Beiträge zum Thema Einbruchschutz

mieter-tauscht-schloss-aus-was-darf-er-und-was-nicht

Mieter dürfen das Türschloss ihrer Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters austauschen, müssen jedoch bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und die Kosten selbst tragen, es sei denn, der Austausch erfolgt aufgrund von Verschleiß....

Top 10 Beiträge mit diesem Thema