Mieter haben bei Versorgungsausfall durch nicht gezahlte Rechnungen des Vermieters sofortige Rechte wie Mietminderung, Schadensersatz und ggf. fristlose Kündigung....
Zahlungspflichtig ist immer derjenige, der den Vertrag mit dem Gasversorger abgeschlossen hat; bei separatem Zähler haftet der Mieter, sonst meist der Vermieter....