Mieter müssen nur dann für Kleinreparaturen zahlen, wenn der Mietvertrag eine wirksame und betragsmäßig begrenzte Klausel enthält – und auch nur für häufig genutzte Kleinteile....
Im Mietrecht trägt grundsätzlich der Vermieter die Reparaturkosten, außer bei wirksamer Kleinreparaturklausel oder nachweisbarem Mieter-Verschulden....