Mietkaution leicht gemacht
Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

    Kann ich einen Mieter nach Kauf der Immobilie kündigen?

    11.08.2025 91 mal gelesen 2 Kommentare
    • Nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie treten Sie in bestehende Mietverträge ein.
    • Eine Kündigung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, wie Eigenbedarf, möglich.
    • Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen auch für neue Eigentümer eingehalten werden.

    Voraussetzungen für eine Kündigung nach Immobilienkauf

    Nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie stellt sich vielen Erwerbern sofort die Frage: Unter welchen Bedingungen darf ich dem bestehenden Mieter eigentlich kündigen? Die Antwort ist klarer, als viele denken – aber auch voller Fallstricke. Ein bloßer Eigentümerwechsel reicht für eine Kündigung keinesfalls aus. Vielmehr müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Kündigung überhaupt rechtlich Bestand hat.

    Werbung
    • Grundbucheintrag als Startpunkt: Erst wenn der neue Eigentümer offiziell im Grundbuch steht, darf er eine Kündigung aussprechen. Vorher hat er keinerlei Kündigungsrecht – das ist tatsächlich ein häufiger Irrtum.
    • Bestehender Mietvertrag bleibt unberührt: Der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ändert nichts am Mietverhältnis. Der neue Eigentümer tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein.
    • Kündigungsgrund zwingend erforderlich: Ohne einen gesetzlich anerkannten Grund – wie zum Beispiel Eigenbedarf oder gravierende Vertragsverletzungen durch den Mieter – ist eine Kündigung ausgeschlossen. Willkürliche Kündigungen sind schlichtweg unwirksam.
    • Formvorschriften beachten: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und den konkreten Kündigungsgrund klar benennen. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung angreifbar.
    • Keine Kündigung vor Besitzübergang: Selbst wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben ist, kann erst nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch gekündigt werden. Der Zeitpunkt des Besitzübergangs allein genügt nicht.

    Wer also als Käufer eine Kündigung plant, sollte diese formalen und rechtlichen Voraussetzungen peinlich genau einhalten. Ein kleiner Fehler – und die Kündigung ist schnell unwirksam. Das sorgt nicht nur für Frust, sondern kann auch teuer werden. Gerade bei komplexen Fällen empfiehlt sich daher die Rücksprache mit einem Fachanwalt, um teure Stolperfallen zu vermeiden.

    Welche Kündigungsgründe sind nach dem Kauf zulässig?

    Nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie sind die Möglichkeiten zur Kündigung für den neuen Eigentümer recht eng gesteckt. Nicht jeder beliebige Anlass reicht aus – vielmehr verlangt das Gesetz nachvollziehbare und konkret benannte Gründe. Welche das sind? Hier die wichtigsten zulässigen Kündigungsgründe, die nach dem Kauf greifen können:

    • Eigenbedarf: Der Klassiker unter den Kündigungsgründen. Der neue Eigentümer kann kündigen, wenn er die Wohnung oder das Haus für sich selbst, nahe Familienangehörige oder andere im Gesetz genannte Personen benötigt. Die geplante Nutzung muss dabei plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden. Unkonkrete Absichten („vielleicht will ich irgendwann mal einziehen“) reichen nicht aus.
    • Erhebliche Vertragsverletzungen durch den Mieter: Kommt es zu schweren oder wiederholten Pflichtverstößen, etwa durch erhebliche Mietrückstände, mutwillige Beschädigungen oder nachhaltige Störungen des Hausfriedens, kann auch der neue Eigentümer eine Kündigung aussprechen. Die Verstöße müssen aber dokumentiert und nachweisbar sein.
    • Wirtschaftliche Verwertung: In seltenen Fällen kann eine Kündigung erfolgen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Nutzung der Immobilie erheblich erschwert. Das ist allerdings ein echter Ausnahmefall und wird von Gerichten sehr streng geprüft. Hier müssen gravierende wirtschaftliche Nachteile nachgewiesen werden.

    Andere Gründe, wie zum Beispiel reine Unzufriedenheit mit dem Mieter oder die bloße Absicht, die Immobilie teurer weiterzuvermieten, sind nach deutschem Mietrecht nicht zulässig. Wer also nach dem Kauf kündigen möchte, muss zwingend einen dieser gesetzlich anerkannten Gründe anführen – alles andere hält vor Gericht nicht stand.

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Vorteile und Nachteile einer Kündigung des Mieters nach Immobilienkauf

    Pro Contra
    Möglichkeit, die Immobilie selbst zu nutzen (z. B. durch Eigenbedarf) Kündigung ist nur aus bestimmten, gesetzlich anerkannten Gründen erlaubt
    Vollständige Kontrolle über die Nutzung des Eigentums Strenge gesetzliche Formalitäten und Fristen müssen eingehalten werden
    Option, die Immobilie an Familienangehörige weiterzugeben Mietvertrag bleibt durch den Kauf bestehen – kein automatisches Kündigungsrecht
    Unter Umständen Verbesserung der eigenen Wohnsituation Mieter genießt umfangreichen Kündigungsschutz, z. B. bei sozialen Härtefällen
    Mögliche wirtschaftliche Verwertung bei nachgewiesenem Nachteil Gerichtliche Auseinandersetzungen und langwierige Prozesse sind möglich
    Möglichkeit zu einvernehmlichen Lösungen (z. B. durch Aufhebungsvertrag) Sonderkündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen (Sperrfristen)
    Rechtssicherheit durch klar geregelte Gründe im Mietrecht Fehler bei der Kündigung können sie unwirksam machen und zu Mehrkosten führen

    Eigenbedarfskündigung nach Immobilienerwerb: Ablauf und Anforderungen

    Eine Eigenbedarfskündigung nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie ist kein Selbstläufer – der Ablauf ist streng geregelt und die Anforderungen sind hoch. Wer als neuer Eigentümer selbst einziehen oder die Wohnung für einen nahen Angehörigen benötigt, muss dabei einige entscheidende Schritte beachten.

    • Konkrete Darlegung des Eigenbedarfs: Es reicht nicht, einfach Eigenbedarf zu behaupten. Der neue Eigentümer muss detailliert erläutern, wer einziehen soll, warum gerade diese Wohnung benötigt wird und weshalb keine andere Immobilie zur Verfügung steht. Eine bloße Absichtserklärung ist nicht ausreichend.
    • Personenkreis klar definieren: Eigenbedarf kann nur für den Eigentümer selbst, dessen Familienangehörige oder besonders enge Bezugspersonen (z.B. Pflegepersonal) geltend gemacht werden. Für Firmen oder juristische Personen ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen.
    • Individuelle Interessenabwägung: Der Einzelfall zählt. Die persönlichen Interessen des Eigentümers werden gegen die sozialen Belange des Mieters abgewogen. Faktoren wie Alter, Krankheit oder lange Mietdauer können eine Kündigung erschweren oder sogar verhindern.
    • Fristen und Formalien einhalten: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und alle gesetzlichen Fristen berücksichtigen. Die Begründung muss so konkret sein, dass der Mieter sie nachvollziehen und prüfen kann.
    • Nachweisbarkeit und Glaubwürdigkeit: Gerichte prüfen Eigenbedarfskündigungen sehr genau. Wer seinen Bedarf nicht glaubhaft macht oder gar vorschiebt, riskiert eine Klage und verliert womöglich wertvolle Zeit.

    Praxis-Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, dokumentiert die eigene Lebenssituation, die familiären Umstände und die Alternativlosigkeit der Wohnung sorgfältig. Je nachvollziehbarer und ehrlicher die Begründung, desto größer die Chancen, dass die Kündigung Bestand hat.

    Kündigungsfristen für neue Eigentümer verständlich erklärt

    Wer als neuer Eigentümer eine Kündigung ausspricht, muss sich an bestimmte gesetzliche Fristen halten. Diese Fristen richten sich nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses – nicht danach, wie lange der Käufer Eigentümer ist. Das kann zu Überraschungen führen, denn die „Uhr“ beginnt nicht mit dem Kauf neu zu ticken.

    • Mietverhältnis unter 5 Jahren: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
    • Mietverhältnis zwischen 5 und 8 Jahren: Hier verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
    • Mietverhältnis über 8 Jahre: In diesem Fall gilt eine Frist von 9 Monaten.

    Wichtig: Die Frist beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Kündigung beim Mieter. Feiertage, Wochenenden oder Abwesenheiten des Mieters können die Frist nicht verkürzen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, den Zugang der Kündigung nachweisbar zu dokumentieren – etwa per Einschreiben mit Rückschein.

    Manchmal sind im Mietvertrag sogar längere Fristen vereinbart. Solche Regelungen gelten dann vorrangig. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich also immer, bevor die Kündigung auf den Weg gebracht wird.

    Besonderer Kündigungsschutz für Mieter nach Eigentümerwechsel

    Nach einem Eigentümerwechsel genießen Mieter in Deutschland einen besonders starken Kündigungsschutz, der weit über das übliche Maß hinausgeht. Das Gesetz schützt sie vor übereilten oder unbegründeten Kündigungen und sorgt dafür, dass ihre Lebenssituation nicht durch einen bloßen Eigentümerwechsel ins Wanken gerät.

    • Sozialklausel und Widerspruchsrecht: Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn sie für sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Dazu zählen zum Beispiel schwerwiegende gesundheitliche Probleme, ein hohes Alter oder eine Schwangerschaft. In solchen Fällen kann das Mietverhältnis trotz wirksamer Kündigung bestehen bleiben.
    • Missbrauchsschutz bei Eigenbedarf: Wird Eigenbedarf nur vorgeschoben oder erscheint der geltend gemachte Bedarf unglaubwürdig, kann der Mieter dies anfechten. Gerichte prüfen dann sehr genau, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht oder ob andere Motive im Spiel sind.
    • Kein automatischer Verlust des Mieterschutzes: Selbst wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, bleibt der volle Kündigungsschutz bestehen. Die bisherigen Rechte des Mieters werden durch den Eigentümerwechsel nicht eingeschränkt.
    • Besondere Schutzfristen bei Umwandlung in Eigentumswohnungen: Wird die vermietete Wohnung nach dem Kauf in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gilt häufig eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren, in manchen Regionen sogar bis zu zehn Jahren, bevor eine Eigenbedarfskündigung möglich ist.

    Fazit: Der Gesetzgeber stellt sicher, dass Mieter nach einem Eigentümerwechsel nicht schutzlos sind. Wer als Käufer eine Kündigung plant, sollte die sozialen und rechtlichen Hürden nicht unterschätzen – und immer die individuelle Situation des Mieters im Blick behalten.

    Beispiel: Eigenbedarfskündigung nach Hauskauf – so läuft es in der Praxis

    Stellen wir uns vor: Familie Berger kauft ein vermietetes Einfamilienhaus in einer ruhigen Vorstadt. Ihr Plan ist klar – sie möchten selbst einziehen, weil die bisherige Wohnung zu klein geworden ist. Doch wie sieht der Ablauf einer Eigenbedarfskündigung in der Praxis tatsächlich aus?

    • Vorbereitung und Recherche: Noch vor dem Hauskauf prüft Familie Berger den bestehenden Mietvertrag auf Besonderheiten, etwa abweichende Kündigungsfristen oder Klauseln zu Eigenbedarf. Sie sammelt Nachweise für ihre Wohnsituation und den tatsächlichen Bedarf, um im Zweifel glaubhaft zu sein.
    • Grundbucheintrag abwarten: Nach dem Notartermin heißt es erst einmal Geduld haben. Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch werden die Bergers offiziell Eigentümer und dürfen eine Kündigung aussprechen.
    • Kündigung verfassen: Die Familie formuliert ein ausführliches Kündigungsschreiben. Darin schildern sie ihre familiäre Situation, die Gründe für den Eigenbedarf und warum gerade dieses Haus benötigt wird. Sie achten darauf, die Kündigung verständlich und nachvollziehbar zu begründen.
    • Zustellung und Fristbeginn: Das Schreiben wird per Einschreiben an die Mieterin geschickt. Der Zugang wird dokumentiert, damit es später keinen Streit über den Fristbeginn gibt.
    • Reaktion der Mieterin: Die Mieterin prüft die Kündigung, holt sich rechtlichen Rat und überlegt, ob sie Widerspruch einlegt. Sie kann ihre eigene Situation schildern und – falls eine soziale Härte vorliegt – die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
    • Verhandlungen und Einigung: In vielen Fällen einigen sich beide Parteien außergerichtlich, etwa auf einen späteren Auszugstermin oder eine Umzugshilfe. Nicht selten werden Kompromisse gefunden, die beiden Seiten Zeit und Nerven sparen.
    • Gerichtliche Klärung (falls nötig): Kommt es zu keiner Einigung, landet der Fall vor Gericht. Dort wird geprüft, ob der Eigenbedarf nachvollziehbar ist und ob die Interessen der Mieterin ausreichend berücksichtigt wurden.

    Praxisbeispiel zeigt: Ohne gründliche Vorbereitung, klare Kommunikation und Fingerspitzengefühl wird aus der Eigenbedarfskündigung schnell ein nervenaufreibender Marathon. Wer vorausschauend plant und auf Transparenz setzt, hat deutlich bessere Chancen auf einen reibungslosen Ablauf.

    Typische Fehler bei der Kündigung eines Mieters nach Immobilienkauf vermeiden

    Gerade nach dem Immobilienkauf tappen viele neue Eigentümer in typische Fallen, die eine Kündigung schnell zum Bumerang machen können. Es sind oft Details, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden – und die lassen sich mit etwas Umsicht vermeiden.

    • Unvollständige Dokumentation: Wer die eigene Wohnsituation, den tatsächlichen Bedarf oder die familiären Umstände nicht ausreichend belegt, riskiert Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Kündigung. Ohne stichhaltige Unterlagen wird es vor Gericht schwierig.
    • Falsche oder fehlende Zustellungsnachweise: Eine Kündigung, die nur per einfacher Post verschickt wird, kann im Streitfall wirkungslos sein. Besser: Nachweisbare Zustellung, etwa per Einschreiben oder durch einen Boten mit Empfangsbestätigung.
    • Ignorieren von Sperrfristen: Wird eine vermietete Wohnung nach dem Kauf in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gelten oft gesetzliche Sperrfristen. Wer diese übersieht, handelt rechtswidrig und muss mit Rückschlägen rechnen.
    • Übersehen von Sonderkündigungsschutz: In bestimmten Fällen, etwa bei Schwangeren, Senioren oder Menschen mit Behinderung, greifen besondere Schutzrechte. Wer diese Aspekte nicht prüft, läuft Gefahr, dass die Kündigung später scheitert.
    • Unzureichende Kommunikation: Wer den Mieter nicht frühzeitig informiert oder auf Rückfragen nicht eingeht, provoziert unnötige Konflikte. Eine offene, respektvolle Kommunikation kann viele Missverständnisse im Keim ersticken.
    • Fehleinschätzung der Verhandlungsbereitschaft: Manchmal lassen sich Lösungen wie ein Aufhebungsvertrag oder eine Umzugshilfe finden. Wer stur auf die Kündigung pocht, verschenkt oft die Chance auf eine einvernehmliche und schnellere Lösung.

    Wer diese Stolpersteine kennt und aktiv umgeht, erhöht die Erfolgschancen einer Kündigung nach Immobilienkauf deutlich – und spart sich jede Menge Ärger, Zeit und Geld.

    Empfehlungen und nächste Schritte beim Wunsch zur Eigenkündigung

    Wer nach dem Immobilienkauf eine Eigenkündigung plant, sollte strukturiert und vorausschauend vorgehen. Einige Empfehlungen und konkrete nächste Schritte helfen, Stolperfallen zu umgehen und die Erfolgsaussichten zu verbessern:

    • Rechtliche Erstberatung einholen: Noch bevor Sie formale Schritte einleiten, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Mietrecht. So lassen sich individuelle Risiken, regionale Besonderheiten und aktuelle Rechtsprechung gezielt abklären.
    • Persönliche Situation und Alternativen prüfen: Überlegen Sie ehrlich, ob wirklich keine andere Wohnmöglichkeit besteht. Gerichte erwarten eine ernsthafte Prüfung von Alternativen, bevor sie eine Eigenbedarfskündigung akzeptieren.
    • Soziale Aspekte frühzeitig berücksichtigen: Machen Sie sich mit der Lebenssituation des Mieters vertraut. Ein persönliches Gespräch kann helfen, eventuelle Härtefälle frühzeitig zu erkennen und einvernehmliche Lösungen zu finden.
    • Aufhebungsvertrag als Alternative: In vielen Fällen lässt sich durch einvernehmliche Vereinbarungen – etwa einen Aufhebungsvertrag mit Umzugshilfe oder Abstandszahlung – eine langwierige Kündigung vermeiden. Das spart Zeit, Kosten und Nerven.
    • Dokumentation aller Schritte: Halten Sie sämtliche Gespräche, Vereinbarungen und Schriftwechsel sorgfältig fest. Eine lückenlose Dokumentation kann im Streitfall entscheidend sein.
    • Aktuelle Gesetzeslage beobachten: Mietrechtliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um keine Fristen oder neue Schutzvorschriften zu verpassen.

    Mit einer durchdachten Strategie, Empathie und juristischer Unterstützung lässt sich die Eigenkündigung oft reibungsloser und konfliktärmer gestalten, als viele erwarten.


    FAQ zur Kündigung von Mietern nach Immobilienkauf

    Darf ich als neuer Eigentümer einen bestehenden Mietvertrag einfach kündigen?

    Nein, ein bloßer Eigentümerwechsel berechtigt nicht zur Kündigung des Mietvertrags. Der Kauf einer vermieteten Immobilie ändert am bestehenden Mietverhältnis nichts. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein.

    Welche Gründe erlauben eine Kündigung nach dem Immobilienkauf?

    Erlaubte Kündigungsgründe sind insbesondere Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters (z. B. Mietrückstände, Hausfriedensbruch) oder die unzumutbare wirtschaftliche Verwertung der Immobilie. Diese Gründe müssen konkret und glaubhaft dargelegt werden.

    Ab wann darf ich dem Mieter nach dem Kauf kündigen?

    Eine Kündigung ist frühestens möglich, nachdem Sie als neuer Eigentümer offiziell im Grundbuch eingetragen sind. Vor dem Grundbucheintrag besteht kein Kündigungsrecht.

    Welche Fristen muss ich als Vermieter bei einer Kündigung beachten?

    Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses: Unter 5 Jahren besteht eine Frist von 3 Monaten, bei 5 bis 8 Jahren 6 Monate und bei über 8 Jahren 9 Monate. Abweichende, im Mietvertrag vereinbarte Fristen sind möglich.

    Welche Schutzrechte haben Mieter nach einem Eigentümerwechsel?

    Mieter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können einer Kündigung widersprechen, wenn diese für sie eine unzumutbare Härte darstellt. Außerdem ist eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich und muss gut begründet werden.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Was ich bei dem Thema immer wieder feststell ist, dass viele Käufer scheinbar gar nich wissen, wie lang die Kündigungsfristen laufen können und dass es dann meistens doch komplizierter wird als zuerst gedacht. Besonders der Punkt, dass Vertragsklauseln im alten Mietvertrag Vorrang haben können, wurde hier noch gar nicht so diskutiert. Hab selbst erlebt, dass im Vertrag Fristen drin standen, die deutlich länger waren als das Gesetz vorschreibt. Man sollte also echt vorher ganz genau in die alten Unterlagen gucken, sonst steht man schnell blöd da.
    Also ich hab jez echt gesucht ob das wo steht aber konnte nirgends was finden dazu dass das dann so einfach is wie mans immer im Fernsehen sieht. Ich dacht nämlich wenn man haus kauft dann kann man einfach sagen der mieter zieht aus, is ja dann meins und so, aber scheinbar is das gar nich möglich LOL. Is dann echt bissl blöd wenn mans nur deswegen kauft und dann muss man jahrelang warten. Aber so mit den Sperrfristen, ich hab auch ma gehört das gillt nur bei Wohnungn, also nich bei Häusern, stimmt das überhaupt? Und voll viele schreiben immer von Eigenbendarf, ich würd das garnet machen weil da kriegt man am Ende nur Stress mit den Mietern und die lassen das Haus dann voll vermüllt zurück oda so, hab ich schon im Internet gelesen. Und mit dem Grundbuch, war mir neu, dacht immer man kann nach dem Notar schon alles machen. Ich find das mit dem Eigenbedarf auch bissl schräg, weil wenn doch einer nur mal probiern will ob ihm das Leben in der Vorstadt taugt dann is das doch auch eigenbedarf, warum geht das dann nich? Also alles sauschwierig, ich glaub ich bleib einfach lieber Mieter XD

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie ist eine Kündigung des Mieters nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen wie Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen möglich. Ein bloßer Eigentümerwechsel reicht nicht aus, und die formalen sowie inhaltlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung sind hoch.

    Mietkaution leicht gemacht
    Mit der Moneyfix® Mietkaution zahlen Sie jährlich nur einen geringen Betrag, bleiben finanziell flexibel und haben so mehr Geld für Ihren Umzug!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige
    Provisionsfrei vermieten und verkaufen
    Bei ohne-makler.net verkaufen Sie Ihre Immobilie persönlich betreut, professionell vermarktet und zum fairen Festpreis – ohne klassische Maklerprovision und Vertragsbindung.
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie die rechtlichen Voraussetzungen: Nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie ist eine Kündigung des Mieters nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein bloßer Eigentümerwechsel berechtigt nicht zur Kündigung – Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten Grund wie Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen durch den Mieter.
    2. Beachten Sie den Grundbucheintrag und Fristen: Erst nach der offiziellen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch dürfen Sie eine Kündigung aussprechen. Die Kündigungsfristen richten sich nach der bisherigen Mietdauer, nicht nach dem Zeitpunkt Ihres Erwerbs.
    3. Kündigungsgrund klar und nachvollziehbar benennen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den konkreten Kündigungsgrund (z.B. Eigenbedarf) ausführlich und glaubhaft darlegen. Unzureichend begründete Kündigungen sind angreifbar und können für unwirksam erklärt werden.
    4. Sozialen Kündigungsschutz beachten: Mieter genießen auch nach einem Eigentümerwechsel umfassenden Kündigungsschutz. Bei sozialen Härtefällen (z.B. hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft) kann ein Widerspruch gegen die Kündigung möglich sein. Auch bei Umwandlung in Eigentumswohnungen gelten häufig Sperrfristen.
    5. Rechtliche Beratung und offene Kommunikation: Lassen Sie sich vor einer geplanten Kündigung rechtlich beraten, um typische Fehler und teure Stolperfallen zu vermeiden. Eine frühzeitige, transparente Kommunikation mit dem Mieter und die Prüfung einvernehmlicher Lösungen (z.B. Aufhebungsvertrag) können Konflikte minimieren und den Ablauf erleichtern.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      Deutsche Kautionskasse
    Online-Antrag
    Keine Mindestvertragslaufzeit
    Online Schufaprüfung
    Vertrauenswürdiger Bürgschaftsgeber
    Keine Mindestkautionssumme
    Hohe Kautionssummen möglich
      » ZUR WEBSEITE
    Counter