Der Vermieter darf die Wohnung nur in Notfällen oder mit triftigen Gründen betreten, wobei eine rechtzeitige Vorankündigung erforderlich ist, um die Privatsphäre des Mieters zu wahren. Klare gesetzliche Vorgaben regeln dieses Zutrittsrecht und fördern ein harmonisches Mietverhältnis....