebäude energetisch nicht auf dem neuesten Stand ist. Das bedeutet, Mieter zahlen nicht mehr automatisch die komplette CO₂-Abgabe über die Betriebskostenabrechnung, sondern erhalten je nach Effizienz des Hauses eine Rückerstattung oder Gutschrift.

    Wichtig: Der eigene Anteil an der CO₂-Abgabe kann im Vergleich zu den Vorjahren deutlich sinken, vor allem, wenn das Wohnhaus eine schlechte Energiebilanz aufweist. Wer in einem älteren, unsanierten Gebäude wohnt, profitiert also stärker von der neuen Regelung als Bewohner moderner, gut gedämmter Immobilien. In manchen Fällen kann das sogar dazu führen, dass nur noch ein kleiner Bruchteil der CO₂-Kosten auf die Mieter entfällt.

    Praktisch bedeutet das: Nach Erhalt der Heizkostenabrechnung sollten Mieter genau prüfen, ob der Vermieteranteil korrekt abgezogen wurde. Fehlt die Erstattung, kann das bares Geld kosten – gerade bei steigenden Energiepreisen. Wer hier aufmerksam bleibt, sichert sich seinen Anspruch und sorgt dafür, dass die neue Gesetzeslage auch tatsächlich im eigenen Portemonnaie ankommt.

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    Wie werden die CO₂-Kosten auf Mieter und Vermieter verteilt?

    Wie werden die CO₂-Kosten auf Mieter und Vermieter verteilt?

    Die Aufteilung der CO₂-Kosten erfolgt seit 2023 nach einem gesetzlich festgelegten Stufenmodell, das sich am tatsächlichen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss. Das Ziel: Vermieter sollen für energetische Schwächen ihrer Immobilien finanziell stärker in die Pflicht genommen werden.

    • Der jährliche CO₂-Ausstoß (in kg CO₂/m2) wird als Grundlage herangezogen.
    • Je nach Stufe übernimmt der Vermieter zwischen 0 % (bei sehr effizienten Gebäuden) und 95 % (bei sehr ineffizienten Gebäuden) der CO₂-Kosten.
    • Die genaue Zuordnung erfolgt automatisch über die Heizkostenabrechnung, sofern eine zentrale Heizungsanlage vorhanden ist.
    • Bei dezentralen Heizsystemen (z. B. Gasetagenheizung) müssen Mieter ihren Anspruch selbst geltend machen.

    Entscheidend ist: Der Gesetzgeber zwingt Vermieter durch diese Staffelung dazu, über energetische Sanierungen nachzudenken – andernfalls steigen ihre Kosten Jahr für Jahr weiter an.

    Vor- und Nachteile der CO₂-Abgabe für Mieter im Überblick

    Pro Contra
    Direkte finanzielle Entlastung: Mieter zahlen je nach energetischem Zustand des Gebäudes weniger CO₂-Kosten. Prüfarbeit für Mieter: Die Heizkostenabrechnung muss künftig sorgfältig kontrolliert werden, um den Vermieteranteil zu erhalten.
    Mehr Gerechtigkeit: Die Verantwortung für energetische Schwächen liegt nicht mehr allein beim Mieter, die Kosten werden fairer verteilt. Anspruch muss teilweise selbst geltend gemacht werden: Bei eigener Heizungsanlage (z. B. Gasetagenheizung) ist zusätzliche Eigeninitiative nötig.
    Stärkere Position bei energetischen Sanierungen: Mieter können leichter Modernisierungen anregen, da Vermieter höhere Kosten haben. Eventuelle Verzögerungen: Nicht alle Vermieter und Hausverwaltungen kennen die neue Regelung bereits oder setzen sie korrekt um.
    Mehr Transparenz: Die CO₂-Kostenaufteilung erfolgt nach gesetzlich geregelten, nachvollziehbaren Stufen. Zusätzlicher Aufwand: Nachweise, Berechnungen und Fristen müssen dokumentiert und eingehalten werden.
    Klimaschutz: Die neue Regelung motiviert Vermieter zu Sanierungen – langfristige CO₂-Reduktion für das Wohnhaus. Unsicherheiten durch individuelle Besonderheiten: Sonderfälle (z. B. Fernwärme, Wohnungsgröße) erschweren mitunter die Berechnung.

    Das Stufenmodell: So funktioniert die CO₂-Kostenaufteilung für Ihre Wohnung

    Das Stufenmodell: So funktioniert die CO₂-Kostenaufteilung für Ihre Wohnung

    Das Stufenmodell teilt die CO₂-Kosten auf zehn klar definierte Kategorien auf, die sich am jährlichen Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche orientieren. Für jede Stufe ist exakt festgelegt, wie viel Prozent der CO₂-Abgabe der Mieter und wie viel der Vermieter tragen muss. Das schafft Transparenz und macht die Abrechnung nachvollziehbar.

    • Die Einordnung in eine Stufe erfolgt anhand der tatsächlichen Verbrauchsdaten Ihres Gebäudes, die Sie in der Heizkostenabrechnung finden.
    • Je höher der gemessene CO₂-Ausstoß, desto mehr Kosten werden dem Vermieter zugeordnet.
    • Die niedrigste Stufe (unter 12 kg CO₂/m2/Jahr) bedeutet: Der Mieter zahlt die volle Abgabe. Bei der höchsten Stufe (ab 52 kg CO₂/m2/Jahr) übernimmt der Vermieter fast alles.
    • Zwischen diesen Extremen gibt es acht weitere Abstufungen, die jeweils 5 bis 10 Prozentpunkte Unterschied ausmachen können.
    • Die Zuordnung ist gesetzlich geregelt und kann mit einem offiziellen Online-Rechner nachvollzogen werden.

    Für Mieter bringt das Stufenmodell mehr Klarheit und Planbarkeit, da der Anteil am CO₂-Preis nicht mehr willkürlich, sondern nach objektiven Kriterien berechnet wird.

    Praxisbeispiel: CO₂-Abgabe in der Heizkostenabrechnung nachvollziehen

    Praxisbeispiel: CO₂-Abgabe in der Heizkostenabrechnung nachvollziehen

    Stellen wir uns vor, Sie wohnen in einer Mietwohnung mit zentraler Heizungsversorgung. Die jährliche Heizkostenabrechnung flattert ins Haus – und plötzlich taucht dort ein neuer Posten auf: die CO₂-Kosten. Wie erkennen Sie, ob alles korrekt berechnet wurde?

    • Prüfen Sie zunächst, ob die Abrechnung einen Abschnitt zu den CO₂-Kosten enthält. Hier sollte der gesamte Betrag, der auf Ihre Wohnung entfällt, explizit ausgewiesen sein.
    • Im nächsten Schritt suchen Sie nach der Angabe des CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese Zahl entscheidet über die Stufe im Kostenmodell.
    • Nun vergleichen Sie den angegebenen Prozentsatz, den Sie als Mieter tragen sollen, mit der offiziellen Tabelle (z. B. 50 % bei mittlerer Stufe). Stimmen die Werte überein?
    • Der Vermieteranteil muss als Abzug oder Gutschrift sichtbar sein – meist direkt unterhalb der Aufschlüsselung der Heizkosten.
    • Fehlt die Angabe oder ist der Anteil zu hoch angesetzt, sollten Sie schriftlich eine Korrektur verlangen. Am besten legen Sie eine Kopie der Abrechnung und den Verweis auf das Stufenmodell bei.

    Ein genauer Blick auf die Abrechnung lohnt sich: Nicht selten werden Fehler gemacht oder Posten vergessen. Wer hier aufmerksam bleibt, kann bares Geld sparen und sorgt dafür, dass die neue Regelung auch tatsächlich im eigenen Alltag ankommt.

    Was tun, wenn die CO₂-Beteiligung des Vermieters fehlt?

    Was tun, wenn die CO₂-Beteiligung des Vermieters fehlt?

    Taucht in Ihrer Abrechnung kein Abzug für den Vermieteranteil an den CO₂-Kosten auf, sollten Sie zügig aktiv werden. Ein häufiger Grund: Manche Vermieter oder Hausverwaltungen sind mit der neuen Regelung noch nicht vertraut oder übersehen die Pflicht zur Kostenbeteiligung schlichtweg. Hier ist es ratsam, strukturiert und sachlich vorzugehen.

    • Schriftliche Nachfrage stellen: Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich auf, die CO₂-Kosten gemäß Stufenmodell neu zu berechnen und den Vermieteranteil zu erstatten. Ein kurzer Verweis auf das Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) genügt meist.
    • Belege beifügen: Legen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie der Heizkostenabrechnung und – falls vorhanden – eine Berechnung der korrekten Aufteilung bei. So zeigen Sie, dass Sie gut informiert sind.
    • Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Korrektur. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
    • Verbraucherberatung nutzen: Kommt keine Reaktion, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder den örtlichen Mieterverein wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
    • Rechtliche Schritte erwägen: Bleibt die Erstattung dauerhaft aus, ist im letzten Schritt auch eine formale Beschwerde oder rechtliche Klärung möglich. In der Regel reicht aber ein freundliches, bestimmtes Anschreiben aus.

    Wer die neue Aufteilung einfordert, setzt ein klares Zeichen: Gesetzliche Ansprüche sind kein Wunschkonzert, sondern ein einklagbares Recht – und das sollte jeder Mieter nutzen.

    Wichtige Hinweise für Mieter mit eigener Heizungsanlage

    Wichtige Hinweise für Mieter mit eigener Heizungsanlage

    Wer eine eigene Heizungsanlage wie eine Gasetagenheizung oder einen eigenen Öltank nutzt, muss bei der CO₂-Abgabe selbst aktiv werden. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung der CO₂-Kosten nämlich direkt zwischen Mieter und Energieversorger – der Vermieter taucht zunächst gar nicht auf dem Papier auf.

    • Selbst berechnen: Sie müssen den Vermieteranteil eigenständig ermitteln. Dafür gibt es offizielle Online-Rechner, etwa vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
    • Anspruch schriftlich geltend machen: Reichen Sie die Abrechnung mit Ihrer Berechnung beim Vermieter ein und fordern Sie die Erstattung des Vermieteranteils. Am besten legen Sie eine Kopie der Rechnung und die genaue Berechnung bei.
    • Fristen beachten: Versäumen Sie nicht, Ihren Anspruch innerhalb der gesetzlichen Fristen (meist 12 Monate nach Zugang der Abrechnung) geltend zu machen.
    • Unterstützung suchen: Bei Unsicherheiten helfen Verbraucherzentralen oder Mietervereine mit Musterschreiben und individueller Beratung weiter.
    • Transparenz schaffen: Dokumentieren Sie alle Schritte und heben Sie den Schriftverkehr auf. Das erleichtert die Nachverfolgung und stärkt Ihre Position bei eventuellen Rückfragen.

    Gerade bei dezentralen Heizsystemen gilt: Wer seine Rechte kennt und aktiv einfordert, profitiert am meisten von der neuen CO₂-Kostenregelung.

    Tipps: So fordern Sie Ihren CO₂-Kostenanteil erfolgreich ein

    Tipps: So fordern Sie Ihren CO₂-Kostenanteil erfolgreich ein

    • Nutzen Sie offizielle Online-Rechner: Berechnen Sie Ihren Erstattungsanspruch mit anerkannten Tools, etwa dem Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. So vermeiden Sie Rechenfehler und können Ihrem Vermieter eine fundierte Berechnung vorlegen.
    • Verwenden Sie Musterschreiben: Greifen Sie auf aktuelle Vorlagen von Verbraucherzentralen oder Mietervereinen zurück. Diese enthalten alle relevanten Formulierungen und rechtlichen Hinweise, die Ihren Anspruch untermauern.
    • Fügen Sie Nachweise bei: Legen Sie Ihrer Forderung Kopien der Heizkostenabrechnung, die Berechnung des CO₂-Ausstoßes und die Ermittlung des Vermieteranteils bei. Das schafft Transparenz und beschleunigt die Bearbeitung.
    • Dokumentieren Sie Ihre Kommunikation: Speichern Sie E-Mails, Briefe und Antworten sorgfältig ab. Im Streitfall können Sie so belegen, dass Sie Ihren Anspruch rechtzeitig und korrekt geltend gemacht haben.
    • Setzen Sie eine klare Frist: Geben Sie in Ihrem Schreiben eine konkrete Frist zur Rückmeldung oder Auszahlung an. So erhöhen Sie den Druck und vermeiden langes Warten.
    • Reagieren Sie auf Rückfragen gelassen: Falls der Vermieter Nachweise oder Erläuterungen verlangt, antworten Sie sachlich und bleiben Sie freundlich. Eine kooperative Haltung erleichtert die Einigung oft erheblich.
    • Holen Sie sich im Zweifel Unterstützung: Scheuen Sie sich nicht, bei komplexen Fällen eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein in Anspruch zu nehmen. Experten kennen die aktuelle Rechtslage und helfen Ihnen gezielt weiter.

    Mit diesen Schritten sichern Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch – und lassen kein Geld liegen.

    Mehr Entlastung und Klimaschutz: Ihre Vorteile als Mieter durch die neue Regelung

    Mehr Entlastung und Klimaschutz: Ihre Vorteile als Mieter durch die neue Regelung

    • Direkte finanzielle Entlastung: Die neue Regelung sorgt dafür, dass Mieter in schlecht sanierten Gebäuden spürbar weniger von den steigenden CO₂-Kosten betroffen sind. Gerade in älteren Mietwohnungen kann das zu einer echten Ersparnis führen, die Jahr für Jahr spürbar bleibt.
    • Stärkere Position bei Modernisierungswünschen: Wer als Mieter energetische Verbesserungen anregt, hat jetzt ein zusätzliches Argument: Die finanzielle Beteiligung des Vermieters an den CO₂-Kosten erhöht den Druck, energetische Sanierungen nicht länger aufzuschieben.
    • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die Aufteilung der CO₂-Kosten nach klaren gesetzlichen Vorgaben macht die Heizkostenabrechnung übersichtlicher. Mieter können ihre Kosten besser nachvollziehen und gezielt hinterfragen.
    • Langfristiger Klimaschutz: Die neue Kostenverteilung motiviert Vermieter, in nachhaltige Heizsysteme und bessere Dämmung zu investieren. Das reduziert den CO₂-Ausstoß des gesamten Gebäudes und trägt so aktiv zum Klimaschutz bei – ein Vorteil, von dem letztlich alle profitieren.
    • Mehr Gerechtigkeit im Mietverhältnis: Die Verantwortung für energetische Schwächen liegt nicht mehr allein beim Mieter. Die Kosten werden gerechter verteilt, was das Mietverhältnis insgesamt fairer macht.

    Unterm Strich: Wer die neue Regelung nutzt, profitiert doppelt – durch mehr Geld im eigenen Portemonnaie und einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz.

    Checkliste: Das sollten Mieter bei der CO₂-Abgabe beachten

    Checkliste: Das sollten Mieter bei der CO₂-Abgabe beachten

    • Prüfen Sie die Angaben zur Wohnfläche: Fehlerhafte Quadratmeterangaben können Ihren Kostenanteil beeinflussen. Kontrollieren Sie, ob die in der Abrechnung genannte Fläche mit Ihrem Mietvertrag übereinstimmt.
    • Vergleichen Sie den Abrechnungszeitraum: Die CO₂-Kostenaufteilung gilt erst ab 2023. Achten Sie darauf, dass die Abrechnung tatsächlich den korrekten Zeitraum abdeckt.
    • Kontrollieren Sie die verwendeten Emissionsfaktoren: Unterschiedliche Brennstoffe verursachen verschiedene CO₂-Werte. Stellen Sie sicher, dass die richtigen Faktoren für Gas, Öl oder Fernwärme verwendet wurden.
    • Beachten Sie Sonderfälle bei Fernwärme: Wird Fernwärme teilweise aus erneuerbaren Energien erzeugt, können sich die CO₂-Kosten reduzieren. Informieren Sie sich, ob Ihr Anbieter einen entsprechenden Anteil ausweist.
    • Hinterfragen Sie ungewöhnlich hohe oder niedrige Beträge: Weichen die CO₂-Kosten stark von den Vorjahren ab, lohnt sich eine genaue Nachfrage beim Vermieter oder Versorger.
    • Dokumentieren Sie Ihre Nachfragen und Korrekturen: Halten Sie alle Schritte schriftlich fest, um im Streitfall Ihre Ansprüche belegen zu können.
    • Informieren Sie sich über regionale Förderprogramme: Manche Städte oder Bundesländer bieten zusätzliche Unterstützung für energetische Sanierungen oder klimafreundliche Heizsysteme – das kann auch für Mieter Vorteile bringen.

    FAQ zur CO₂-Kostenaufteilung für Mieter

    Wer zahlt die CO₂-Abgabe für Heizkosten – Mieter oder Vermieter?

    Seit 2023 müssen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser teilen. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss. Die genaue Aufteilung richtet sich nach dem gesetzlichen Stufenmodell.

    Wie funktioniert das Stufenmodell zur CO₂-Kostenaufteilung?

    Die Kosten werden je nach CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche in zehn Stufen aufgeteilt. In sehr effizienten Gebäuden trägt der Mieter fast die gesamte CO₂-Abgabe, in energetisch schlechten Häusern übernimmt der Vermieter bis zu 95 Prozent der Kosten. Die Einstufung erfolgt automatisch anhand der Heizkostenabrechnung.

    Wie erkenne ich meinen Anspruch auf Erstattung in der Abrechnung?

    In der jährlichen Heizkostenabrechnung muss der Vermieter seinen Kostenanteil separat ausweisen und dem Mieter gutgeschrieben haben. Fehlt dieser Abzug, sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich auf die Kostenteilung hinweisen und eine Korrektur verlangen.

    Was gilt bei eigener Gasetagenheizung oder Öltank?

    Wenn Sie selbst Vertragspartner des Energieversorgers sind, bekommen Sie die CO₂-Abgabe direkt berechnet und müssen den Vermieteranteil eigenständig einfordern. Dafür hilft ein offizieller Online-Rechner. Die Forderung stellen Sie schriftlich innerhalb von 12 Monaten beim Vermieter.

    Welchen Vorteil haben Mieter durch die neue Regelung?

    Mieter werden finanziell entlastet, vor allem in schlecht sanierten Gebäuden. Durch die Kostenbeteiligung des Vermieters steigen zudem die Chancen auf energetische Sanierungen und es wird mehr Klimaschutz im Gebäudesektor gefördert.

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    Also ich diesen abschnitt nich so richtig gechekt mit den Brennstofen weil wieso sollte Fernwärm am Schluss dann weniger teur sien, normal heizt doch alles mit Gas und da spart keiner was, oder machen die das alle falsch in dem Artikel?

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Durch die neue CO₂-Abgabe müssen Vermieter bei schlechter Energiebilanz einen Teil der Kosten übernehmen, wodurch Mieter oft spürbar entlastet werden.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Heizkostenabrechnung sorgfältig prüfen: Kontrollieren Sie nach Erhalt der Abrechnung, ob der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten korrekt abgezogen wurde. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können bares Geld kosten.
    2. Stufenmodell kennen und nutzen: Informieren Sie sich, in welche Effizienzstufe Ihr Gebäude fällt. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter übernehmen muss – das kann Ihre Belastung deutlich senken.
    3. Anspruch bei eigener Heizungsanlage selbst geltend machen: Bei dezentralen Heizsystemen (z. B. Gasetagenheizung) müssen Sie den Vermieteranteil eigenständig berechnen und schriftlich einfordern. Nutzen Sie dafür offizielle Online-Rechner und Musterschreiben von Mietervereinen.
    4. Fristen und Nachweise beachten: Machen Sie Ihren Anspruch auf Erstattung rechtzeitig (meist innerhalb von 12 Monaten) und mit allen nötigen Unterlagen (Abrechnung, Berechnung, Anschreiben) geltend. Dokumentieren Sie alle Schritte für den Fall eines späteren Streits.
    5. Bei Problemen Unterstützung holen: Reagiert der Vermieter nicht oder setzt die Regelung nicht korrekt um, wenden Sie sich an Verbraucherzentralen oder Mietervereine. Diese bieten Beratung und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte rund um die CO₂-Abgabe.

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