Unangekündigte Besuche des Vermieters verletzen die Privatsphäre der Mieter und sind rechtlich nur in klar geregelten Ausnahmefällen erlaubt, wie bei Reparaturen oder Modernisierungen. Das Hausrecht liegt beim Mieter, sodass unbefugtes Betreten als Hausfriedensbruch geahndet werden kann....